von Pressebox | Sep. 25, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 25.09.2026 (PresseBox) – Wer im Herbst 2026 ein neues Notebook kauft, zahlt für dieselbe Ausstattung deutlich mehr als vor einem Jahr. Das Marktforschungsunternehmen Omdia hat am 9. Juli 2026 seine Auswertung für das zweite Quartal 2026 vorgelegt. Laut dieser Erhebung wurden weltweit 51,7 Millionen mobile Rechner ausgeliefert, 4,2 Prozent weniger als im Vorjahresquartal. Über vergleichbare Produktlinien hinweg liegen die Preise rund 20 bis 40 Prozent über dem Vorjahreswert. Welche Bauteile den Ausschlag geben, ordnet eine Übersicht zu Leistungsklassen aktueller Notebook-Prozessoren ein.
Welche Bauteile den Preisanstieg bei mobilen Rechnern auslösen
Der Auslöser sitzt nicht im Rechenkern, sondern daneben. Nach Angaben von Omdia haben die stark gestiegenen Preise für Arbeitsspeicher und Massenspeicher im ersten Quartal 2026 die Gerätepreise im zweiten Quartal spürbar nach oben gezogen. Auch weitere Bauteile wie Vielschicht-Kondensatoren und Leiterplatten verteuern sich.
Der Effekt wirkt in zwei Richtungen. Zum einen steigt der Verkaufspreis, zum anderen verengt sich das Angebot. Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens International Data Corporation (IDC) sind einzelne Systemkonfigurationen wegen der Bauteilknappheit nur eingeschränkt lieferbar. Die Hersteller haben zudem Mühe, ihr vollständiges Sortiment aufrechtzuerhalten. Käufer haben ihre Anschaffungen deshalb vorgezogen.
Wie sich der Absatz in den ersten beiden Quartalen entwickelt hat
Zwei Quartale zeigen den Umschwung besonders deutlich. Die folgenden Werte stammen aus der Auswertung von Omdia zum zweiten Quartal 2026. Ergänzt sind sie um die Jahresprognose von IDC vom Juni 2026:
- Im ersten Quartal 2026 wuchsen die weltweiten Auslieferungen um 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
- Im zweiten Quartal sanken sie um 3,6 Prozent auf 65,7 Millionen Geräte.
- Auf mobile Rechner entfielen davon 51,7 Millionen Stück, ein Minus von 4,2 Prozent.
- Für das Gesamtjahr 2026 erwartet IDC einen Rückgang um 11,3 Prozent.
- Für das vierte Quartal 2026 sagt dieselbe Prognose ein Minus von 20 Prozent voraus.
Das Wachstum zu Jahresbeginn war damit geliehen. Käufer aus Privathaushalten wie aus Unternehmen zogen ihre Anschaffungen vor, um steigenden Preisen und Lieferengpässen zuvorzukommen. Die Nachfrage fehlt nun in den folgenden Quartalen.
Warum Betriebe ihren Gerätetausch derzeit aufschieben
Im gewerblichen Umfeld schlägt die Verunsicherung bereits durch. Laut einer Befragung von Omdia unter Fachhandelspartnern aus dem Juni 2026 gab mehr als die Hälfte an, dass ihre Kunden geplante Erneuerungen der Geräteflotte bis zu einer Marktberuhigung verschieben. Weitere 6 Prozent hielten eine vollständige Absage für wahrscheinlich.
Der Aufschub trifft auf einen offenen Bedarf. Der Herstellersupport für Windows 10 ist im Oktober 2025 ausgelaufen, und ein erheblicher Teil der gewerblichen Geräteflotten wartet weiterhin auf eine Erneuerung. Verschoben wird also nicht der Bedarf, sondern nur der Kauftermin.
Was eine längere Nutzungsdauer für die Ausstattung bedeutet
Für Käuferinnen und Käufer verschiebt sich damit die Rechnung beim Zuschnitt eines Geräts. Ein knapp bemessener Arbeitsspeicher lässt sich in flachen Bauformen häufig nicht nachrüsten, weil die Bausteine fest verlötet sind. Wer ein Gerät länger behalten will, entscheidet diese Frage beim Kauf und nicht später.
Dieselbe Überlegung gilt für den Massenspeicher, dessen Preise laut Omdia in diesem Jahr voraussichtlich nicht wieder sinken. Welche Ausstattungsmerkmale im täglichen Einsatz tatsächlich zählen, beschreibt eine Übersicht zu Ausstattungsmerkmalen eines Ultrabooks im Berufsalltag.
„Bei verlöteten Bausteinen ist der Zuschnitt eines Geräts eine Entscheidung über seine Lebensdauer, nicht über den Kaufpreis. Wer heute am Speicher spart, kauft in zwei Jahren ein neues Gerät statt eines Riegels“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wann sich die Lage am Speichermarkt wieder entspannen könnte
Eine schnelle Entlastung ist nicht in Sicht. Laut der Prognose von IDC ist vor dem Ende des Jahres 2027 keine spürbare Entspannung bei der Speicherknappheit zu erwarten; für das Jahr 2026 rechnet sie mit einem Anstieg der durchschnittlichen Verkaufspreise um 17 Prozent. Auf das Preisniveau des Jahres 2025 werde der Markt auch danach voraussichtlich nicht zurückkehren.
Omdia geht davon aus, dass sich der Anstieg der Bauteilkosten im zweiten Halbjahr 2026 deutlich abschwächt. Die Verkaufspreise geben diese Entlastung allerdings erst mit Verzögerung weiter, weil sie die Beschaffungskosten des zweiten Quartals abbilden.
Für den Herbst 2026 bleibt damit eine nüchterne Lage: Wer ohnehin tauschen muss, kauft besser mit Reserve bei Arbeitsspeicher und Massenspeicher. Wer warten kann, verschiebt in einen Markt, für den vor dem Ende des Jahres 2027 keine Entspannung angekündigt ist. Die nächsten Quartalszahlen von Omdia sind für den Oktober 2026 zu erwarten.
von Pressebox | Sep. 23, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 23.09.2026 (PresseBox) – Automatische Reinigungsgeräte waren im September 2026 auf keiner Messefläche zu übersehen. Die IFA Berlin (Messe für Unterhaltungselektronik und Hausgeräte) zog nach eigenen Angaben vom 4. bis zum 8. September 2026 rund 240.000 Besucherinnen und Besucher aus 155 Ländern an. Über 2.000 Unternehmen stellten aus, und die Veranstalterin sprach in ihrer Abschlussmitteilung vom 8. September 2026 von mehr Robotern auf dem Gelände als je zuvor. Für Haushaltsroboter im Wohnzimmer beginnt die eigentliche Prüfung allerdings dort, wo Parkett endet und ein Knüpfteppich anfängt – dazu gehören die Merkmale eines handgeknüpften Perserteppichs.
Welche Rolle Haushaltsroboter auf der Messe in Berlin gespielt haben
Robotik war 2026 kein eigener Ausstellungsbereich mehr, sondern lief quer durch die Hallen. Laut der Abschlussmitteilung der Veranstalterin reichte das Spektrum von autonomen Mährobotern über vernetzte Geräte für den Haushalt bis zu humanoiden Modellen, die Menschen im Alltag unterstützen sollen. Leif Lindner, Geschäftsführer der IFA Management GmbH (Veranstalterin der Messe), ordnete künstliche Intelligenz und Robotik als Themen ein, die in immer mehr Produktsegmente hineinreichen.
Bereits am 7. September 2026 hatte die Veranstalterin eine eigene Mitteilung zum vernetzten Wohnen veröffentlicht. Darin heißt es, Haushaltsroboter übernähmen zunehmend komplexere Aufgaben und vernetzte Technik reiche inzwischen bis in den Garten hinein.
Solche Angaben stammen vom Veranstalter einer Messe und beschreiben das Ausstellungsgeschehen, nicht den Absatz im Handel. Über Marktanteile einzelner Gerätegattungen sagen sie nichts aus.
Was die Bilanz der Veranstaltung 2026 in Zahlen ausweist
Die Messe schloss mit höheren Werten als im Vorjahr ab. Nach Angaben der Veranstalterin fiel die Ausgabe 2026 sowohl bei den Besucherzahlen als auch bei der Zahl der Aussteller größer aus als 2025.
Die Messebilanz vom 8. September 2026 nennt folgende Werte:
- Rund 240.000 Besucherinnen und Besucher aus 155 Ländern kamen auf das Gelände.
- Über 2.000 Unternehmen stellten aus, davon rund 300 aus 24 Ländern im Bereich für Start-ups und Forschung.
- Mehr als 5.200 Medienschaffende und Content-Produzenten verfolgten 47 Pressekonferenzen.
- Über 150 Bühnenprogramme mit mehr als 350 Rednerinnen und Rednern standen auf dem Plan.
- Für die Innovationsauszeichnungen der Messe gingen mehr als 530 Einreichungen ein.
Die nächste Ausgabe ist bereits terminiert. Die Veranstalterin nennt für 2027 den Zeitraum vom 3. bis zum 7. September.
Wo Teppichböden für Reinigungsroboter zur eigenen Aufgabe werden
Textile Beläge stellen andere Anforderungen als Parkett oder Fliesen. Reine Saugroboter eignen sich nach Darstellung der Stiftung Warentest für die Trockenreinigung von Teppich und Hartboden. Die Walzen sind je nach Modell mit Gummilippen oder Borsten bestückt, die Navigation läuft über Laser, Kamera oder andere Sensoren.
Bei Geräten mit Wischfunktion kommt ein zweites Problem hinzu. Damit kein Teppich feucht wird, lassen sich fast allen dieser Roboter über eine Anwendung auf dem Mobiltelefon Sperrzonen zuweisen. Wie empfindlich ein Belag auf Feuchtigkeit reagiert, hängt am Material – dazu gibt es eine Darstellung der Eigenschaften von Viskosefasern im Bodenbelag.
Wie Prüflabore Hartboden und Teppichboden getrennt bewerten
Die Trennung nach Untergrund ist im Prüfprogramm angelegt. Die Stiftung Warentest führt in ihrer Testdatenbank 44 Saug- und Wischroboter und weist das Saugen auf Hartboden und das Saugen auf Teppichboden als eigene Teilnoten aus. Die Qualitätsurteile reichen dabei von Gut bis Mangelhaft.
Mitte 2026 kam die Datenbank um sieben Geräte hinzu, allesamt Saugroboter mit Wischfunktion und einer Servicestation mit Staub- und Wassertank. Die Preise der geprüften Saug-Wisch-Roboter liegen zwischen 240 und 1.300 Euro; ein hoher Preis fällt dabei nicht zwingend mit einem guten Ergebnis zusammen.
Die genannten Werte stammen aus dem frei zugänglichen Teil der Testdatenbank, abgerufen am 9. September 2026. Die einzelnen Noten je Gerät sind kostenpflichtig und werden hier nicht wiedergegeben.
Woran sich Haushalte im Herbst 2026 vor dem Kauf orientieren können
Der Untergrund im eigenen Wohnraum bestimmt, welche Angabe im Datenblatt zählt. Wer überwiegend Fliesen und Parkett hat, kann sich an der Wischleistung orientieren; wer große textile Flächen liegen hat, braucht die Saugleistung auf Teppichboden und eine verlässliche Erkennung der Kanten.
„Ein Gerät, das auf Hartboden überzeugt, ist auf einem hochflorigen Teppich noch nichts wert. Wer kauft, sollte deshalb nicht die Gesamtnote lesen, sondern die Teilnote für den Belag, der zu Hause tatsächlich liegt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Für die kommenden Monate bleibt eine offene Frage bestehen. Ob die auf der Messe gezeigten Funktionen die Reinigung auf textilen Belägen messbar verbessern, zeigt erst die nächste Prüfrunde eines unabhängigen Labors; Messeankündigungen ersetzen sie nicht.
von Pressebox | Sep. 22, 2026 | Consumer-Electronics
Ahrensburg, 22.09.2026 (PresseBox) – Auf einen Blick:
- ICY BOX veröffentlicht sein bisher größtes Festplattengehäuse
- Diamond Case 3710 unterstützt bis zu 30 TB pro Laufwerk für eine Gesamtkapazität von 300 TB
- Perfekt für Content Creator und KI-Enthusiasten mit großem Speicherbedarf
Übermächtige 300 TB Speicherplatz
Das Thema Speicher ist in der Hardware-Branche omnipräsent: durch den Ausbau der KI-Rechenzentren und die damit verbundene Speicherkrise sind Festplatten extrem im Preis gestiegen. Mit dem Diamond Case 3710 veröffentlicht der norddeutsche Speicherspezialist ICY BOX nun ein Festplattengehäuse, das beinahe als antizyklischer Gegenentwurf wirkt. Der fast 5kg schwere Koloss fässt bis zu zehn 2,5" / 3,5" SSDs und HDDs mit einer Kapazität von jeweils 30 TB.
Schon bei fünf Festplatten im Betrieb kann das System schnell heiß werden. Daher hat Diamond Case 3710 drei 120mm-Lüfter, die das System aktiv kühlen. Ein abnehmbarer Tragegriff erlaubt zudem einen komfortablen Transport.
Wer es braucht? Menschen mit Speicherbedarf!
Die Frage, wer so viele Festplatten hat, geschweige denn braucht, kommt nach dem ersten Staunen ob des opulenten Designs unweigerlich in den Sinn. Diamond Case 3710 richtet sich vor allem an Content Creator, die mit ihren Video schnell in den dreistelligen TB-Bereich vorstoßen. Auch KI-Enthusiasten, die aktiv eigene Modelle trainieren, haben großen Speicherbedarf. Und daher auch Bedarf an einem stabilen Zuhause für ihre kostbaren Festplatten.
ICY BOX kommt full circle mit seinem bisher größten Speichergehäuse
ICY BOX ist vor allem für seine hochwertigen Festplattengehäuse bekannt. Das kommt nicht überraschend, waren das doch auch die ersten Produkte der Marke. Mit Diamond Case 3710 schlägt ICY BOX nun ein neues Kapitel auf: das der XXL-Gehäuse. Das bisher größte Speichergehäuse umfasste schließlich gerade einmal halb so viele Festplatten.
"Mit Diamond Case 3710 bedienen wir keine Nische, wie man glauben möchte", setzt Global Lead Product Management Christian Joppien an und fügt hinzu: "Das Feedback auf Messen wie der IFA hat gezeigt, das der Bedarf an massiven Festplattengehäusen da ist. Content Creator und aktive KI-Anwender wirken auf den ersten Blick nicht wie klassische Nutzer eines Festplattengehäuses. Dabei sind gerade sie die Anwender der Zukunft."
von Pressebox | Sep. 22, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 22.09.2026 (PresseBox) – Roboter, deren Sicherheitsfunktion sich im Betrieb selbst weiterentwickelt, werden über das Maschinenrecht geregelt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Sie verschiebt Maschinen innerhalb der Verordnung über künstliche Intelligenz in einen Abschnitt, für den nur noch einzelne Bestimmungen dieser Verordnung gelten. Für die Sicherheitsanforderungen ist damit die Maschinenverordnung maßgeblich, die ab dem 20. Januar 2027 vollständig anzuwenden ist. Wie weit die Technik in einzelnen Anwendungen reicht, zeigen Roboterhände in Prothetik und Industrieautomation.
Wo die Servicerobotik zuletzt gewachsen ist und wo sie nachgegeben hat
Zwei Segmente trennen die Zählung der Serviceroboter: der professionelle und der private Einsatz. Laut dem Bericht World Robotics der International Federation of Robotics (IFR) vom 7. Oktober 2025 verlief das Jahr 2024 in beiden Segmenten sehr unterschiedlich.
- Für den professionellen Einsatz wurden fast 200.000 Serviceroboter verkauft, 9 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
- Im Verbraucherbereich kamen knapp 20 Millionen Einheiten zusammen, ein Zuwachs von 11 Prozent.
- Transport und Logistik führen die professionellen Anwendungen mit 102.900 Einheiten an, ein Plus von 14 Prozent.
- Medizinroboter legten am stärksten zu: rund 16.700 Einheiten und 91 Prozent mehr als im Vorjahr.
- Die professionelle Reinigung kam auf über 25.000 Einheiten, ein Plus von 34 Prozent.
- Im Gastgewerbe gingen die Verkäufe auf gut 42.000 Einheiten zurück, ein Minus von 11 Prozent.
- In der Landwirtschaft waren es rund 19.500 Einheiten, 6 Prozent weniger als 2023.
Regional fällt die Entwicklung auseinander. Laut derselben Auswertung wuchsen Europa und der asiatisch-pazifische Raum um jeweils 16 Prozent, der amerikanische Markt gab um 1 Prozent nach.
Welche Roboter unter die Maschinenverordnung fallen und welche nicht
Die Maschinenverordnung erfasst nicht jedes Gerät mit Motor. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe p der Verordnung (EU) 2023/1230 sind Haushaltsgeräte nur dann ausgenommen, wenn zweierlei zusammenkommt. Das Gerät muss für den häuslichen Gebrauch bestimmt sein und zugleich in den Anwendungsbereich der Niederspannungs- oder der Funkanlagenrichtlinie fallen. Elektrisch betriebene Möbel sind davon wiederum ausgenommen.
Fehlt eines der beiden Merkmale, bleibt es bei der Maschinenverordnung. Ein Serviceroboter für den gewerblichen Einsatz erfüllt die Voraussetzungen der Ausnahme regelmäßig nicht. Er unterliegt deshalb der Verordnung, sofern keine der übrigen Ausnahmen des Artikels 2 Absatz 2 greift.
Für Gerätegruppen wie Reinigungs- und Gartengeräte ist die Zuordnung im Einzelfall zu prüfen; sie entscheidet über das Verfahren vor dem Inverkehrbringen. Da die Verordnung erst ab dem 20. Januar 2027 gilt, steht die praktische Klärung noch aus.
Warum ein lernendes Sicherheitsbauteil künftig gesondert geprüft wird
Anhang I Teil A der Maschinenverordnung führt sechs Kategorien auf, für die eine Selbsterklärung des Herstellers nicht genügt. Die fünfte Nummer nennt Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten, die Ansätze des maschinellen Lernens verwenden und Sicherheitsfunktionen gewährleisten. Die sechste erfasst Maschinen mit solchen eingebetteten Systemen, allerdings nur in Bezug auf diese Systeme und nur, wenn sie nicht gesondert in Verkehr gebracht wurden.
Für diese Erzeugnisse wählt der Hersteller nach Artikel 25 Absatz 2 eines von drei Verfahren: die Baumusterprüfung mit anschließender Fertigungskontrolle, die umfassende Qualitätssicherung oder die Einzelprüfung. Alle drei setzen nach Artikel 24 Absatz 3 eine notifizierte Stelle voraus, deren Kennnummer hinter der Konformitätskennzeichnung steht. Anzuwenden sind die Verfahren nach Artikel 54 ab dem 20. Januar 2027.
Anhang III Nummer 1.2.1 verlangt, dass Steuerungen so ausgelegt sind, dass Änderungen an Einstellungen oder Regeln unterbleiben, wenn sie zu Gefährdungssituationen führen könnten. Das gilt ausdrücklich auch während der Lernphase.
Für Sicherheitssoftware, die nach dem Inverkehrbringen aufgespielt wird, muss das Rückverfolgungsprotokoll bis zu fünf Jahre nach dem Hochladen zugänglich bleiben. Der Zugriff ist allein zum Nachweis der Konformität und nur auf begründete Anforderung einer zuständigen nationalen Behörde vorgesehen.
Eine weitere Vorgabe trifft Steuerungssysteme, deren Verhalten oder Logik sich selbst entwickelt und die zugleich für einen in wechselndem Maß autonomen Betrieb ausgelegt sind. Daten zum sicherheitsrelevanten Entscheidungsprozess sind aufzuzeichnen und ein Jahr lang zu speichern, ebenfalls nur zum Konformitätsnachweis auf Verlangen einer Behörde.
Ein Teil der Anforderungen steht noch aus. Nach Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung muss die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, die den Anhang III um Sicherheitsanforderungen für Hochrisiko-Systeme künstlicher Intelligenz ergänzen. Diese Rechtsakte gelten nach dem Wortlaut der Vorschrift ab dem 2. August 2028.
Wie sich der deutsche Robotikmarkt daneben entwickelt
Der deutsche Markt bewegt sich derzeit gegenläufig zur weltweiten Stückzahlentwicklung. Nach Angaben des Fachverbands Robotik und Automation im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) vom 24. Februar 2026 sank der Branchenumsatz im Jahr 2025 um 7 Prozent. Für das Jahr 2026 erwartet der Fachverband mit seinen mehr als 400 Mitgliedsunternehmen ein weiteres Minus von 5 Prozent auf 14,1 Milliarden Euro.
„Ein Rechtsrahmen, der lernende Sicherheitsfunktionen ausdrücklich benennt, ist für Hersteller unbequem und für Käufer die bessere Nachricht. Wer eine Maschine anschafft, die im Betrieb dazulernt, sollte erfahren können, wer diese Lernfähigkeit geprüft hat“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Hinter diesen Anforderungen steht Steuerungstechnik. Wie Sensorik, Steuerung und Sicherheitsfunktion in einem Roboter zusammenspielen, zeigt ein Einstieg in die Grundlagen der Automatisierungstechnik.
Woran sich der Übergang bis Januar 2027 ablesen lässt
Drei Termine geben den Takt vor. Nach Artikel 54 gilt Artikel 50 Absatz 1 der Maschinenverordnung ab dem 20. Oktober 2026: Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten Sanktionsvorschriften erlassen haben. Nach Artikel 50 Absatz 2 teilen sie diese der Europäischen Kommission bis zu demselben Tag mit. Am 20. Januar 2027 ist die Verordnung vollständig anzuwenden, und zum selben Tag wird die Maschinenrichtlinie aus dem Jahr 2006 aufgehoben.
Ein europaweit einheitlicher Bußgeldrahmen fehlt in der Verordnung. Die Höhe legen die Mitgliedstaaten fest; Artikel 50 Absatz 1 verlangt lediglich, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind und bei schweren Verstößen auch strafrechtlicher Natur sein können.
Die zugehörige Sicherheitsnorm ist noch nicht fertig. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) führt die zweite Ausgabe der Norm 13482 für Serviceroboter im Stand der förmlichen Abstimmung; sie soll die Fassung aus dem Jahr 2014 ablösen. Eine Konformitätsvermutung nach Artikel 20 Absatz 1 der Maschinenverordnung entsteht ohnehin erst bei einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Für einen Kauf im Herbst 2026 folgt daraus ein überschaubarer Prüfschritt. Wer ein Gerät mit lernender Funktion anschafft, kann in der Konformitätserklärung nachsehen, auf welchen Rechtsakt sich der Hersteller beruft. Beide Rechtsstände werden dabei auch über den 20. Januar 2027 hinaus nebeneinander anzutreffen sein. Produkte, die vorher nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach Artikel 52 Absatz 1 weiter auf dem Markt bereitgestellt werden.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Verordnungswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die Vorgaben ein einzelnes Erzeugnis betreffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.
von Pressebox | Sep. 21, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 21.09.2026 (PresseBox) – Private Haushalte in Deutschland bewegen so viel Datenverkehr wie nie, und die Datensicherung hält damit nicht Schritt. Der Digitalverband Bitkom hat am 11. Juni 2026 in Berlin eine Befragung dazu veröffentlicht. Laut dieser Erhebung legen 39 Prozent der Internetnutzenden häufig eine Sicherungskopie ihrer Daten an, 10 Prozent tun das nie. Wer diese Aufgabe an einen Netzwerkspeicher in der eigenen Wohnung übergeben möchte, findet dafür eine Anleitung zur direkten Verbindung von Speicher und Rechner.
Drei Werte trennen die regelmäßige Datensicherung von der gelegentlichen
Die Erhebung des Digitalverbands unterscheidet vier Häufigkeiten. Laut der am 11. Juni 2026 veröffentlichten Befragung sichern 39 Prozent der Internetnutzenden ihre Daten häufig, 26 Prozent gelegentlich und 20 Prozent selten. 10 Prozent legen nie eine Sicherungskopie an. Befragt wurden 1.005 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, darunter 942 Internetnutzende, in den Kalenderwochen 15 bis 19 des Jahres 2026.
Andere Gewohnheiten im Umgang mit den eigenen Geräten fallen ähnlich aus. Nach Angaben des Digitalverbands installieren 43 Prozent angebotene Aktualisierungen häufig unmittelbar, 9 Prozent nie sofort. 34 Prozent sehen nie nach, welche Zugriffsrechte Anwendungen und Dienste auf ihre Daten haben.
Wie viel Datenverkehr durch einen durchschnittlichen Breitbandanschluss läuft
Das Festnetz trug 2025 den größten Teil der übertragenen Menge. Die Bundesnetzagentur hat ihren Jahresbericht Telekommunikation für 2025 am 5. Juni 2026 vorgelegt und darin folgende Größenordnungen ausgewiesen:
- 175 Milliarden Gigabyte Datenvolumen wurden 2025 insgesamt in den deutschen Festnetzen übertragen.
- Je Breitbandanschluss und Monat waren das im Jahresdurchschnitt 2025 rund 376 Gigabyte.
- Im Mobilfunk kamen 10,9 Milliarden Gigabyte zusammen, umgerechnet 8,4 Gigabyte je aktivem Mobilfunkprofil und Monat.
- Zum Jahresende 2025 waren 6,4 Millionen Glasfaseranschlüsse aktiv, ein Jahr zuvor 5,3 Millionen.
- Anschlüsse mit mindestens 1.000 Megabit je Sekunde stiegen von 2,5 auf 3,0 Millionen.
- Die Telekommunikationsunternehmen investierten 2025 rund 15,3 Milliarden Euro in Sachanlagen.
Eine Sicherungskopie muss diese Menge nicht abbilden. Sie muss aber die Dateien enthalten, die sich nicht neu beschaffen lassen, und genau diese wachsen mit der Kameraauflösung und der Zahl der Geräte im Haushalt schneller als der Anschluss.
Der Anschluss wird schneller, die Verkabelung in der Wohnung bleibt gleich
Die Verschiebung zu höheren Bandbreiten lässt sich in den Anschlusszahlen ablesen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ging die Zahl der Anschlüsse unter 100 Megabit je Sekunde von 17,1 auf 15,2 Millionen zurück, während die schnelleren von 21,5 auf 23,6 Millionen zulegten. Der Glasfaseranteil an allen aktiven Breitbandanschlüssen stieg binnen eines Jahres von 13,7 auf 16,5 Prozent.
Ein schneller Anschluss verkürzt die Sicherung allerdings nur, wenn Speicher und Verkabelung mithalten. Bei einem Netzwerkspeicher entscheidet zusätzlich das Dateisystem darüber, ob ein beschädigter Block auffällt, bevor die Kopie ihn übernimmt. Eine Gegenüberstellung zweier Dateisysteme für Netzwerkspeicher zeigt, worin sich die beiden verbreiteten Varianten unterscheiden.
Was Haushalte bis zur nächsten Erhebung einrichten können
Der Abstand zwischen erzeugter und gesicherter Datenmenge lässt sich mit wenigen Festlegungen verkleinern. Eine automatisch laufende Kopie im Heimnetz, eine zweite Kopie außerhalb der Wohnung und ein fester Termin für den Rückspielversuch decken die drei Fälle ab, an denen eine Sicherung im Alltag scheitert: vergessen, verloren, unbrauchbar.
„Zehn Prozent ohne jede Kopie sind kein Wissensproblem, sondern ein Routineproblem. Eine Sicherung, die jemand von Hand starten muss, findet im Alltag nicht statt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Die nächsten Vergleichswerte kommen aus denselben beiden Häusern. Die Bundesnetzagentur legt ihren Jahresbericht Telekommunikation üblicherweise im Frühsommer vor, der Digitalverband wiederholt seine Befragung zum Umgang mit digitalen Daten jährlich. Bis dahin ist im September 2026 ein einzelner Rückspielversuch aussagekräftiger als jede weitere Statistik.
von Pressebox | Sep. 21, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 21.09.2026 (PresseBox) – Das Energielabel für Haushaltswäschetrockner bekommt eine zweite Bewertungsskala. Die Europäische Kommission hat die Kennzeichnungsverordnung mit Wirkung vom 24. November 2025 geändert, sodass ab dem 1. Januar 2027 neben der Energieeffizienzklasse auch eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E auf dem Etikett steht. Lieferanten dürfen schon vorher freiwillig nach dem neuen Muster kennzeichnen. Für die tägliche Textilpflege verschiebt das die Auswahl stärker als jede Wattangabe – wer die Geräte für den letzten Arbeitsgang abwägt, findet eine Gegenüberstellung von Bügeleisen und Dampfglättern.
Was das Etikett für Wäschetrockner ab Januar 2027 zusätzlich ausweist
Die neue Skala fasst vier Merkmale eines Geräts zu einem Indexwert zusammen. Die Klassengrenzen stehen in Anhang II Nummer 4, die Berechnung in Anhang IV Abschnitt 5 der Verordnung (EU) 2023/2534 in der seit dem 24. November 2025 geltenden Fassung. Die Reparierbarkeitsklasse reicht dort von A für einen Indexwert über 9,00 bis E für einen Wert unter 3,00. Gebildet wird der Index über acht vorrangige Teile: Wasserpumpe, Trommellager, Trommelriemen, Tür, Motor, Hauptleiterplatte, Lüfter und Motorkondensator. Beide Verordnungen gelten nur für reine Wäschetrockner; Waschtrockner und Wäscheschleudern nimmt Artikel 1 Absatz 2 ausdrücklich aus.
Bewertet wird vor allem, wie tief ein Gerät für eine Reparatur zerlegt werden muss. In die Rechnung gehen die Zahl der Zerlegungsschritte, die Art der Befestigungselemente, die benötigten Werkzeuge und der Zugang zu Reparaturinformationen ein. Als Referenz setzt die Verordnung für den Motor 49,4 Zerlegungsschritte an, für die Tür dagegen nur drei.
Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung muss jeder Lieferant ab dem 1. Januar 2027 ein Etikett nach dem neuen Muster mitliefern und das Produktdatenblatt in die europäische Produktdatenbank eingeben. Artikel 3 Absatz 1a erlaubt Lieferanten, ihre Pflichten schon vom 24. November 2025 an nach dem neuen Muster zu erfüllen. Händler müssen nach Artikel 4 Buchstabe a das Label zeigen, das ihnen der Lieferant mitgeliefert hat; Geräte mit dem bisherigen Etikett dürfen deshalb weiter so angeboten werden.
Wofür private Haushalte den Strom beim Waschen und Trocknen einsetzen
Der Anteil der Textilpflege am Haushaltsstrom lässt sich seit Mai 2026 wieder beziffern. Laut der Stromverbrauchsanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft entfallen im durchschnittlichen deutschen Haushalt 306 Kilowattstunden im Jahr auf Waschen und Trocknen, das sind 12,6 Prozent des gesamten Haushaltsstroms. Im Jahr 2020 waren es 13,1 Prozent. Befragt wurden 7.503 Haushalte zwischen Mitte September und Anfang Dezember 2025.
Die Wohnform verschiebt den Wert erheblich. Im Einfamilienhaus entfallen nach derselben Analyse 388 Kilowattstunden auf Waschen und Trocknen, im Mehrfamilienhaus 240 Kilowattstunden. Der gesamte Jahresstromverbrauch eines Haushalts liegt 2025 bei 2.434 Kilowattstunden, nach 2.660 Kilowattstunden im Jahr 2020. Zum Vergleich nennt dieselbe Erhebung für Informations- und Kommunikationstechnik 712 Kilowattstunden und für Beleuchtung 298 Kilowattstunden.
Trocknen und Bügeln sind die Arbeitsschritte, die sich am ehesten verschieben oder ganz vermeiden lassen. Die Bereitschaft dazu ist ungleich verteilt: Von den Haushalten ohne dynamischen Stromtarif würden 64,0 Prozent die Waschmaschine in günstige Zeiten verlagern, aber nur 38,4 Prozent den Wäschetrockner. Wer die Wäsche aufhängt und danach nur noch glättet, verlagert Energie in ein deutlich kleineres Gerät – wie weit dieser Weg ohne Netzstrom trägt, zeigt eine Erklärung zum Bügeln ohne Netzstrom.
„Eine Reparierbarkeitsklasse auf dem Etikett verschiebt die Kaufentscheidung von der Stromrechnung auf die Nutzungsdauer. Das ist die wirksamere Stellschraube, denn ein Gerät, das nach sieben Jahren ausfällt, holt seine Effizienzklasse nicht mehr ein“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Anforderungen unabhängig vom Etikett gelten
Sechs Anforderungen des Ökodesignrechts binden die Hersteller ohne Rücksicht auf die Kennzeichnung. Sie stehen in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/2533 in der seit dem 24. November 2025 geltenden Fassung:
- Der Energieeffizienzindex (EEI) eines Haushaltswäschetrockners darf den Wert 85 nicht überschreiten.
- Kondensationstrockner müssen eine Kondensationseffizienz von mindestens 80 Prozent erreichen.
- Im Aus-Zustand und im Bereitschaftszustand sind je 0,50 Watt zulässig, im Aus-Zustand ab dem 9. Mai 2027 nur noch 0,3 Watt. Zeigt das Gerät im Bereitschaftszustand Informationen an, sind 1,00 Watt zulässig, bei aktiver Netzwerkverbindung 2,00 Watt.
- Spätestens 15 Minuten nach dem Programmende oder der letzten Interaktion muss das Gerät automatisch in den Aus- oder Bereitschaftszustand umschalten, sofern keine andere Betriebsart läuft.
- Mindestens 20 Ersatzteile müssen fachlich kompetenten Reparateuren zur Verfügung stehen, fünf weitere auch Endnutzerinnen und Endnutzern.
- Ersatzteile müssen bis mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells lieferbar sein, die Lieferzeit beträgt höchstens 15 Arbeitstage.
Die Grenzwerte für Energieeffizienzindex und Kondensationseffizienz gelten nach Artikel 1 Absatz 3 nicht für Geräte mit einer Nennkapazität von höchstens 3 Kilogramm im eco-Programm.
Ökodesignrecht und Kennzeichnung greifen ineinander. Ein Hersteller, der Trommelriemen und Wasserpumpe ohne Werkzeug oder mit einfachem Werkzeug austauschbar macht, verbessert damit seinen Indexwert. Der bloße Verzicht auf herstellereigenes Werkzeug reicht dafür nicht – er ist ohnehin Pflicht.
Wie oft und wie heiß in Europa tatsächlich gewaschen wird
Das Waschverhalten bewegt sich deutlich langsamer als die Technik. Nach Angaben von A.I.S.E., dem europäischen Verband der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelindustrie, lag die durchschnittliche Waschtemperatur in Europa bei 43,3 Grad und damit über den 42,6 Grad zehn Jahre zuvor. 60 Prozent aller Waschgänge laufen bei 40 Grad oder darunter, 32 Prozent bei 30 Grad oder darunter.
Die Zahl der Waschgänge blieb dabei nahezu unverändert. Laut derselben Erhebung sind es 6,3 Waschgänge je Haushalt in zwei Wochen, nach 6,1 im Jahr 2014. 82 Prozent der Befragten geben an, die Maschine meist voll zu beladen. Erhoben wurde im Februar 2024 in 23 Ländern bei rund 4.600 Teilnehmenden.
Woran sich die Wirkung der neuen Kennzeichnung ablesen lässt
Der vorhandene Gerätebestand entscheidet darüber, wie schnell eine Etikettenänderung im Alltag ankommt. Laut der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts für 2023 besaßen 47,3 Prozent der Haushalte einen Wäschetrockner, 2018 waren es 42,3 Prozent und 1998 erst 29,4 Prozent. Der Bestand liegt bei 19,6 Millionen Trocknern einschließlich der Kombigeräte, die von der neuen Klasse nicht erfasst werden; Waschmaschinen kommen auf 41,2 Millionen Geräte.
Drei Termine geben den weiteren Takt vor. Ab dem 1. Januar 2027 trägt jedes neu gelieferte Gerät die zusätzliche Klasse. Ab dem 9. Mai 2027 gilt der niedrigere Grenzwert für den Aus-Zustand. Nach Artikel 7 legt die Kommission die Ergebnisse ihrer Überprüfung spätestens am 1. Januar 2030 dem Ökodesign-Forum vor, ausdrücklich mit der Frage, ob die Wärmepumpe in die Liste der vorrangigen Teile aufgenommen wird.
Für einen Kauf im Herbst 2026 folgt daraus ein einfacher Prüfschritt. Wer heute ein Gerät auswählt, findet die neue Klasse auf dem Etikett noch nicht zwingend vor. Der Vergleich läuft dann über die Ersatzteilliste und die Richtbeträge für die Preise vor Steuern, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte ohnehin frei zugänglich veröffentlichen müssen.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Verordnungswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die Vorgaben ein einzelnes Gerät betreffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.