Bietigheim-Bissingen, 30.09.2026 (PresseBox) – Weniger Räder werden gestohlen, doch die meisten bleiben verschwunden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 20. April 2026 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Laut dieser Statistik registrierte die Polizei 214.264 Fälle von Fahrraddiebstahl, 31.604 weniger als im Jahr 2024. Die Aufklärungsquote stieg nur geringfügig von 9,7 auf 9,8 Prozent. Wer ein Rad nach dem Diebstahl selbst orten will, braucht dafür ein am Rahmen verstecktes Gerät – worauf es bei der Auswahl ankommt, beschreibt eine Auswahlhilfe für Ortungsgeräte an Elektrofahrrädern.
Was die Kriminalstatistik 2025 zum Diebstahl von Fahrrädern und Kraftwagen ausweist
Der Rückgang beim Fahrraddiebstahl gehört zu den größten der gesamten Statistik. Nach Angaben des BKA sank die Diebstahlskriminalität insgesamt im Jahr 2025 um 6,5 Prozent auf 1.813.141 Fälle; bei Fahrrädern fiel das Minus mit 12,9 Prozent doppelt so stark aus. Den schweren Diebstahl von Fahrrädern, also den Diebstahl unter Überwindung einer Sicherung, zählte die Polizei 162.668 Mal, 23.248 Fälle weniger als 2024.
Der Wert der gestohlenen Räder steigt gleichzeitig. Laut PKS 2025 lag die durchschnittliche Schadensumme je Fall bei rund 1.454 Euro, nach rund 1.373 Euro im Jahr 2024. Das BKA schließt daraus auf den Diebstahl höherwertiger Fahrräder – ein Muster, das zur wachsenden Zahl von Elektrofahrrädern passt.
Auch Kraftwagen verschwanden seltener. Laut PKS 2025 weist die Statistik für 2025 genau 27.632 gestohlene Kraftwagen aus, 9,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen ging um 7,5 Prozent auf 237.198 Fälle zurück.
Wie sich die Diebstahlszahlen des Jahres 2025 im Einzelnen verteilen
Fünf Diebstahlswerte aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 zeigen, wie unterschiedlich die Chancen auf eine Wiederauffindung ausfallen. Die Aufklärungsquote gibt an, bei welchem Anteil der Fälle die Polizei mindestens einen Tatverdächtigen ermittelt hat:
- Diebstahl von Fahrrädern: 214.264 Fälle, Aufklärungsquote 9,8 Prozent, 16.427 Tatverdächtige.
- Diebstahl von Kraftwagen: 27.632 Fälle, Aufklärungsquote 30,1 Prozent nach 29,2 Prozent im Vorjahr.
- Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen: 237.198 Fälle, Aufklärungsquote 10,6 Prozent.
- Taschendiebstahl: 95.184 Fälle, Aufklärungsquote 6,9 Prozent.
- Wohnungseinbruchdiebstahl: 82.920 Fälle, ein Plus von 5,7 Prozent als einzige Zunahme unter den Diebstahlsdelikten.
Die Spanne zwischen 9,8 Prozent beim Fahrrad und 30,1 Prozent beim Kraftwagen erklärt sich zum Teil aus der Technik. Ein Kraftwagen trägt ein amtliches Kennzeichen, eine Fahrgestellnummer und häufig eine werkseitige Wegfahrsperre; ein Fahrrad hat davon nichts, sofern der Besitzer nicht selbst nachrüstet.
Warum die Aufklärungsquote den Nutzen eines Ortungsgeräts bestimmt
Bei neun von zehn angezeigten Raddiebstählen ermittelt die Polizei keinen Tatverdächtigen. Diese Quote ist die eigentliche Rechengrundlage für ein Ortungsgerät: Es ersetzt keine Sicherung, sondern verändert, was nach dem Diebstahl passiert. Wer der Polizei bei der Anzeige einen aktuellen Standort nennen kann, verkürzt die Ermittlung von Wochen auf Stunden.
Die Statistik selbst legt diesen Zusammenhang nahe. Als mögliche Gründe für die Rückgänge im Jahr 2025 nennt das BKA technische Maßnahmen zur Sicherung des Eigentums, eine höhere Sensibilisierung für Diebstahlprävention und polizeiliche Präventionsarbeit. Beim Fahrraddiebstahl könne laut BKA die Nutzung von GPS-Trackern eine Rolle spielen, bei Kraftfahrzeugen eine verbesserte Fahrzeugtechnik und modernere Sicherungssysteme.
„Ein Schloss entscheidet, ob ein Rad gestohlen wird. Ein Sender entscheidet, ob es zurückkommt – und bei einer Aufklärungsquote unter zehn Prozent ist das die Frage, die am Ende Geld kostet“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Grenzen das Hellfeld der Kriminalstatistik hat
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst nur, was angezeigt wird. Für den Taschendiebstahl, das einzige der genannten Delikte, das vergleichbar erhoben wurde, kommt die Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024“ des BKA auf einen Anzeigeanteil von nur etwa 50 Prozent. Für den Fahrraddiebstahl geht das BKA ebenfalls davon aus, dass ein großer Teil der Fälle der Polizei nicht bekannt wird.
Für Besitzer heißt das: Die 214.264 Fälle sind eine Untergrenze. Ein Rad, dessen Diebstahl nicht angezeigt wird, taucht in keiner Fahndung auf, und ein Ortungsgerät ohne Anzeige liefert nur eine Karte, aber keinen Zugriff. Die Reihenfolge lautet daher Anzeige zuerst, Standort dazu, und den Zugriff der Polizei überlassen.
Für Fahrzeuge gilt dieselbe Logik mit anderen Voraussetzungen. Ein fest verbautes, an die Bordspannung angeschlossenes Gerät sendet auch dann noch, wenn ein Wagen über Tage in einer Halle steht. Welche Bauformen es gibt und wo die Grenzen liegen, erklärt eine Gegenüberstellung von Fahrzeugsendern mit Diebstahlwarnung.
Der nächste Vergleichswert zum Raddiebstahl folgt im Frühjahr 2027
Der Vergleichswert für 2025 steht, der nächste folgt im Frühjahr 2027. Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben die PKS 2025 im April 2026 zur Kenntnis genommen; die Statistik für das Jahr 2026 wird nach demselben Rhythmus im Frühjahr 2027 erwartet.
Bis dahin bleibt der Herbst 2026 eine Zeit, in der Räder täglich unbeaufsichtigt an Bahnhöfen und vor Schulen stehen. Wer ein Elektrofahrrad im Wert von mehreren tausend Euro fährt, liegt bereits über dem statistischen Durchschnittsschaden von 1.454 Euro – und hat damit den stärksten Grund, den Standort seines Rads nicht dem Zufall zu überlassen.