von Pressebox | Aug. 29, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 29.08.2026 (PresseBox) – Hersteller von Smartphones müssen defekte Geräte auf Verlangen eines Verbrauchers reparieren. Voraussetzung ist, dass dem Verbraucher wegen des Defekts keine Mängelrechte nach § 437 BGB gegen den Verkäufer zustehen. Der Anspruch besteht, solange und soweit der Hersteller die Reparierbarkeit nach den in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 genannten Rechtsakten gewährleisten muss; bei tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit besteht er nicht. Das regelt das Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie, verkündet am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 212; die Regelungen dazu stehen als §§ 479a bis 479g im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für Gerätebesitzer verschiebt sich damit die Rechnung zwischen Neukauf und Weiternutzung, wie ein Beitrag über den wirtschaftlichen Nutzen von Handy-Refurbishing zeigt.
Sieben Jahre Ersatzteilverfügbarkeit: welche Teile Hersteller wem bereitstellen müssen
Gemäß Anhang II Teil B der Verordnung (EU) 2023/1670 gilt für Smartphones ein Mindestzeitraum von sieben Jahren nach dem Ende des Inverkehrbringens. Seit dem 20. Juni 2025 oder ab einem Monat nach dem Inverkehrbringen, je nachdem, was später eintritt, müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte fachlich kompetenten Reparateuren zehn Ersatzteiltypen bereitstellen, sofern das Gerät sie hat. Deren Verfügbarkeit darf auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt werden, die beim Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten registriert sind. Dieser darf dafür einen Kompetenznachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung verlangen und die Registrierung binnen fünf Arbeitstagen begründet verweigern.
Fünf weitere Teile sind im selben Zeitraum auch Endnutzern bereitzustellen: Displaybaugruppe, Rückwand, Schutzfolie für klappbare Displays, Ladegerät sowie Halter für SIM-Karte (Subscriber Identity Module) und Speicherkarte. Die Rückwand zählt nur dazu, wenn sie für den Batteriewechsel vollständig entfernt werden muss; das Ladegerät entfällt bei Geräten nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/53/EU. Die ebenfalls genannte Batterie darf unter Zusatzbedingungen auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt bleiben.
„Wer sich als fachlich kompetenter Reparateur registriert, kann mit gesetzlich vorgegebenen Mindestlieferfristen planen. Wie lange die Sieben-Jahres-Frist läuft, hängt allerdings davon ab, wann der Hersteller das Modell auslaufen lässt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Was § 479e BGB Herstellern untersagt
Nach § 479e BGB dürfen Hersteller keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur von Waren im Anwendungsbereich des § 479a BGB behindern. Das gilt nicht, soweit legitime und objektive Faktoren wie der Schutz geistigen Eigentums sie rechtfertigen. Insbesondere dürfen sie die Verwendung von Original-, gebrauchten, kompatiblen oder 3-D-gedruckten Ersatzteilen durch unabhängige Reparaturbetriebe nicht behindern, solange diese Teile im Einklang mit der Rechtsordnung stehen. Welche Defekte sich mit etwas Übung ohne Werkstatt beheben lassen, ordnet eine Übersicht zu Reparaturen in Eigenregie ein.
Aus dem Ökodesign-Recht ergeben sich für Smartphones weitere messbare Vorgaben:
- fünf Arbeitstage Lieferfrist für Ersatzteile in den ersten fünf Jahren des Siebenjahreszeitraums, danach zehn Arbeitstage.
- 800 Ladezyklen bei einer Restkapazität von mindestens 80 Prozent der Nennkapazität.
- 45 Stürze ohne Schutzfolie oder getrennte Schutzabdeckung ohne Funktionsverlust im Prüfverfahren nach Anhang III.
- Abweichend davon klappbare Smartphones, die für die Verwendung mit einer Schutzfolie auf dem klappbaren Display bestimmt sind: 35 Stürze im nicht erweiterten und 15 im erweiterten Zustand, geprüft mit der Folie.
- Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für das Betriebssystem, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte bereitstellen: ab dem Ende des Inverkehrbringens mindestens fünf Jahre lang kostenlos zugänglich für alle Einheiten desselben Produktmodells mit demselben Betriebssystem.
Ab wann die Reparaturpflicht greift und welche Verträge sie erfasst
Das Umsetzungsgesetz trat am 23. Juli 2026 in Kraft. Auf Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, bleibt das bis dahin geltende Recht anwendbar; dieser Stichtag betrifft nur die kaufrechtlichen Änderungen. Die Reparaturpflicht der §§ 479a ff. BGB gilt laut Gesetzesbegründung ab dem 23. Juli 2026; wann das Gerät verkauft wurde, ist dafür unerheblich. Die Reparaturpflicht setzt voraus, dass ein Verbraucher die Ware gekauft hat; ob der Verkäufer Unternehmer oder Privatperson war, verlangt § 479a Nummer 2 BGB nicht. Unabhängig davon zählt die Reparierbarkeit nach § 434 Absatz 3 Satz 2 BGB zur üblichen Beschaffenheit; zwischen Unternehmern gilt das erst ab dem 1. Januar 2028 und lässt sich dort nach Satz 4 abbedingen. Laut dem Regierungsentwurf sind rund 17.100 Hersteller betroffen, gerechnet über alle Produktgruppen des Anhangs II der Richtlinie (EU) 2024/1799. Den einmaligen Erfüllungsaufwand allein für die Reparaturverpflichtung beziffert der Entwurf auf rund 78,5 Millionen Euro, für die Wirtschaft insgesamt auf rund 113 Millionen Euro.
Wie Verbraucher den Anspruch geltend machen
Ansprechpartner ist der Verkäufer, soweit dem Verbraucher wegen des Defekts Mängelrechte zustehen; sonst richtet sich das Reparaturverlangen an den Hersteller. Nach dem Gesetzeswortlaut erfolgt die Reparatur entweder unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt; ausdrücklich darf sie nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil zuvor ein anderer Reparaturbetrieb oder eine andere Person das Gerät repariert hat.
Wer die Pflicht erfüllt, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt
Sitzt der Hersteller außerhalb der Europäischen Union, treffen die Pflichten seinen Beauftragten in der Union, ersatzweise den Importeur und, wenn es keinen gibt, den Vertreiber der Ware. Die hier genannten Regelungen sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
von Pressebox | Aug. 28, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 28.08.2026 (PresseBox) – Küchenschwämme können krankmachende Bakterien beherbergen, ohne dass man ihnen das ansieht. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), die das Institut am 29. Juni 2026 in der Presseinformation Nr. 21/2026 vorgestellt hat. Wer Fläschchen und Sauger nicht nur spülen, sondern zusätzlich behandeln möchte, findet eine Übersicht zu Dampfsterilisatoren für die Mikrowelle im Fachportal der Provimedia GmbH. Für Haushalte mit Säuglingen wiegt der Befund schwer, weil das Institut kleine Kinder ausdrücklich zu den empfindlichen Gruppen zählt.
Bakterien vermehren sich binnen weniger Tage im Schwamm
Poröse Oberfläche und Feuchtigkeit machen den Schwamm zu einem Reservoir. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung gaben die Forschenden Lösungen mit Escherichia coli und Salmonellen in verschiedenen Keimzahlen auf Versuchsschwämme. Alle untersuchten Bakterien vermehrten sich ausgehend von geringen Keimzahlen innerhalb weniger Tage erheblich und überstanden auch eine mehrtägige Austrocknung. Bereits leichter Druck reichte aus, um die Keime auf eine Oberfläche zu übertragen.
„Wer ein Fläschchen ausspült, denkt an die Flasche und nicht an das Werkzeug in der Hand. Genau deshalb lohnt es sich, den Schwamm selbst zum Thema zu machen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Aussehen und Geruch taugen nicht als Anhaltspunkt
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden nach Optik oder Geruch, wann ein Schwamm ausgetauscht wird. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung zeigten die Versuchsschwämme auch bei hoher Keimzahl keine auffälligen Veränderungen. Sie sahen weder verschmutzt noch schmierig aus und rochen nicht anders als frische Exemplare.
Beim Erwärmen der Nahrung selbst geht es um eine andere Temperaturfrage. Eine Übersicht zu Babykostwärmern mit genauer Temperaturregelung beschreibt, wie sich Milch und Brei gleichmäßig auf Trinktemperatur bringen lassen. Hitze wirkt gegen Keime, zu viel Hitze belastet dagegen die Nahrung.
Warum Säuglinge zu den empfindlichen Gruppen zählen
Säuglinge haben ein noch unreifes Immunsystem. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommt es weltweit jährlich zu geschätzt 600 Millionen Lebensmittelinfektionen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung verweist darauf, dass ein Teil davon im Privathaushalt entsteht, etwa beim Zubereiten von rohem Geflügelfleisch. BfR-Präsident Andreas Hensel ordnet solche Infektionen als ernst zu nehmendes Risiko für ältere oder kranke Menschen und für kleine Kinder ein.
Küchenhygiene betrifft damit nicht nur die Flasche, sondern die gesamte Kette vom Spülbecken bis zur Ablage. Ein steriles Fläschchen verliert seinen Vorteil, wenn es anschließend auf einer verkeimten Fläche abgestellt wird.
Bürsten und Tücher lassen sich heiß reinigen
Das Institut nennt mehrere Wege, die Keimbelastung zu senken. Für Haushalte mit Säuglingen laufen sie auf einen häufigeren Wechsel und auf Hitze hinaus:
- Schwamm nach dem Reinigen von Flächen mit Kontakt zu rohem Fleisch entsorgen
- alternativ mindestens zwei Minuten mit über 70 Grad Celsius heißem Wasser behandeln
- in Haushalten mit kleinen Kindern, Kranken oder älteren Menschen häufiger austauschen
- Bürsten oder Mikrofasertücher verwenden, die schneller trocknen
- Spül- und Waschmaschinenprogramme mit mindestens 60 Grad Celsius wählen
Für den Alltag mit Fläschchen ergibt sich daraus im August 2026 eine schlichte Reihenfolge. Erst gründlich reinigen, dann vollständig trocknen lassen, und bei Bedarf zusätzlich mit Hitze arbeiten.
von Pressebox | Aug. 28, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 28.08.2026 (PresseBox) – Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hält GPS-Tracker in Firmenfahrzeugen nur in Ausnahmefällen für zulässig. So steht es im 15. Tätigkeitsbericht, den Präsident Michael Will im März 2026 für das Berichtsjahr 2025 vorgelegt hat. Eine Einordnung zur lückenlosen Fahrzeughistorie bietet das Fachportal der Provimedia GmbH.
Warum Standortdaten als personenbezogene Daten gelten
Laut dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht werden Standortdaten aus einem Fahrzeug zu personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1 DSGVO, sobald sie einem bestimmten Fahrer zugeordnet werden können. Über das zugeteilte Fahrzeug ist der Fahrer nach Darstellung der Behörde identifizierbar. Der Bericht nennt bei einer GPS-Ortung (Ortung über Satellitensignale) zwei Gruppen, die zweite nur beispielhaft:
- standortbezogene Daten, also die Position
- Zusatzinformationen wie Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit und gefahrene Strecke
Die Erforderlichkeit entscheidet über den Einsatz
Für die Ortung durch den Arbeitgeber greift die Ausnahme für natürliche Personen bei ausschließlich persönlichen oder familiären Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO nicht. Die Aufsicht verlangt vom Verantwortlichen — im Beschäftigtenkontext in der Regel dem Arbeitgeber — einen Nachweis der Erforderlichkeit.
Nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO muss der Verantwortliche seit Geltungsbeginn im Mai 2018 die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können. Das Alternativenverbot leitet die Aufsicht aus der Erforderlichkeit ab: Nach dem Grundsatz der Datenminimierung in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO darf es keine ebenso wirksame, gleich gut geeignete Alternative geben. In Betracht kommen laut Bericht insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und f DSGVO, also Vertragserfüllung, rechtliche Verpflichtung und berechtigtes Interesse. § 26 BDSG zieht die Behörde nur für die Einwilligung und für Verdachtsfälle heran. Das Bundesarbeitsgericht ließ § 26 Absatz 1 BDSG 2025 im entschiedenen Fall unangewendet, weil Schutzmaßnahmen nach Artikel 88 Absatz 2 DSGVO fehlen; eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 3 DSGVO prüfte es fallbezogen. Der Tätigkeitsbericht zieht § 26 BDSG dennoch weiter heran. Eine Einwilligung der Beschäftigten trägt nach Einschätzung der Behörde in der Regel nicht, weil es an der Freiwilligkeit fehlt.
Vor dem Einsatz verlangt die Behörde eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO. Besteht ein Betriebsrat, hat er nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 BetrVG mitzubestimmen, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Mitbestimmungspflichtig sind Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung bestimmt sind; das Bundesarbeitsgericht lässt die Eignung genügen, verlangt aber, dass sich die Daten einzelnen Arbeitnehmern zuordnen lassen. Eine Betriebsvereinbarung ist nach dem Tätigkeitsbericht keine alleinstehende Befugnis; sie muss sich auf eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 DSGVO stützen. Der Bericht verweist dazu auf das EuGH-Urteil C-65/23.
Woran es bei der Transparenz gegenüber Beschäftigten hakt
Viele Eingaben und Anfragen zur GPS-Ortung gehen laut Behörde auf fehlende Transparenz zurück. Beschäftigte sind nach Artikel 13 DSGVO spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung zu informieren, insbesondere über Zwecke und Rechtsgrundlage. Beim berechtigten Interesse kommen die verfolgten Interessen und der Hinweis auf das Widerspruchsrecht hinzu. Ein Testbetrieb mit echten Daten nicht informierter Beschäftigter ist nach Darstellung der Behörde unzulässig.
Eine Übersicht app-gesteuerter Ortungsgeräte mit Benachrichtigungsfunktion zeigt, welche Geräte den gezielten Abruf erlauben. Ist die Privatnutzung erlaubt, ist eine Ortung während der privaten Nutzung nach Auffassung der Behörde grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Mischnutzung muss der Beschäftigte die Ortung in der Freizeit deaktivieren können, soweit sie während der Arbeit überhaupt zulässig ist.
Was die Eingabezahlen der Aufsicht zeigen
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gingen dort 2025 insgesamt 9.746 Beschwerden und Kontrollanregungen ein, nach 6.046 im Jahr davor. Das entspricht einem Zuwachs von 61 Prozent und dem höchsten Stand seit Geltungsbeginn der DSGVO. Auf förmliche Beschwerden entfielen 67 Prozent der Eingaben, auf Kontrollanregungen 21 Prozent.
Laut Tätigkeitsbericht entfielen die meisten Beschwerden mit 21 Prozent auf Internet und digitale Dienste, 20 Prozent auf Videoüberwachung. Beschäftigtendatenschutz und Gesundheit legten laut Bericht als einzige Bereiche stärker zu, um jeweils 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Von den abgeschlossenen förmlichen Beschwerden erledigte die Behörde 62 Prozent innerhalb von drei Monaten.
„Wer Fahrzeuge ortet, sollte vorher aufschreiben, wozu die Daten gebraucht werden und wie lange sie bleiben“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Ausgestaltung die Aufsicht für vertretbar hält
Die Datenminimierung begrenzt auch, wie genau geortet wird: Die Behörde nennt als mildere Varianten einen punktuellen Abruf statt laufender Aufzeichnung und eine bewusst unscharfe Positionsangabe.
In einem Einzelfall, dem Transport von Sprengstoffen, hielt die Behörde Erhebung, Speicherung und den anlassbezogenen Zugriff auf die GPS-Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO für zulässig. Zweck des Einsatzes war nach Angaben des Unternehmens die Diebstahlschutzpflicht nach Abschnitt 1.10.3.3 ADR, nicht die Überwachung der Beschäftigten. Die Kontrolle von Arbeitszeit oder Fahrtroute rechtfertigt eine Ortung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO regelmäßig nicht. Ausnahmen kommen allenfalls bei dokumentiertem konkretem Verdacht auf Straftaten oder schwere Pflichtverletzungen in Betracht, und auch dann nur, soweit die Datenverarbeitung erforderlich und verhältnismäßig ist. Die Einordnung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
von Pressebox | Aug. 27, 2026 | Consumer-Electronics
Monheim, 27.08.2026 (PresseBox) – Hama erweitert sein Smart-Home-Sortiment zur kommenden IFA um eine WLAN-Wetterstation. Die neue Lösung richtet sich an alle, die Wetterdaten präzise und komfortabel im Blick behalten möchten – zu Hause oder unterwegs. Im Fokus stehen exakte Messwerte, eine einfache App-Steuerung und die nahtlose Einbindung ins Smart Home.
Mit der WLAN-Wetterstation reagiert Hama auf den Wunsch nach zuverlässigen, lokalen Wetterinformationen, die jederzeit verfügbar sind. Besonders für Smart-Home-Nutzer, Familien oder Hobbygärtner bietet die Lösung einen echten Mehrwert: Aktuelle Wetterdaten lassen sich bequem per Hama Home-App, direkt am Gerät oder per Sprachsteuerung mit Amazon Alexa und Google Assistant abrufen. So stehen Informationen genau dann zur Verfügung, wenn sie benötigt werden – ohne Wetterdaten aktiv recherchieren oder verschiedene Informationsquellen miteinander vergleichen zu müssen.
Zu den zentralen Merkmalen der WLAN-Wetterstation zählen die Messung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftdruck im Innen- und Außenbereich sowie eine detaillierte, internetgestützte Fünf-Tage-Wettervorhersage mit Wettersymbolen. Das kontraststarke Display mit farbigen Details sorgt für eine optimale Lesbarkeit aus nahezu jedem Blickwinkel. Zusätzlich zeigt die Station unter anderem Raumklima, Mondphasen sowie Min.- und Max.-Werte an. Alle erfassten Wetterdaten werden in der App gespeichert und können über Wochen oder Monate hinweg nachvollzogen werden.
Darüber hinaus unterstützt sie neben dem beiliegenden noch zwei weitere und damit bis zu insgesamt drei Außensensoren, deren Werte ebenfalls über die App abrufbar sind. Ein weiterer Vorteil: Die Wetterstation verbindet sich direkt mit dem WLAN und benötigt keinen zusätzlichen Hub. Dadurch ist sie in wenigen Minuten eingerichtet und lässt sich flexibel mit weiteren Smart-Home-Produkten vernetzen. Der Nutzen liegt in einer komfortablen, lokalen Wetterüberwachung, die den Alltag erleichtert und gleichzeitig neue Möglichkeiten für intelligente Automationen im Smart Home eröffnet.
Art.-Nr. 176675 Hama Smarte Wetterstation, UPE1: 79,99 EUR Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
Auf einen Blick
Artikelnummer: 176675
Name: Hama Smarte Wetterstation inkl. Außensensor
Preis: 79,99 Euro
wichtigste Eigenschaften: Präzise Wetterdaten in Echtzeit, Smarte Steuerung per App und Sprachassistent, Direkte WLAN-Verbindung ohne Hub
Link zum Produkt: https://www.hama.com/de/de/smarte-wetterstation-aussensensor-thermometer-hygrometer-barom-00176675
von Pressebox | Aug. 27, 2026 | Consumer-Electronics
Monheim, 27.08.2026 (PresseBox) – Hama erweitert sein Smart-Home-Sortiment um eine neue WLAN-Außenkamera. Die intelligente Sicherheitslösung richtet sich an Hausbesitzer und Mieter, die Grundstück, Garten oder Hauseingang jederzeit im Blick behalten möchten. Im Fokus stehen einfache Bedienung, flexible Steuerung und zuverlässige Überwachung – ganz ohne Gateway.
Mit der Außenkamera greift Hama ein Thema auf, das die Connect-Story des Unternehmens prägt: Vernetzte Technik soll Orientierung und Sicherheit bieten, ohne den Alltag komplizierter zu machen. Passend dazu setzt Hama im Smart Home auf offene Standards wie Matter, um die markenunabhängige Vernetzung verschiedener Geräte zu ermöglichen und bestehende Systeme sinnvoll zu ergänzen.
Gestochen scharfe 4-MP-Aufnahmen, schwenk- und neigbare Kamerasteuerung per App sowie Infrarot- oder wahlweise ein kleines Spotlight für farbige Nachtsicht sorgen rund um die Uhr für klare Bilder. Zu den wichtigsten Funktionen zählen Bewegungserkennung mit automatischer Verfolgung, Push-Benachrichtigungen sowie 2-Wege-Audio. Dank Schutzklasse IP65 arbeitet die Kamera auch bei Regen und Schnee zuverlässig. Videos lassen sich lokal auf einer MicroSD-Karte mit bis zu 256 GB speichern. Über die Hama Home-App ist die Kamera jederzeit und von überall steuerbar und kann mit weiteren Smart-Home Produkten vernetzt werden. Der Nutzen liegt in einer unkomplizierten, zuverlässigen Sicherheitslösung für den Außenbereich, die sich einfach installieren und flexibel erweitern lässt.
Art.-Nr. 176691 Hama Smarte Überwachungskamera für außen, UPE1: 59 EUR
1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
Auf einen Blick
Artikelnummer: 176691
Name: Hama Smarte Überwachungskamera für außen
Preis: 59 Euro
wichtigste Eigenschaften: 4-MP-Auflösung, Schwenk- und neigbar,
Bewegungserkennung, farbige Nachtsicht
von Pressebox | Aug. 27, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 27.08.2026 (PresseBox) – Die Internationale Funkausstellung (IFA) öffnet am 4. September 2026 in Berlin. Nach Angaben von IFA Management zeigen allein im Ausstellungsbereich IFA Next rund 300 Aussteller humanoide Roboter, tragbare Geräte mit künstlicher Intelligenz und Anwendungen aus dem Bereich Smart Living, also der vernetzten Haustechnik. Wer Reinigungsgeräte im Haushalt einsetzt, findet den technischen Anschluss daran vor allem bei der Steuerung, wie die Übersicht zu Geräten mit App-Steuerung und Smart-Funktionen zeigt. Die Messe läuft bis zum 8. September 2026.
Welche Rolle Reinigungstechnik im Programm der Messe spielt
Der Ausstellungsbereich IFA Next dient als Schaufenster für Technik, die noch nicht flächendeckend im Handel steht. Nach Angaben der Veranstalter sind für 2026 Länderpavillons aus 25 Staaten bestätigt, darunter Italien, Korea, Taiwan, Singapur, die Philippinen und China. Reinigungsroboter zählen dort zur Gruppe Smart Living und stehen damit neben Technik für Haustiere und Datenbrillen. Haushaltsrobotik ist im Programm der Messe kein Randthema mehr, sondern ein eigener Schwerpunkt.
Die Eckdaten der Veranstaltung im Überblick:
- Termin: 4. bis 8. September 2026 auf dem Berliner Messegelände
- Aussteller insgesamt: über 1.900 Marken aus 49 Ländern
- Bereich IFA Next: rund 300 Aussteller, Länderpavillons aus 25 Staaten
- Publikum: Besucher aus rund 140 Ländern nach Angaben des Veranstalters
- Themenschwerpunkte 2026: humanoide Robotik, Datenbrillen, tragbare KI-Geräte, Smart Living
Woran Hersteller von Glasreinigungsrobotern derzeit arbeiten
Glasreinigungsroboter halten sich durch Unterdruck an der Scheibe und fahren die Fläche nach einem berechneten Muster ab. Die technischen Baustellen liegen weniger im Wischen als in der Wegplanung, in der Erkennung von Rahmen und Sprossen sowie in der Absicherung gegen Stromausfall. Genau diese Themen bearbeiten Hersteller mit denselben Sensor- und Steuerungsbausteinen, die auf Messebühnen an humanoiden Systemen vorgeführt werden.
„Eine Messe, die humanoide Roboter nach vorne stellt, verschiebt die Erwartung an jedes andere Gerät im Haushalt gleich mit. Wer heute einen Fensterroboter kauft, vergleicht ihn stillschweigend mit dem, was auf solchen Bühnen zu sehen war“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wie sich Glasreinigungsroboter von Saugrobotern unterscheiden
Ein Saugroboter, der stehen bleibt, verursacht Ärger. Ein Glasreinigungsroboter, der an einer Außenscheibe im dritten Stock stehen bleibt, verursacht ein Sicherheitsproblem. Deshalb arbeiten diese Geräte mit Sicherungsleine, Notstromspeicher und Haftkontrolle, wie der Ratgeber zu Sicherheit und Absturzschutz bei Glasreinigungsrobotern im Einzelnen aufschlüsselt.
Die Bauform folgt daraus: flaches Gehäuse, geringes Gewicht, wenige bewegliche Teile. Reichweite und Akkulaufzeit spielen eine kleinere Rolle als bei Bodengeräten, weil eine Fensterfläche selten größer als wenige Quadratmeter ist.
Was der Markt für Elektro-Kleingeräte über die Nachfrage verrät
Nach Angaben der gfu Consumer & Home Electronics erreichten Elektro-Kleingeräte in Deutschland im Jahr 2025 einen Umsatz von rund 8,0 Milliarden Euro und legten damit um 3,7 Prozent zu. Der gesamte Markt für Home Electronics kam im selben Jahr auf etwa 46,9 Milliarden Euro. Reinigungsgeräte zählen zu dieser Warengruppe, in der die Nachfrage entgegen dem Trend anderer Segmente gewachsen ist.
Im August 2026 richtet sich der Blick der Branche bereits auf Berlin. Für Haushalte entscheidet sich der Nutzen einer Neuanschaffung allerdings nicht auf der Bühne, sondern an der eigenen Fensterfront: an Rahmenhöhe, Scheibengröße und der Frage, ob eine Sicherung überhaupt angebracht werden kann.