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Bietigheim-Bissingen, 31.10.2026 (PresseBox) – Wer im Herbst 2026 einen defekten Wäschetrockner reparieren lässt, findet einen staatlichen Zuschuss nur in einzelnen Ländern wie Sachsen. Sachsen erstattet nach seiner seit Februar 2026 geltenden Förderrichtlinie die Hälfte der Rechnung, höchstens 200 Euro je Reparatur. Thüringen hat seinen Zuschuss zum Jahresende 2025 auslaufen lassen, in Berlin sind die Mittel aufgebraucht. Ob sich ein Defekt überhaupt beheben lässt, grenzt der Leitfaden zur Fehlersuche am Wäschetrockner des Fachportals der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen ein.

Einen bundesweiten Zuschuss für Reparaturen gibt es bisher nicht. Der Bundesrat hat im Mai 2026 gebeten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren finanzielle Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen, etwa einen nationalen Reparaturbonus und steuerliche Vergünstigungen für Reparaturdienstleistungen. Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 einen ähnlichen Prüfauftrag beschlossen.

Womit Sachsen die Reparatur eines Wäschetrockners bezuschusst

Der Wäschetrockner steht auf der Liste der förderfähigen Geräte, die die Sächsische Aufbaubank (SAB) als Bewilligungsstelle veröffentlicht, getrennt vom kombinierten Waschtrockner. Antragsberechtigt sind Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Sachsen.

Die Förderrichtlinie des sächsischen Wirtschaftsministeriums gilt seit dem 13. Februar 2026. Gefördert werden nach Richtlinie und Aufbaubank nur erfolgreiche Reparaturen mit nachgewiesener Bezahlung; andere Fördermittel für dieselbe Maßnahme schließt die Richtlinie aus. Unter anderem regelt sie folgende Punkte:

  • die Hälfte der Reparaturrechnung, höchstens 200 Euro je Reparatur
  • ein Rechnungsbetrag von mindestens 115 Euro einschließlich Umsatzsteuer
  • bis zu zwei geförderte Reparaturen je Person und Jahr
  • eine Reparatur durch einen gelisteten Betrieb, durchgeführt seit dem 2. Oktober 2025
  • ein Antrag nach Abschluss der Reparatur, eingereicht bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres

Den Mindestbetrag hat das Ministerium beim Neustart im November 2025 von 75 auf 115 Euro angehoben. Als Budget nannte das Ministerium rund vier Millionen Euro aus dem Klimafonds Sachsen. Ob eine Trocknerreparatur oberhalb dieser Schwelle wirtschaftlich ist, ordnet die Abwägung von Reparaturkosten und Nutzwert beim Trockner ein.

Einen Rechtsanspruch auf den Zuschuss gibt es in Sachsen nicht. Liegen mehr Anträge vor, als bewilligt werden können, entscheidet laut Richtlinie die Reihenfolge, in der die vollständigen Anträge mit Unterlagen eingehen.

Wie viel eine geförderte Reparatur in Thüringen im Durchschnitt kostete

Wie stark ein solcher Zuschuss nachgefragt wird, zeigt der Sachbericht der Verbraucherzentrale Thüringen zum letzten Programmjahr. Laut dem im Februar 2026 vorgelegten Bericht gingen zwischen dem 16. Juni und dem 31. Dezember 2025 insgesamt 11.570 Anträge ein. Bewilligt wurden 10.383 Anträge mit zusammen fast 784.000 Euro.

Eine Reparatur kostete in Thüringen im Durchschnitt 183 Euro, gezählt wurden dabei nur Rechnungen ab 50 Euro. Ausgezahlt wurden im Mittel 76 Euro je bewilligtem Antrag, die Obergrenze lag bei 100 Euro je Person und Jahr.

Im Sachbericht für das Programmjahr 2024 hat die Verbraucherzentrale Wäschetrockner als eigene Gerätegruppe ausgewiesen. Damals wurden 173 von 190 Anträgen für Trocknerreparaturen bewilligt, eine solche Reparatur kostete im Durchschnitt 205 Euro und damit mehr als der Durchschnitt aller Geräte von 182 Euro. Nach Angaben der Verbraucherzentrale wurden in fünf Programmjahren rund 50.000 Anträge bewilligt.

Warum ein bundesweiter Reparaturbonus vorerst ein Prüfauftrag bleibt

Der Bundesrat hat sich in seiner 1065. Sitzung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reparatur von Waren befasst. In seiner Stellungnahme bittet er, finanzielle Anreize für Verbraucherinnen und Verbraucher zu prüfen, etwa Zuschüsse in Form eines nationalen Reparaturbonus. Begründet wird das damit, dass die hohen Kosten einer Reparatur im Vergleich zur Neuanschaffung überwiegen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Förderung der Reparatur von Waren am 25. Juni 2026 angenommen und zugleich eine Entschließung verabschiedet. Gemäß dieser Entschließung soll die Bundesregierung nationale Fördermaßnahmen prüfen, ausdrücklich auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen und einen unternehmensfinanzierten Reparaturbonus nach dem Vorbild Frankreichs. Am Ergebnis der Prüfung soll sie den Bundestag teilhaben lassen.

Welche Stellen bis zum Jahresende 2026 über den Zuschuss entscheiden

In Berlin sind die Mittel des im September 2024 gestarteten Programms nach Angaben der Senatsverwaltung aufgebraucht; gefördert wurden dort über 14.000 Reparaturen. Die Investitionsbank Berlin will auf ihrer Programmseite informieren, wenn das Programm 2026 fortgesetzt werden soll; am 15. Oktober 2026 stand dort keine solche Ankündigung. In Sachsen gilt die Förderrichtlinie bis zum 30. September 2030, bewilligt wird jeweils im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

„Bei einem defekten Wäschetrockner entscheidet selten der Schaden über das Ende des Geräts, sondern der Kostenvoranschlag. Ein Zuschuss, der an der Landesgrenze endet, macht diese Rechnung zu einer Frage des Wohnorts“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

In Sachsen endet die Frist für Anträge des laufenden Jahres nach der Richtlinie am 1. Dezember 2026. Wer einen Trockner reparieren lassen will, prüft vor dem Auftrag, ob der Betrieb auf der Liste der teilnehmenden Reparaturunternehmen der Aufbaubank steht. Auf Bundesebene hängt der nächste Schritt davon ab, welches Prüfergebnis die Bundesregierung dem Bundestag vorlegt.

Die Angaben geben den am 15. Oktober 2026 abgerufenen Stand der Förderrichtlinie Reparaturbonus/2025, der SAB-Programmseite und Geräteliste, der Drucksachen Bundesrat 182/26 (B) und Bundestag 21/6693 samt Plenarbeschluss wieder und sind keine Rechtsberatung. Ob eine einzelne Trocknerreparatur förderfähig ist, entscheidet im Einzelfall die Bewilligungsstelle.