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Bietigheim-Bissingen, 12.09.2026 (PresseBox) – Ausgediente Kühl- und Klimageräte gehören zu den schwersten Posten im deutschen Elektroschrott. Das Statistische Bundesamt hat die Zahlen für das Jahr 2024 am 24. Februar 2026 veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde entfielen 176.700 Tonnen oder 19,2 Prozent der behandelten Altgeräte auf diese Gruppe. Auffällig ist eine gegenläufige Bewegung: Das Recycling legte leicht zu, die Vorbereitung zur Wiederverwendung sank um 6,3 Prozent. Ob ein Gerät überhaupt in diese Statistik gehört, entscheidet sich oft vorher am Symptom – dazu geben Hinweise zur Fehlersuche bei ausbleibender Kälteleistung eine erste Orientierung.

Wie sich die Altgerätemengen 2024 auf die Gerätegruppen verteilen

Die Verteilung nach Gerätearten zeigt, wie schwer Haushaltstechnik wiegt. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2024 rund 920.000 Tonnen Elektroaltgeräte in Deutschland behandelt.

  • Kleingeräte wie Staubsauger oder Toaster: 301.500 Tonnen oder 32,8 Prozent
  • Großgeräte wie Waschmaschinen oder Herde: 250.600 Tonnen oder 27,2 Prozent
  • Kühl- und Klimageräte: 176.700 Tonnen oder 19,2 Prozent
  • recycelt insgesamt: 758.000 Tonnen
  • sonstige Verwertung oder Beseitigung: 127.000 Tonnen

Laut derselben Auswertung stieg die Menge des recycelten Materials gegenüber 2023 um 11.100 Tonnen und damit um 1,5 Prozent. Kühlgeräte fallen dabei doppelt ins Gewicht: Sie sind schwer, und sie enthalten Kältemittel und Dämmstoffe, die eine gesonderte Behandlung verlangen.

Warum die Vorbereitung zur Wiederverwendung an Boden verliert

Recycling und Wiederverwendung sind zwei verschiedene Wege, und nur einer davon erhält das Gerät. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 lediglich 17.600 Tonnen Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet – 6,3 Prozent weniger als im Vorjahr. Zusammen mit dem Recycling ergibt das eine Quote von 84,3 Prozent nach 84,5 Prozent im Jahr 2023.

Die Zahl beschreibt ein Größenverhältnis. Auf jede Tonne, die als Gerät weiterlebt, kommen rund 43 Tonnen, die als Material zerlegt werden. Ein Kühlgerät, das noch kühlt, aber eine defekte Türdichtung oder einen ausgefallenen Thermostat hat, landet damit statistisch weit häufiger im Schredder als in einer zweiten Nutzung.

Für welche Geräte die Ersatzteilvorgaben gelten und für welche nicht

Nach Anhang II Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/2019 über Ökodesign-Anforderungen an Kühlgeräte müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte der Hersteller bestimmte Ersatzteile über Mindestzeiträume zur Verfügung stellen. Erfasst sind netzbetriebene Geräte mit mehr als 10 und höchstens 1.500 Litern Rauminhalt, deren Hauptfunktion die Kühllagerung von Lebensmitteln ist. Klimageräte, mobile Kühlgeräte und Kühlmöbel mit Direktverkaufsfunktion fallen nicht darunter.

Der Stichtag begrenzt die Reichweite zusätzlich. Die Verordnung gilt ab dem 1. März 2021 und knüpft an das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme des Geräts an. Für ein Gerät, das vorher auf den Markt kam, begründet sie keine Ersatzteilpflicht. Verpflichtet sind die drei genannten Rollen, nicht der Handel und nicht die Endkunden.

Fachlich kompetenten Reparateuren sind Thermostate, Temperatursensoren, Leiterplatten und Lichtquellen mindestens sieben Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells zur Verfügung zu stellen. Türgriffe, Türscharniere, Einlegeböden und Einschübe stehen im selben Zeitraum auch Endnutzern offen. Für Türdichtungen verlängert sich der Zeitraum auf mindestens zehn Jahre. Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte müssen außerdem sicherstellen, dass sich diese Teile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigungen am Gerät auswechseln lassen.

„Eine Verwertungsquote von 84 Prozent klingt nach einem gelösten Problem, beschreibt aber nur, was mit dem Material geschieht. Interessant wird es an der Stelle davor: ob ein Gerät überhaupt noch eine zweite Nutzung bekommt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was bei der Entscheidung zwischen Reparatur und Neukauf zählt

Ein reparierbares Gerät ist nicht in jedem Haushalt die sparsamere Wahl. Der Stromverbrauch einer Kühl-Gefrierkombination läuft rund um die Uhr und über viele Jahre, weshalb bei sehr alten Geräten der Betrieb den Anschaffungspreis überholen kann. Entscheidend sind das Baujahr, die gemessene Aufnahme und die Frage, welches Bauteil ausgefallen ist – eine Rechnung, die Angaben zum Stromverbrauch zwanzig Jahre alter Kühl-Gefrierkombinationen nachvollziehbar machen.

Für einzelne Defekte fällt die Rechnung anders aus als für einen erschöpften Kältekreislauf. Eine verschlissene Türdichtung erhöht den Verbrauch. Bei Geräten, die ab dem 1. März 2021 in Verkehr kamen, ist dieses Teil nach Bestellungseingang innerhalb von 15 Arbeitstagen zu liefern. Ein defekter Verdichter dagegen bedeutet einen Eingriff in den geschlossenen Kältekreis und damit einen Aufwand, der sich bei einem alten Gerät selten trägt.

Woran sich die nächsten Zahlen ablesen lassen

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Auswertung zu Elektroaltgeräten jährlich; die Daten für 2025 werden im Frühjahr 2027 erwartet. Zwei Größen sind dann aussagekräftig: ob die zur Wiederverwendung vorbereitete Menge weiter sinkt und ob der Anteil der Kühl- und Klimageräte an der Gesamtmenge über 19 Prozent bleibt. Für den September 2026 folgt daraus für Haushalte ein einfacher Zwischenschritt: vor der Entsorgung prüfen lassen, welches Bauteil ausgefallen ist. Ob dafür eine Ersatzteilpflicht besteht, hängt vom Baujahr des Geräts und vom Bauteil ab – Verdichter stehen auf keiner der beiden Listen.

Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 7. September 2026 abgerufenen Verordnungswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.