Seite wählen

Bietigheim-Bissingen, 01.11.2026 (PresseBox) – Das Energielabel für Fernseher nennt bei HDR-fähigen Geräten zwei Verbrauchswerte, einen für normale und einen für kontrastreiche Bildinhalte. Gemeint sind Inhalte mit Standard-Dynamikumfang (SDR) und mit hohem Dynamikumfang, englisch High Dynamic Range (HDR). So schreibt es Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2013 seit dem 1. März 2021 vor. Parallel begrenzt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2021 den Energieeffizienzindex (EEI) eines neu in Verkehr gebrachten Geräts. Seit dem 1. März 2023 gilt der Höchstwert von 0,90 auch für Displays mit mehr als Ultra-High-Definition-Auflösung (UHD), also für 8K-Fernseher, und für MicroLED-Bildschirme.

In die Berechnung des Index geht die Bildschirmfläche in Quadratdezimetern ein. Wie viel Leistung ein Gerät dieser Größe im Betrieb aufnimmt, erläutert die Zusammenstellung zu Messwerten zur Leistungsaufnahme von 75-Zoll-Fernsehern auf dem Fachportal der Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen.

Fünf Ökodesign-Vorgaben für neu in Verkehr gebrachte Fernseher – der EEI-Grenzwert hängt von der Auflösung ab

Seit März 2021 gelten die Mindestanforderungen der Verordnung (EU) 2019/2021 in der konsolidierten Fassung vom 1. Mai 2021. Laut ihrem Anhang II müssen Hersteller und Importeure für elektronische Displays diese Werte einhalten:

  • EEI höchstens 0,90 im Ein-Zustand für Geräte oberhalb der High-Definition-Auflösung (HD) bis UHD seit dem 1. März 2023, zuvor 1,10
  • EEI höchstens 0,90 für Geräte mit mehr als UHD-Auflösung und für MicroLED-Displays seit dem 1. März 2023, zuvor ohne Grenzwert
  • höchstens 0,50 Watt im Bereitschaftszustand und 2,00 Watt im vernetzten Bereitschaftsbetrieb seit dem 1. März 2021, zuzüglich Toleranzen für Zusatzfunktionen wie Statusanzeige oder Anwesenheitssensor bis insgesamt 2,20 beziehungsweise 7,70 Watt
  • Ersatzteile wie internes Netzteil und Kondensatoren mit mehr als 400 Mikrofarad für fachlich kompetente Reparateure, mindestens sieben Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells
  • die letzte Firmware-Version mindestens acht Jahre ab demselben Zeitpunkt, die letzte Sicherheitsaktualisierung dabei kostenlos

Für Geräte mit bis zu HD-Auflösung liegt der Höchstwert seit dem 1. März 2023 bei 0,75. Fernbedienung und externes Netzteil müssen laut Anhang II auch Endnutzern ebenso lange als Ersatzteil zur Verfügung stehen.

Getrennte Klassen für SDR und HDR stehen auf dem Etikett HDR-fähiger Geräte

Das Energielabel nennt nach Anhang III der Verordnung (EU) 2019/2013 die Effizienzklasse von A bis G für SDR-Inhalte und den Verbrauch im Ein-Zustand in Kilowattstunden je 1.000 Stunden. Bei HDR-fähigen Geräten stehen Klasse und Verbrauch zusätzlich für HDR-Inhalte auf dem Etikett. Ohne HDR-Unterstützung entfallen seit Mai 2021 laut Delegierter Verordnung (EU) 2021/340 HDR-Piktogramm und HDR-Klasse. Dazu kommen Bildschirmdiagonale in Zentimetern und Zoll sowie ein QR-Code zur EU-Produktdatenbank. Die Klasse A erreicht ein Gerät laut Anhang II der Verordnung 2019/2013 mit einem EEI für das Label unter 0,30, die Klasse G beginnt bei 0,90.

„Bei großen Bildschirmen entscheidet die zweite Zeile auf dem Etikett. Wer viel Streaming in HDR schaut, sollte den HDR-Verbrauch vergleichen und nicht nur die Klasse für SDR. Ein Gerät mit guter SDR-Klasse kann bei HDR-Inhalten deutlich mehr Strom brauchen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wie sich die Klasse A bei sehr großen Diagonalen einordnet, zeigt die Seite zur Effizienzklasse A bei 85-Zoll-Fernsehern im Vergleich auf dem Fachportal.

Haushalte besitzen im Schnitt mehr als ein Fernsehgerät

Laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 des Statistischen Bundesamtes, Tabellenstand 9. Dezember 2025, hatten 98,9 Prozent der Haushalte in Deutschland mindestens einen Fernseher. Auf 100 Haushalte kamen nach Angaben des Amtes 162,5 Geräte, hochgerechnet 66,4 Millionen Fernseher. Fünf Jahre zuvor lagen die Werte bei 94,3 Prozent und 156,1 Geräten je 100 Haushalte.

Die Erhebung erfasst den Ausstattungsbestand zum 1. Januar, nicht die Bildschirmgröße, und weist große Diagonalen deshalb nicht gesondert aus.

Automatische Helligkeitsregelung senkt den gemessenen Wert

Laut Anhang II der Ökodesign-Verordnung erhalten Geräte mit automatischer Helligkeitsregelung einen Abzug von 10 Prozent auf die gemessene Leistungsaufnahme. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Regelung ab Werk aktiviert ist und die Aufnahme bei schwachem Umgebungslicht um mindestens 20 Prozent sinkt. Wählt ein Nutzer eine Einstellung mit höherem Verbrauch als die Normalkonfiguration, muss das Gerät einen Warnhinweis zeigen und eine ausdrückliche Bestätigung verlangen.

Ein Software-Update darf laut Artikel 6 der Verordnung Energieverbrauch und andere angegebene Parameter nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Endnutzers verschlechtern. Nach Absatz 3 darf ein Update nie dazu führen, dass die Ökodesign-Anforderungen nicht mehr eingehalten werden.

Beim Kauf im November 2026 hilft der QR-Code auf dem Etikett

Über den QR-Code auf dem Label gelangen Käufer zu den Angaben des Modells in der Produktdatenbank, einschließlich der zugesagten Zeiträume für Ersatzteile und Updates. Die Überprüfung beider Verordnungen auf EU-Ebene läuft; neue Anforderungen waren bis zum 22. September 2026 nicht beschlossen. Die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist nach dem bisherigen Fünf-Jahres-Rhythmus für 2028 zu erwarten und wird zeigen, ob der Bestand an Fernsehern weiter wächst.

Die vorstehenden Angaben zu Energielabel und Ökodesign-Anforderungen für Fernseher geben eine allgemeine Information nach den am 23. September 2026 abgerufenen Normtexten wieder und sind keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 und die Verordnung (EU) 2019/2021, jeweils konsolidiert zum 1. Mai 2021. Sie enthalten die Änderungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/340 beziehungsweise die Verordnung (EU) 2021/341.