Bietigheim-Bissingen, 29.10.2026 (PresseBox) – Straßenverkehr ist in Deutschland die Lärmquelle, die die meisten Menschen stört. Nach der Umfrage des Umweltbundesamtes (UBA) aus dem Jahr 2024 fühlen sich 67 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. Nachbarn nennen 58 Prozent, Flugverkehr 38 Prozent, Schienenverkehr 23 Prozent. Die Lärmkartierung 2022 nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beziffert laut UBA-Zusammenstellung vom 24. April 2025 die Zahl der Menschen, die an Hauptverkehrsstraßen und in Ballungsräumen nachts Pegeln ab 55 Dezibel ausgesetzt sind, auf 6.001.800. Wer an einer solchen Straße schläft, greift oft zu Geräten, die einzelne Störgeräusche mit einem gleichmäßigen Rauschen überdecken. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, erklärt das Fachportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen in seinem Beitrag über Geräuschmaskierung als Ergänzung zum baulichen Lärmschutz.
Die Europäische Umweltagentur (EEA) beziffert die Folgen in ihrem am 24. Juni 2025 veröffentlichten und am 27. März 2026 korrigierten Bericht zum Umgebungslärm in Europa. Rund 92 Millionen Menschen sind demnach Straßenverkehrslärm über 55 Dezibel im Tag-Abend-Nacht-Index ausgesetzt; etwa 4,6 Millionen leiden unter schweren Schlafstörungen durch Verkehrslärm.
Nach der UBA-Umfrage 2024 stört der Straßenverkehr zwei Drittel der Bevölkerung
Die repräsentative Erhebung 2024 des Umweltbundesamtes zur Lärmbelästigung umfasste 2.552 Personen ab 18 Jahren und ist Teil der Studie zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2024. Beim Straßenverkehr nannten sich laut UBA 7 Prozent äußerst, 11 Prozent stark, 18 Prozent mittelmäßig und 31 Prozent etwas gestört oder belästigt; 33 Prozent fühlten sich überhaupt nicht gestört. Beim Nachbarschaftslärm lagen die Anteile bei 5, 8, 15 und 30 Prozent, beim Fluglärm bei 3, 5, 9 und 21 Prozent. Rund 41 Prozent der Bevölkerung waren 2024 gleichzeitig von Straßen-, Schienen- oder Fluglärm betroffen.
Wie viele Menschen nachts ab 55 Dezibel an kartierten Straßen leben
Die Lärmkartierung 2022 nach § 47c BImSchG ergibt für Straßenverkehrslärm bundesweit drei Kennzahlen.
- 17,28 Millionen Menschen sind im Tag-Abend-Nacht-Index Pegeln ab 55 Dezibel ausgesetzt, 5,10 Millionen ab 65 Dezibel und 1,62 Millionen ab 70 Dezibel.
- Nachts liegen 11,80 Millionen Menschen ab 50 Dezibel, 6,00 Millionen ab 55 Dezibel und 2,08 Millionen ab 60 Dezibel.
- Nordrhein-Westfalen zählt mit 1,95 Millionen Menschen ab 55 Dezibel nachts die meisten Betroffenen, vor Bayern mit 702.200, Berlin mit 591.300 und Baden-Württemberg mit 583.400.
Ein gleichmäßiges Rauschen verändert diese Pegel nicht, es verschiebt die Wahrnehmung: Einzelne Ereignisse wie ein vorbeifahrender Lastwagen heben sich weniger vom Grundpegel ab. Welche Klangfarbe dafür geeignet ist, hängt von der Störquelle ab; die Unterschiede ordnet das Fachportal in seinem Vergleich von weißem und braunem Rauschen für den Schlaf ein.
Was § 47d BImSchG für die Lärmaktionsplanung vorsieht
Nach § 47d Absatz 1 BImSchG stellen die zuständigen Behörden für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken Pläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Festlegung der Maßnahmen steht in ihrem Ermessen, sollte aber insbesondere auf Prioritäten eingehen, die sich gegebenenfalls aus der Überschreitung relevanter Grenzwerte oder aufgrund anderer Kriterien ergeben. Nach Absatz 5 werden die Pläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Die 2023 fällige Überprüfung war bis zum 18. Juli 2024 abzuschließen; rechnerisch steht die nächste reguläre Überprüfung für die 2024 aufgestellten Pläne 2029 an. Die Öffentlichkeit wird nach Absatz 3 zu den Vorschlägen gehört. Nach § 47a BImSchG gelten diese Regeln nicht für Nachbarschaftslärm und Lärm aus Wohnungen.
„Sechs Millionen Menschen mit Nachtpegeln ab 55 Dezibel sind ein Befund, den ein Aktionsplan nur langsam ändert. Bis die Lärmschutzwand steht, bleibt dem Einzelnen das Schlafzimmer: Fenster, Vorhang, Bettposition, und für manche ein Gerät, das die Nacht gleichmäßiger klingen lässt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wo Schlafgeräusche gegen Verkehrslärm helfen können und wo nicht
Geräte für Schlafgeräusche erzeugen ein breitbandiges Rauschen oder Naturklänge, die plötzliche Pegelsprünge kaschieren sollen. Sie ersetzen weder Schallschutzfenster noch eine Lärmschutzwand, denn der Schalldruck von außen bleibt gleich. Für Nachbarschaftslärm gilt dasselbe: Das Rauschen überdeckt Schritte oder Stimmen, dämmt sie aber nicht. Wer an einer der kartierten Hauptverkehrsstraßen wohnt, kann in der interaktiven Lärmkarte des Umweltbundesamtes nachsehen, welchem Nachtpegel die eigene Adresse zugeordnet ist. Daraus lässt sich ableiten, ob bauliche Maßnahmen oder eine Beteiligung an der örtlichen Lärmaktionsplanung näher liegen als ein Gerät auf dem Nachttisch.
Bis wann die nächsten Lärmkarten und Überprüfungen der Aktionspläne anstehen
Die nächsten Lärmkarten sind nach § 47c Absatz 1 BImSchG bis zum 30. Juni 2027 auszuarbeiten; die nächste reguläre Überprüfung der Aktionspläne nach § 47d Absatz 5 ergibt sich rechnerisch für 2029. Die Reihe „Umweltbewusstsein in Deutschland“ des Umweltbundesamtes erschien bisher im Zweijahresrhythmus; die nächste Erhebung dürfte 2026 laufen und 2027 vorliegen. Bis neue Lärmkarten vorliegen, bleibt es bei den Zahlen der Kartierung 2022: 6,0 Millionen Menschen, für die eine ruhige Nacht an kartierten Straßen nicht der Normalfall ist.
Die vorstehenden Angaben zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung geben eine allgemeine Information nach dem am 23. September 2026 abgerufenen Normwortlaut der §§ 47a, 47c, 47d und 47e BImSchG wieder. Die Angaben sind keine Rechtsberatung; welche Maßnahmen ein Lärmaktionsplan vor Ort vorsieht, klärt sich bei der Gemeinde oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde.