Berlin, 15.08.2024 (PresseBox) – Gut jede:r dritte Bundesbürger:in hatte in den vergangenen fünf Jahren mit einem defekten Smartphone zu kämpfen (35 Prozent). Davon haben wiederum nur 32 Prozent eine Reparatur vorgenommen. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.000 Personen ab 16 Jahren ergeben. Dagegen haben gut zwei von drei (68 Prozent) Befragten keine Reparatur durchgeführt: 31 Prozent haben das Handy nicht repariert, weil es nach Ansicht der Befragten nicht mehr zu retten war. 30 Prozent haben wegen der hohen Kosten auf eine Reparatur verzichtet und 7 Prozent sind gar nicht erst auf die Idee gekommen, ihr Handy reparieren zu lassen. „Die Reparatur von Smartphones ist eher die Ausnahme als die Regel, obwohl dies die deutlich nachhaltigere Variante wäre“, sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Verbraucher:innen sind sich unsicher über die Kosten, die Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Reparaturdiensten. Das neue ‚Recht auf Reparatur‘ der EU ist daher ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Konsumgesellschaft.“
Undurchsichtige Reparaturoptionen für Verbraucher:innen
Laut den Ergebnissen der Umfrage haben 15 Prozent der Befragten mit einem Handy-Defekt das Gerät in einem Fachgeschäft reparieren lassen. Jede:r Zehnte hat die Reparatur vom oder über den Hersteller durchführen lassen (10 Prozent). 7 Prozent haben das Handy in Eigenregie repariert. „Ob und in welchem Umfang die Reparatur eines Handys möglich ist, bleibt für viele Verbraucher:innen unklar“, sagt Petrich. Häufig bieten die Hersteller Reparaturen nur in eigenen Vertragswerkstätten an. Wichtige Bauteile sind oft schwer zugänglich und nur umständlich auszutauschen. „Reparaturen sollten nicht nur von autorisierten Werkstätten der Hersteller, sondern auch von freien Werkstätten durchgeführt werden können. Das würde das Angebot an Reparaturmöglichkeiten erweitern und den Wettbewerb fördern“, sagt Petrich. „Freie Werkstätten können ihre Qualität und Reparaturkompetenz durch eine Zertifizierung von unabhängigen Stellen nachweisen. Das bietet den Verbraucher:innen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl einer Werkstatt.”
Häufiger Smartphone-Wechsel belastet die Umwelt
Laut der Umfrage des TÜV-Verbands wechseln 16 Prozent der Verbraucher:innen ihr Smartphone bereits nach zwei Jahren aus. Der größte Teil tauscht das Gerät nach drei bis vier Jahren (35 Prozent). Immerhin 24 Prozent nutzen ihr Smartphone fünf Jahre oder länger und ebenfalls 24 Prozent behalten es, bis es unbrauchbar wird. „Der häufige Wechsel von Smartphones belastet die Umwelt stark – durch den hohen Energieaufwand bei der Herstellung und den Bedarf an seltenen Erden und Rohstoffen. Diese sind größtenteils nicht erneuerbar und werden oft unter Einsatz schädlicher Chemikalien abgebaut“, sagt Petrich. Während jüngere Verbraucher:innen ihre Smartphones häufiger wechseln, nutzen ältere sie signifikant länger. So behalten nur 17 Prozent der 16- bis 39-Jährigen ihr Smartphone, bis es unbrauchbar wird, während dies bei den 50- bis 75-Jährigen durchschnittlich 32 Prozent tun.
„Mit der neuen Ökodesign-Verordnung für Smartphones geht die EU einen wichtigen Schritt. Ab Mitte 2025 gelten strengere Anforderungen an die Reparierbarkeit, den Energieverbrauch und vor allem die Langlebigkeit von Smartphones und Tablets“, sagt Petrich. Hersteller werden zukünftig verpflichtet:
- Produkte so zu gestalten, dass Komponenten einfach ausgetauscht werden können.
- Reparaturanleitungen für sieben Jahre bereitzustellen.
- Software-Updates für mindestens fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.
- sicherzustellen, dass Software-Updates die Hardware nicht beeinträchtigen.
- Ersatzteile wie Akkus und Displays für mindestens sieben Jahre vorzuhalten.
Die neuen Anforderungen sollen Smartphones langlebiger machen und damit wertvolle Ressourcen sparen, die Umwelt entlasten und den Geldbeutel der Verbraucher:innen schonen. Neben den ehrgeizigen Anforderungen ist eine effektive Umsetzung entscheidend. Petrich: „Europa kann zum Vorreiter für ressourcenschonende zirkuläre Produktlösungen, Technologien und Geschäftsmodelle werden. Unabhängige Prüfungen sind ein wesentliches Instrument und können bei der Umsetzung der Ökodesign-Verordnung einen wichtigen Beitrag leisten.“ Klare und unabhängige Kennzeichnungen informieren Verbraucher:innen, welche Produkte kreislauffähig sind. Die Etablierung eines Prüfzeichens („Ready to Repair“) könnte den Verbraucher:innen Kaufentscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit zusätzlich erleichtern. Mit einem Prüfzeichen versehene Produkte zeigen, dass die Hersteller die Vorgaben einhalten und das von unabhängigen Stellen überprüft wurde.