von Pressebox | Okt. 12, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 12.10.2026 (PresseBox) – Der Ringplanet Saturn stand am 4. Oktober 2026 um 14 Uhr in Opposition zur Sonne. Laut der Terminliste der Himmelsereignisse, die die Vereinigung der Sternfreunde für Deutschland führt, erreichte er dabei 0,3 Größenklassen bei einem scheinbaren Durchmesser von 19,7 Bogensekunden. Rund um die Opposition steht ein äußerer Planet der Sonne am Himmel gegenüber und ist deshalb die ganze Nacht über zu sehen. Wer im Oktober 2026 zum ersten Mal ein Gerät aufbaut, findet in einem Überblick zur Beobachtung von Planeten, Mond und Sonne mit kleinen Geräten die passende Einordnung. Das Fachportal gehört zur Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen.
Die Größenklasse ist ein logarithmisches Maß für die Helligkeit: Je kleiner der Wert, desto heller das Objekt. Eine Bogensekunde entspricht dem 3600. Teil eines Grads.
Fünf Termine bestimmen den Beobachtungskalender im Oktober 2026
Die Terminliste der Sternfreunde nennt für den laufenden Monat diese Eckpunkte:
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- Oktober 2026: Saturn in Opposition zur Sonne, 0,3 Größenklassen, 19,7 Bogensekunden
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- Oktober 2026: Kleinplanet Vesta in Opposition, 6,3 Größenklassen, im Sternbild Walfisch
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- auf 21. Oktober 2026: Maximum der Orioniden, bis zu 20 Meteore je Stunde bei 66 km/s
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- Oktober 2026: Mond 5,9 Grad nördlich von Saturn, Planet dann 0,4 Größenklassen hell
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- Oktober 2026: Vollmond um 5.12 Uhr
Einer dieser Termine liegt bereits zurück, vier stehen noch bevor. Der Mond erreicht am 18. Oktober 2026 das Erste Viertel und hellt den Nachthimmel danach mit jedem Tag stärker auf, bis er am 26. Oktober voll ist.
„Der beste Termin im Oktober ist nicht der spektakulärste, sondern der wolkenfreie. Wer ein Gerät kauft und auf das perfekte Ereignis wartet, verliert die Saison“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Warum 19,7 Bogensekunden zur Saturnopposition für ein Einsteigergerät reichen
Der scheinbare Durchmesser von Saturn liegt damit bei etwa einem Hundertstel des Vollmonddurchmessers. Die Ringe trennen sich schon bei mäßiger Vergrößerung sichtbar vom Planetenscheibchen; für die Cassinische Teilung im Ring braucht es ruhige Luft und mehr Öffnung. Die Vergrößerung ergibt sich aus dem Verhältnis der Brennweite des Geräts zur Brennweite des Okulars.
Rund um den Planeten lohnt der Blick auf die Monde. Nach Angaben der US-Raumfahrtbehörde NASA (National Aeronautics and Space Administration) zählt Saturn mit Stand September 2026 insgesamt 274 bestätigte Monde und damit weit mehr als jeder andere Planet des Sonnensystems. Sichtbar ist davon in kleinen Geräten vor allem Titan, der größte von ihnen.
Wann die Orioniden am 20. Oktober 2026 die besten Bedingungen finden
Der Meteorstrom der Orioniden erreicht sein Maximum laut der Terminliste in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober 2026 zwischen 22.30 Uhr und 6 Uhr. Erwartet werden bis zu 20 Meteore je Stunde bei einer Eintrittsgeschwindigkeit von 66 km/s. Der Strom geht auf die Staubspur des Kometen 1P/Halley zurück, die die Erde jedes Jahr zweimal kreuzt.
Ein Teleskop ist für Meteore das falsche Werkzeug. Der Blick ins freie Auge erfasst den ganzen Himmel, während ein Gerät nur einen Ausschnitt von wenigen Grad zeigt. Wer die Nacht trotzdem am Teleskop verbringt, richtet es auf ein anderes Ziel und lässt die Sternschnuppen nebenbei laufen.
Welche Rolle die Umstellung auf Normalzeit für den Abendhimmel spielt
Am 25. Oktober 2026 wird die Uhr um 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt, die Mitteleuropäische Sommerzeit endet. Für Beobachtungen bedeutet das eine Stunde früher einsetzende Dunkelheit, was gerade für Familien mit Kindern den Einstieg erleichtert. Wie sich eine Beobachtungsnacht vorbereiten und festhalten lässt, zeigen Hinweise zum Vorbereiten und Protokollieren einer Beobachtungsnacht. Die Nächte werden zugleich länger, und die Wintersternbilder rücken in die frühen Abendstunden.
Merkur erreichte am Mittag des 12. Oktober 2026 seine größte östliche Elongation von 25 Grad, bleibt aber ohne Abendsichtbarkeit. Die Geometrie der Bahn entscheidet darüber, ob ein innerer Planet aus der Dämmerung heraustritt oder in ihr verschwindet.
Nach der Opposition lohnt der Blick auf Mond und Plejaden
Der Mond zieht am 28. Oktober 2026 durch die Plejaden und bedeckt dabei zahlreiche Sterne des Haufens – ein Ereignis, das schon ein Fernglas zeigt. Saturn bleibt nach der Opposition noch monatelang am Abendhimmel und verliert nur langsam an Helligkeit. Die Terminliste der Vereinigung der Sternfreunde wird fortlaufend fortgeschrieben.
von Pressebox | Okt. 12, 2026 | Musik
Brandenburg an der Havel, 12.10.2026 (lifePR) – Am Donnerstag, 22. Oktober 2026, lädt das Brandenburger Theater erneut zur „Purple Lounge“ ein. Die Veranstaltungsreihe bietet ihrem Publikum die seltene Gelegenheit, die Arbeit der Brandenburger Symphoniker unmittelbar vor einem Konzertabend zu erleben und den Abend anschließend bei Livemusik in entspannter Atmosphäre ausklingen zu lassen.
Den Auftakt bildet um 19.00 Uhr der Besuch einer Hälfte der Generalprobe zum Symphoniekonzert „Mozart – leicht & einfach“. Die Generalprobe findet im Audimax statt und gewährt spannende Einblicke in die künstlerische Arbeit des Orchesters, die Feinabstimmung des Programms und die letzten Vorbereitungen vor dem Konzert.
Im Anschluss setzt sich die „Purple Lounge“ ab etwa 20.00 Uhr im Foyer des Großen Hauses fort. Dort treffen klassische Klänge auf die regionale Live-Musikszene. Zu Gast ist diesmal die River Blues Band, die ihr aktuelles Studioalbum „Heart Life“ präsentiert. Die Band um die Gründungsmitglieder Detlef Gottschling, Michael Schupke, Michael Kunczak und Thomas Warneke steht seit Jahrzehnten gemeinsam auf der Bühne und ist vielen Musikfans aus ihrer Zeit bei der Potsdamer Kultband „Steinschlag“ bekannt. Ergänzt wird die Formation durch Pianist Ludger Wirsig und Bassist Volkmar Große.
Der Besuch der Purple Lounge ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Kapazität im Foyer werden kostenlose Zählkarten ausgegeben. Aus Sicherheitsgründen können sich maximal 140 Besucherinnen und Besucher gleichzeitig im Veranstaltungsbereich aufhalten. Vorrang beim Einlass zur Purple Lounge haben die Gäste, die zuvor die Generalprobe besucht haben. Sofern Plätze verfügbar sind, erhalten auch weitere Interessierte Zugang. Freiwerdende Plätze können im Verlauf des Abends neu vergeben werden.
Die Purple Lounge findet achtmal pro Spielzeit statt und versteht sich als Treffpunkt für Musikliebhaberinnen und Musikliebhaber, Künstlerinnen und Künstler sowie alle, die das Theater einmal außerhalb des regulären Vorstellungsbetriebs erleben möchten. Der Eintritt ist frei, Spenden für die auftretenden Musikerinnen und Musiker sind willkommen. Die Veranstaltung endet um 23.00 Uhr.
Kurzinfos
- Donnerstag, 22. Oktober 2026
- Generalprobe „Mozart – leicht & einfach“: 19.00 Uhr, Audimax der TH Brandenburg
- Purple Lounge: ab ca. 20.00 Uhr, Foyer des Großen Hauses
- Live-Musik: River Blues Band
- Eintritt frei
- Zählkarten erforderlich
- Ausschankschluss: 22.30 Uhr
- Ende: 23.00 Uhr
von Pressebox | Okt. 11, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 11.10.2026 (PresseBox) – Mehr als 100 Millionen Zugvögel verlassen im Herbst ihre Brutgebiete in Deutschland. Diese Größenordnung nennt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) auf seiner Informationsseite zum Vogelzug, die zum Birdwatch-Wochenende am 3. und 4. Oktober 2026 aufgerufen hat — der Aktion zum 33. Mal. Im Oktober 2026 sammeln sich zugleich die Kraniche an den großen Rastplätzen im Nordosten, bevor sie nach Frankreich und Spanien weiterziehen. Für Fotografen ist das die Zeit der langen Brennweiten; das Fachportal der Provimedia GmbH hat dazu Hinweise zur Vogelfotografie mit dem Teleobjektiv zusammengestellt.
Der Birdwatch ist eine gemeinsame Aktion der Partner im Netzwerk BirdLife International. In Deutschland tragen NABU und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern die Exkursionen, europaweit sammelt BirdLife Slowakei die Ergebnisse und veröffentlicht sie wenige Tage nach dem Wochenende.
Wofür der EuroBirdwatch jedes Jahr Beobachter in ganz Europa mobilisiert
Die europäische Bilanz des Vorjahres gibt den Maßstab vor. Laut BirdLife International, das die Ergebnisse am 10. Oktober 2025 veröffentlicht hat, nahmen am 4. und 5. Oktober 2025 mehr als 27.000 Menschen am EuroBirdwatch teil. Der Verband nennt für das Aktionswochenende 2025 vier Kennzahlen:
- 29 nationale BirdLife-Partner in Europa und Zentralasien richteten mehr als 800 Veranstaltungen aus.
- Die Teilnehmer meldeten zusammen mehr als 2,8 Millionen Vögel auf dem Weg in die Winterquartiere.
- Die höchste Zahl gezählter Vögel kam mit rund 1,235 Millionen aus Finnland, gefolgt von der Slowakei mit 422.408 und Schweden mit 277.641.
- Die drei häufigsten Arten waren Weißwangengans, Star und Buchfink.
Im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl der gezählten Vögel gesunken: Für 2024 hatte BirdLife nach vorläufigen Zahlen von 29 Partnern 984 Veranstaltungen, 24.614 Teilnehmer und mehr als 3,57 Millionen Vögel gemeldet. Die Ergebnisse für das Wochenende vom 3. und 4. Oktober 2026 werden laut BirdLife in den Tagen nach der Aktion veröffentlicht.
Wo Kraniche im Oktober zu Hunderttausenden in Deutschland rasten
Die auffälligste Art der Zugzeit ist der Kranich. Nach Angaben von Kranichschutz Deutschland, einer gemeinsamen Einrichtung von NABU und Partnern mit Sitz im Erlebniszentrum Kranichwelten bei Stralsund, wurden in den vergangenen Jahren Herbstrastbestände von über 350.000 Vögeln in Deutschland ermittelt. Das entspricht laut der Organisation über 90 Prozent des Bestands der westeuropäischen Zugpopulation. Die Zahlen entstehen durch synchrone Zählungen an allen wichtigen Schlafplätzen, das herbstliche Rastmaximum wird in der Regel in der ersten Oktoberhälfte erreicht.
Ab Mitte September nehmen die Bestände nach Darstellung von Kranichschutz Deutschland deutlich zu, weil Vögel aus Skandinavien und Osteuropa zuziehen. Die Kraniche konzentrieren sich an Rastplätzen mit störungsarmen Flachwasserzonen von 20 bis 30 Zentimetern Tiefe, in denen sie nachts im Stehen schlafen: Boddengewässer und Windwatten an der Ostseeküste, geflutete Tagebaue, Torfstiche und wiedervernässte Moore. Der morgendliche Abflug beginnt mit der ersten Dämmerung, der abendliche Einflug zieht sich über ein bis zwei Stunden hin.
Wie nah ein Beobachter an rastende Kraniche herankommt
Die Fluchtdistanz rastender Kraniche liegt laut Kranichschutz Deutschland bei 150 bis 300 Metern. Heben alle Vögel die Köpfe, fühlen sie sich gestört und fliegen bei weiterer Annäherung auf; jedes Auffliegen kostet Energie, die die Tiere für den Weiterzug brauchen. Die Organisation empfiehlt deshalb, auf öffentlichen Straßen zu bleiben, aus dem Auto heraus zu beobachten und Feld- und Wirtschaftswege zu meiden. Für Fotos nennt sie Teleobjektive von mindestens 400 Millimetern Brennweite und untersagt Blitzlicht beim Einflug zum Schlafplatz. Wer bei Dämmerung mit langer Brennweite arbeitet, kommt ohne Stativ schnell an die Grenze der Belichtungszeit; welche Techniken für verwacklungsfreie Aufnahmen ohne Stativ helfen, beschreibt ein Beitrag des Fachportals.
Womit Beobachter nach dem Vogelgrippe-Herbst 2025 rechnen müssen
Der vergangene Herbst hat gezeigt, wie verletzlich der Zug ist. Laut dem Kranichzug-Ticker des NABU vom 26. November 2025 wurden allein auf der Hessenroute im Herbst 2025 insgesamt 285.000 ziehende Kraniche gezählt, zusammen mit der Route über Nordrhein-Westfalen dürften es mindestens 400.000 gewesen sein. Im selben Zeitraum wurden nach NABU-Angaben auf dem westlichen Zugweg mehr als 30.000 an der Vogelgrippe gestorbene Kraniche gefunden; der Verband schätzt, dass mindestens zehn Prozent der ziehenden Vögel der Krankheit zum Opfer fielen. Wie stark die Rastbestände im Oktober 2026 ausfallen, zeigen erst die Synchronzählungen dieses Herbstes.
„Ein Teleobjektiv ist in dieser Saison kein Werkzeug für das nähere Bild, sondern für den größeren Abstand. Wer die 300 Meter einhält, bekommt Vögel, die fressen und schlafen statt aufzufliegen. Das beste Foto vom Kranich ist das, für das kein Kranich Energie verloren hat“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
von Pressebox | Okt. 11, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 11.10.2026 (PresseBox) – Vernetzte Geräte lassen sich mit Matter 1.6 einrichten, bevor sie überhaupt Strom haben. Die Connectivity Standards Alliance (CSA), der Branchenverband hinter dem Standard, hat die Fassung am 17. Juni 2026 veröffentlicht und Geräteherstellern sowie Plattformbetreibern zur Integration freigegeben. Neue Gerätekategorien bringt die Version laut CSA nicht; sie ändert stattdessen die Einrichtung, die Verwaltung über mehrere Plattformen hinweg und die Art, wie Thermostate auf Befehle reagieren. Im Oktober 2026 arbeiten die Hersteller an der Umsetzung, ein festes Datum für erste Produkte nennt der Verband nicht. Eine Einordnung, welche Rolle Matter unter den Smart-Home-Standards spielt, gibt das Fachportal der Provimedia GmbH.
Matter ist ein herstellerübergreifendes Protokoll, mit dem Geräte verschiedener Anbieter in derselben Steuerungsumgebung arbeiten. Die CSA bezeichnet die Version 1.6 als gezielte Funktionsfreigabe, die bestehende Werkzeuge verfeinert statt neue Gerätetypen zu definieren.
Wann ein Gerät nach Matter 1.6 schon vor dem Einbau eingerichtet werden kann
Der Verband nennt als Anlass für die Inbetriebnahme per Nahfeldkommunikation (NFC) einen Alltagsfall: Deckenleuchten, Unterputzschalter und andere fest installierte Produkte müssen oft konfiguriert werden, bevor sie an ihrem endgültigen Platz sitzen. Die neue Fassung erlaubt nach Angaben der CSA, ein Gerät über eine beidseitige NFC-Verbindung vollständig in ein Netz aufzunehmen, auch wenn es noch nicht mit Strom versorgt ist. Die Vorgängerversion 1.4.1 hatte den Einrichtungscode zwar bereits in einen NFC-Chip gelegt, für die eigentliche Aufnahme aber weiterhin eine Bluetooth-Verbindung verlangt.
Für den Nutzer bedeutet das laut CSA: Eine Glühlampe wird eingerichtet, bevor sie in die Fassung geschraubt wird, ein Wandschalter, bevor die Sicherung wieder eingeschaltet ist. Bei größeren Installationen lassen sich mehrere Geräte vorab einrichten und erst am Zielort aktivieren. Der Vorgang besteht darin, das Telefon nah an das Gerät zu halten.
Wie Joint Fabric mehrere Steuerzentralen an einem Netz beteiligt
Die Mehrfachverwaltung ist der zweite Schwerpunkt der Fassung. Seit Version 1.4 können Plattformen den Zugriff auf ein Gerät mit einer einzigen Zustimmung des Nutzers untereinander teilen; jede Plattform betreibt dabei ihr eigenes Netz, in der Sprache des Standards ein Fabric. Joint Fabric geht nach Darstellung der CSA anders vor: Mehrere vom Nutzer freigegebene Steuerzentralen verwalten gemeinsam ein einziges Netz mit einem zentralen Datenspeicher. Der Verband nennt für den Aufbau drei Merkmale:
- Jedes Gerät, das dem gemeinsamen Netz beitritt, ist für alle beteiligten Steuerzentralen erreichbar.
- Verwalter lassen sich hinzufügen oder entfernen, ohne die Geräte im Netz anzufassen.
- Die Teilnahme zählt bei einem Gerät nur als ein Netz, sodass Platz für herkömmliche Plattform-Netze bleibt.
Als Einsatzfälle nennt die CSA die Übergabe eines Neubaus, Haushalte mit mehreren Plattformen und professionell verwaltete Immobilien. Für Hersteller entfällt damit eine proprietäre Lösung für den Fall, dass zwei Ökosysteme dasselbe Gerät steuern sollen.
Warum ein Thermostat nach der neuen Fassung einen Befehl ablehnen darf
Bisher senden Plattformen Befehle direkt an ein Thermostat, das sie ohne Kontext ausführt. Mit den Thermostat-Vorschlägen, die die CSA in Version 1.6 einführt, übermittelt eine Steuerzentrale eine zeitlich begrenzte Empfehlung, die an eine der Voreinstellungen des Geräts gebunden ist. Das Thermostat prüft den Vorschlag gegen die vom Nutzer hinterlegten Vorlieben und die aktuelle Situation. Wird der Vorschlag nicht übernommen, liefert das Gerät laut Verband eine standardisierte Begründung. Der Verband nennt als Beispiel ein Thermostat, das kurz zuvor von Hand verstellt wurde und einen Sekunden später eintreffenden Vorschlag einer anderen Plattform als vermutlich unerwünscht zurückstellt. Wie ein vernetztes Heizkörperthermostat intern arbeitet, zeigt ein Blick hinter die Kulissen eines smarten Thermostats.
„Der eigentliche Fortschritt liegt nicht in einer neuen Gerätekategorie, sondern darin, dass ein Thermostat erstmals Nein sagen darf. Ein Standard, der Nutzervorgaben über Plattformbefehle stellt, nimmt dem Streit zwischen Ökosystemen die Grundlage. Ob die Hersteller das auch so umsetzen, entscheidet sich in den nächsten Firmware-Zyklen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wie viele Haushalte in Deutschland vernetzte Geräte besitzen
Die Ausgangslage für den Standard beschreiben die Laufenden Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamts, deren Tabelle zu smarten Geräten am 17. August 2026 aktualisiert wurde. Laut dieser Erhebung verfügten 2024 rund 66,8 Prozent der 38,7 Millionen Privathaushalte über einen vernetzten Fernseher, 2022 waren es 58,5 Prozent. Intelligente Lautsprecher, meist mit Sprachassistent, standen 2024 in 22,7 Prozent der Haushalte, nach 15,2 Prozent zwei Jahre zuvor. Ein smartes Energiemanagementsystem wie Thermostat, Stromzähler oder gesteuerte Beleuchtung hatten 16,1 Prozent der Haushalte, 2022 erst 9,7 Prozent. Smarte Sicherheitssysteme kamen laut dem Statistischen Bundesamt auf 12,2 Prozent, smarte Haushaltsgeräte wie Saugroboter auf 18,0 Prozent. Zwischen West- und Ostdeutschland liegt der Abstand bei Lautsprechern bei knapp drei Punkten: 23,3 gegenüber 20,4 Prozent.
Wer über den Zeitpunkt der Einführung in den Geräten entscheidetDie CSA verweist darauf, dass der Weg von der Spezifikation bis zum Produkt je nach Unternehmen und Gerätetyp unterschiedlich lang ist. Hersteller und Plattformen setzen die Funktionen nach eigenen Zeitplänen um; Verbraucher sollen sich laut Verband bei ihren Marken erkundigen, wann und wie die Neuerungen verfügbar werden. Für Käufer im Herbst 2026 heißt das: Ein Gerät mit Matter-Logo ist noch kein Gerät mit NFC-Einrichtung oder Thermostat-Vorschlägen. Entscheidend ist die Versionsangabe des Herstellers und die Frage, ob die eigene Steuerzentrale die Fassung 1.6 bereits unterstützt.
von Pressebox | Okt. 10, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 10.10.2026 (PresseBox) – Wer mit einem Abrufdienst in Deutschland mindestens zehn Millionen Euro im Jahr umsetzt, soll einen Teil davon in europäische Werke investieren. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Investitionsverpflichtung vor, der als Bundestagsdrucksache 21/7820 vom 2. September 2026 vorliegt und den das Kabinett am 27. Mai 2026 beschlossen hatte. Anbieter kommerzieller Abrufdienste sollen danach jährlich mindestens 8 Prozent des mit diesem Dienst erzielten Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren. Laut dem Textarchiv des Bundestages war die erste Lesung für den 24. September 2026 angesetzt; geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht. Einen Überblick über Anlaufstellen zur Finanzierung von Filmprojekten sammelt das Fachportal für Filmkameratechnik.
Vier Säulen tragen die Filmförderreform des Bundes
Die Verpflichtung ist der letzte Baustein einer Reform der vergangenen Legislaturperiode. Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. Mai 2026 ruht sie auf vier Säulen. Das sind das reformierte Filmförderungsgesetz, die jurybasierte kulturelle Filmförderung, der Mittelaufwuchs auf 250 Millionen Euro jährlich und die Investitionsverpflichtung. Zusammen mit den Mitteln der kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stelle der Bund jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit; die Länderförderungen kämen hinzu. Mit dem Kabinettsbeschluss stünden auch die verdoppelten Bundesmittel zur Verfügung.
Den Anlass liefert die Begründung des Entwurfs: Zahlreiche Mitgliedstaaten hätten auf Grundlage der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bereits Direktinvestitionen vorgeschrieben, Deutschland nicht. Laut einer darin zitierten Studie der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vom September 2025 bleiben die Investitionen globaler Streamingdienste in Deutschland hinter der Größe des Marktes zurück. Auf das Vereinigte Königreich und Spanien entfielen demnach 2024 zusammen 58 Prozent.
Wen die Verpflichtung nach dem Entwurf treffen soll
Der Entwurf knüpft nicht an den Sitz an, sondern an das Publikum. Die Regeln sollen laut § 1 des Entwurfs gelten, wenn Werbung speziell deutsche Verbraucher anspricht und zusätzlich die Hauptsprache Deutsch ist oder die Inhalte speziell auf Nutzer in Deutschland zugeschnitten sind. Kommerzielle Anbieter von Abo- oder werbefinanzierten Abrufdiensten sollen laut § 3 Absatz 2 jährlich mindestens 8 Prozent des mit diesem Dienst im vorletzten Kalenderjahr erzielten Nettoumsatzes investieren. Für einen Dienst soll die Pflicht erst ab Beginn des 25. Kalendermonats nach seinem Markteintritt greifen. Für öffentlich-rechtliche Anbieter mit Mediatheken bemisst § 3 Absatz 3 die Summe an 8 Prozent der Programmkosten des vorletzten Kalenderjahres. Umsätze und Kosten für Tagesberichterstattung, Sportsendungen, Eigenproduktionen, digitale Spiele und pornografische Inhalte bleiben nach § 3 Absatz 4 außer Betracht. Die Filmabgabe und andere Zahlungen an Filmfördereinrichtungen sollen nach § 13 des Entwurfs nicht vom Umsatz, sondern von der errechneten Investitionsverpflichtung abgezogen werden.
Ausgenommen sind laut § 5 des Entwurfs Anbieter, die mit ihrem kommerziellen Abrufdienst weniger als zehn Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr erzielen; maßgeblich ist der Umsatz dieses Dienstes. Ausgenommen sind auch Anbieter, die weniger als 2 Prozent ihres Angebots audiovisuellen Werken widmen. Als betroffene Dienste nennt die Begründung unter anderem Amazon Prime, Netflix, Disney+ und Joyn. Auf begründeten Antrag kann die Filmförderungsanstalt in Ausnahmefällen Abweichungen oder Befreiungen gewähren, etwa bei spezialisierten Diensten; das bedarf der Genehmigung der obersten Bundesbehörde für Kultur und Medien.
Welche Subquoten und Anreize der Entwurf vorsieht
Die 8 Prozent sollen laut Entwurf gebunden sein: § 4 des Entwurfs nennt drei Subquoten, die sich überschneiden:
- mindestens 60 Prozent für die Herstellung neuer europäischer Werke statt für den Erwerb bestehender Rechte
- mindestens 80 Prozent für Werke in deutscher Originalsprache
- mindestens 70 Prozent für Werke unabhängiger Filmhersteller, die nicht vom Anbieter kontrolliert werden
Investitionen in Werke mit Kinoauswertung sollen nach § 4 des Entwurfs mit dem Faktor 1,5 auf die Quote für neue Werke zählen, wenn die Sperrfrist des Filmförderungsgesetzes eingehalten wird. Für Kinderfilme gilt der Faktor ohne diese Bedingung. Verpflichtet sich ein Anbieter laut § 9 des Entwurfs zu mindestens 12 Prozent seines Nettoumsatzes des vorletzten Jahres oder seiner Programmkosten und vereinbart zugleich eine beiden Seiten angemessene Nutzungsrechteregelung, darf er abweichen. Das betrifft Subquoten, anerkennungsfähige Investitionen, Rechterückfall und Nachweiszeitraum. Die Vereinbarung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen und bedarf nach Prüfung durch die Filmförderungsanstalt der Feststellung durch die oberste Bundesbehörde. Erbringt ein Anbieter den Nachweis nicht, kann die Filmförderungsanstalt laut § 17 des Entwurfs eine Ausgleichsabgabe von 75 Prozent der nicht erfüllten Investitionssumme festsetzen.
„Der Entwurf verteilt kein Fördergeld, sondern lenkt Ausgaben, die ohnehin anfallen, in deutschsprachige und unabhängige Produktionen. Ob daraus mehr Drehtage in Deutschland werden, entscheidet sich an den Subquoten, nicht an der Prozentzahl“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wann die Regelung nach dem Zeitplan des Entwurfs greifen könnte
Der Bundestag sollte den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten; federführend soll der Ausschuss für Kultur und Medien sein. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme bereits Änderungen gefordert. Nach § 20 des Entwurfs soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, frühestens jedoch am 1. Januar 2027. Für das erste Jahr sieht § 19 des Entwurfs Übergangsregeln vor: Anbieter sollen binnen eines Monats nach dem Inkrafttreten die Auskünfte für 2025 erteilen.
Offen ist die europäische Ebene: Der Entwurf wurde nach der EU-Richtlinie für technische Vorschriften notifiziert. Nach einem Bericht von heise online vom 10. September 2026 hat die Europäische Kommission darin Nachbesserungen angemahnt und die Quoten infrage gestellt.
Was der Entwurf unabhängigen Herstellern in Aussicht stellt
Für unabhängige Hersteller ist der Rechterückfall der Hebel. Unabhängig ist nach § 2 Absatz 5 des Entwurfs, wen der auftraggebende oder an der Finanzierung beteiligte Anbieter gesellschaftsrechtlich nicht kontrolliert und auf wen er keinen vergleichbaren Einfluss ausüben kann. Kontrolle liegt laut Entwurf ab 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte sowie bei verbundenen Unternehmen vor. Investitionen sollen auf die Quote für unabhängige Hersteller nur zählen, wenn die ausschließlichen Rechte je nach Eigenanteil höchstens sieben, fünf oder drei Jahre beim Anbieter liegen (§ 8 des Entwurfs). Unter neun Prozent Eigenanteil gilt das nur, wenn der Hersteller die wesentlichen Rechte auf eigene Kosten einbringt. Vom Hersteller beantragte Förderung aus steuerfinanzierten Bundesmitteln, EU-Mitteln oder einem Europarats-Fonds soll als sein Eigenanteil gelten; Mittel der Filmförderungsanstalt und der Länder zählen laut Begründung nicht dazu. Für Produktionsverträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen wurden, soll der Rechterückfall nach § 19 des Entwurfs nicht gelten.
Mehr Produktionsaufträge bedeuten mehr Nachfrage nach Technik: Kameras, Objektive, Licht und Ton werden je Projekt meist gemietet. Wer für die Zeit danach mit zusätzlichen Aufträgen rechnet, findet Dienstleister für den Kameraverleih im Überblick, sortiert nach Ausstattung und Region.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 15. September 2026 abgerufenen Entwurfstext und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die geplanten Vorschriften einen einzelnen Anbieter oder Hersteller treffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.