von Pressebox | Sep. 9, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 09.09.2026 (PresseBox) – Die Kinos in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 47,5 Millionen Eintrittskarten verkauft. Nach Angaben der Filmförderungsanstalt (FFA) vom 24. August 2026 sind das 16,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, der Umsatz stieg um 24,5 Prozent auf 502,2 Millionen Euro. Die Anstalt ordnet das Halbjahr als stärkstes seit der Zeit vor der Pandemie ein. Wer den Saal im Heimkino nachbaut, entscheidet zuerst über die Blickachse – welche Rolle drehbare Gestelle dabei spielen, beschreibt die Darstellung dazu, wie sich die Sitzposition zur Leinwand ausrichten lässt.
Warum das Kinofest am 12. und 13. September für fünf Euro in die Säle lockt
Das Kinofest 2026 findet am 12. und 13. September statt. An beiden Tagen kostet jedes Ticket für alle Filme und alle Plätze 5 Euro. Getragen wird die Aktion von der deutschen Kino- und Verleihbranche, beteiligt sind unter anderem der Verband Filmverleih und Audiovisuelle Medien sowie der Hauptverband Deutscher Filmtheater.
Nach Angaben des Verbands Filmverleih und Audiovisuelle Medien vom 31. August 2026 zählte die Ausgabe des Vorjahres knapp 1,65 Millionen Besuche an zwei Tagen. Teilnehmende Häuser stehen in Städten wie im ländlichen Raum, vom kleinen Lichtspielhaus bis zum Multiplex mit mehreren Sälen. Christine Berg, Vorstandsvorsitzende des Hauptverbands Deutscher Filmtheater, verweist auf genau diese Spannbreite.
Was die Kinobilanz der Filmförderungsanstalt für das erste Halbjahr 2026 ausweist
Die Halbjahresbilanz erfasst die verkauften Eintrittskarten und die Einnahmen der Kinos in Deutschland von Januar bis Juni. Vorgelegt wird sie üblicherweise im Spätsommer, die Jahresbilanz folgt im Februar des Folgejahres.
- 47,5 Millionen verkaufte Tickets, ein Plus von 16,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025
- 502,2 Millionen Euro Umsatz, ein Plus von 24,5 Prozent
- 12,2 Millionen Tickets für deutsche Produktionen, ein Plus von 61 Prozent
- 26,5 Prozent Marktanteil deutscher Filme, sieben Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum
- 18 Prozent mehr Tickets in Städten mit bis zu 50.000 Einwohnern
- 11 Prozent weniger Tickets als im ersten Halbjahr 2019, zugleich 9 Prozent mehr Umsatz
Vierzehn Filme kamen im ersten Halbjahr 2026 auf mehr als eine Million Besuche, darunter fünf deutsche Produktionen. Peter Dinges, Vorstand der Filmförderungsanstalt, nennt den deutschen Film den Gewinner dieses Halbjahres.
Woran sich der Sitzkomfort im Saal und im Wohnzimmer unterscheidet
Ein Klappsitz im Saal ist auf zwei Stunden Aufenthalt und auf schnelle Reinigung ausgelegt, ein Sessel im Heimkino dagegen auf tägliche Nutzung. Beide lösen dieselbe Aufgabe: Kopf, Rücken und Beine so zu halten, dass die Aufmerksamkeit beim Bild bleibt und nicht bei der Sitzhaltung landet.
Die Unterschiede beginnen beim Bezug. Glänzende Oberflächen im Sichtfeld werfen Streulicht auf die Leinwand zurück, matte Textilien tun das deutlich weniger, wie die Gegenüberstellung von Bezugsstoffen für Sessel im Heimkino beschreibt. Stoffbezüge dämpfen zudem Reflexionen im Hochtonbereich stärker als glatte Kunstlederflächen, was bei Dialogspuren hörbar wird.
„Ein starkes Kinojahr und ein gut eingerichtetes Wohnzimmer sind keine Gegensätze. Wer zwei Stunden bequem sitzt, schaut aufmerksamer – im Saal genauso wie zu Hause“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Die Kinostatistik zählt Eintrittskarten, keine Haushalte
Laut der Filmförderungsanstalt weist die Bilanz verkaufte Tickets und Einnahmen aus, nicht Personen. Aus dem Plus von 16,9 Prozent folgt deshalb nicht, dass ebenso viele Menschen zusätzlich ins Kino gegangen sind. Ein Teil des Zuwachses stammt von Zuschauern, die mehrfach gekommen sind.
Der Umsatzsprung erklärt sich ebenso wenig allein aus höheren Eintrittspreisen. Zuschläge für besondere Bildformate und größere Säle fließen in denselben Wert ein. Wie viele Haushalte in derselben Zeit eine Leinwand oder einen Projektor angeschafft haben, sagt die Kinostatistik nicht.
Wann die nächsten Zahlen zum Kinojahr 2026 vorliegen
Die Filmförderungsanstalt veröffentlicht monatliche Hitlisten und legt die Jahresbilanz üblicherweise im Februar vor. Für das Gesamtjahr 2026 hält sie nach dem Halbjahresergebnis wieder 100 Millionen verkaufte Tickets für möglich. Ob dieser Wert erreicht wird, entscheidet das Herbst- und Weihnachtsprogramm.
Für den September 2026 bleibt eine praktische Folgerung: Die Saison der langen Filme beginnt gerade. Zwei Stunden Sitzen entscheiden mit darüber, wie viel von einem Film beim Zuschauer ankommt – auf dem Klappsitz ebenso wie auf dem Sessel im eigenen Wohnzimmer.
von Pressebox | Sep. 8, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 08.09.2026 (PresseBox) – 99 Prozent der aufgefundenen Straßenkatzen und ihrer Jungtiere sind laut dem neuen Katzenschutzreport krank. Veröffentlicht hat den Großen Katzenschutzreport der Deutsche Tierschutzbund am 4. August 2026, wenige Tage vor dem Weltkatzentag am 8. August. Der Verband stützt sich dabei auf eine Befragung seiner Mitgliedsvereine. Für Haushalte, die ein solches Tier aufnehmen, beginnt die Versorgung bei der Hygiene – etwa mit einer selbstreinigenden Katzentoilette mit UV-Sterilisation, die auf Keimreduktion ausgelegt ist.
Woran die aufgefundenen Tiere am häufigsten leiden
Der Report stützt sich für diese Angaben laut Methodenhinweis auf eine Onlinebefragung des Instituts Goldwind unter den Mitgliedsvereinen des Verbands. Befragt wurde von Oktober bis Dezember 2025; teilgenommen haben 591 Vereine, das entspricht 83 Prozent der angeschlossenen Vereine. Die Befunde beschreiben nicht Einzelfälle, sondern den Regelfall der Aufnahmesituation.
Laut Report treffen die Vereine am häufigsten auf Parasitenbefall, Unterernährung und Katzenschnupfen. 75 Prozent der frei geborenen Jungtiere sterben nach ihren Angaben innerhalb der ersten sechs Monate. Nur 17 Prozent der Vereine gehen davon aus, jeweils alle Jungtiere eines Wurfs erreicht zu haben; 84 Prozent schätzen, dass die von ihnen aufgenommenen Kitten von freilebenden Muttertieren abstammen.
Warum die Aufnahmekapazität der Tierheime nicht mehr reicht
Die Belastung der Einrichtungen wächst laut dem Report an zwei Stellen gleichzeitig: mehr Anfragen und weniger freie Plätze.
- 81 Prozent der Vereine verzeichneten eine stärkere Nachfrage nach der Aufnahme von Katzen.
- 96 Prozent hatten für diese Tiere nicht genug Platz.
- 71 Prozent berichten von wachsenden Populationen von Straßenkatzen in ihrem Einzugsgebiet.
- 67 Prozent stufen die emotionale Belastung der Arbeit als hoch oder sehr hoch ein.
Ein Teil des Zulaufs kommt aus unkastrierten Beständen. Nach Angaben des Verbands sind 73 Prozent der geschlechtsreifen Katzen, die in einem Tierschutzverein landen, nicht kastriert. Rund die Hälfte der Bauernhöfe lässt ihre Tiere nach den Angaben der befragten Vereine nicht kastrieren.
Was § 13b des Tierschutzgesetzes den Ländern erlaubt
Die Vorschrift ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen an freilebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf deren hohe Anzahl zurückzuführen sind und sich durch eine Verminderung dieser Anzahl verringern lassen. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.
Innerhalb solcher Gebiete kann die Verordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbieten oder beschränken – aber nur, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Vorschreiben kann sie außerdem Kennzeichnung und Registrierung, und zwar für die dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können. Eine Kastrationspflicht nennt § 13b nicht ausdrücklich. Die Aufzählung möglicher Inhalte ist aber nicht abschließend, und die Verordnung muss die zur Verminderung der Anzahl freilebender Katzen erforderlichen Maßnahmen treffen.
Adressat der Ermächtigung sind die Landesregierungen, nicht der Bund und nicht einzelne Halter. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Kennzeichnung und Registrierung können die im Gebiet gehaltenen Katzen treffen, ein Auslaufverbot den unkontrollierten freien Auslauf im Gebiet. Solange keine solche Verordnung in Kraft ist, folgt aus § 13b für Halter keine Pflicht; andere Rechtsgrundlagen bleiben davon unberührt.
Der Deutsche Tierschutzbund hält diese Konstruktion für zu schwach und fordert eine bundesweite Regelung. Nach seinen Zahlen dauert es im Schnitt drei Jahre, bis vor Ort eine Katzenschutzverordnung gilt; erlassen wird sie von der Landesregierung oder einer Behörde, der sie die Ermächtigung übertragen hat. 77 Prozent der Vereine setzen sich laut Report aktiv dafür ein, 95 Prozent erwarten davon eine spürbare Entlastung ihrer Arbeit.
„Die Zahlen aus dem Report beschreiben kein Katzenproblem, sondern ein Organisationsproblem. Wo Aufnahme, Kastration und Vermittlung nicht zusammenlaufen, wächst der Bestand schneller nach, als ein Verein ihn versorgen kann“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Was die Aufnahme eines Tierheimtiers für den Haushalt bedeutet
Ältere Tiere bleiben in der Vermittlung besonders lange, weil viele Interessenten zum Jungtier greifen. Für sie kommt es auf einen niedrigen Einstieg und wenig Grabarbeit an, wie die Übersicht zu selbstreinigenden Katzentoiletten für Seniorenkatzen beschreibt. Wer ein scheues Tier aufnimmt, plant zusätzlich mit getrennten Rückzugsorten und mehreren Toiletten, bis sich die Katze an den Haushalt gewöhnt hat.
Für den September 2026 bleibt damit ein doppeltes Bild: Die Erhebung des Verbands zeigt eine Versorgungslücke, die auf kommunaler Ebene entsteht, und zugleich eine Vermittlungslage, in der Aufnahmebereitschaft unmittelbar wirkt.
Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 18. August 2026 abgerufenen Gesetzeswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.
von Pressebox | Sep. 8, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 08.09.2026 (PresseBox) – Hersteller vernetzter Produkte melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab dem 11. September 2026 binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Eine Schwachstellenmeldung folgt unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis, soweit die Angaben nicht schon in der Frühwarnung enthalten waren. Grundlage ist Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847.
Was erfasst ist und ab wann es gilt
Erfasst sind nach Artikel 2 Produkte, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte, logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt. Artikel 2 nennt Ausnahmen, etwa für Medizinprodukte und Fahrzeuge. Vernetzte Rauchmelder, Saugroboter und Thermostate fallen in der Regel darunter, wie die Übersicht sprachgesteuerter Heizungsthermostate zeigt.
Der Cyber Resilience Act trat am 10. Dezember 2024 in Kraft und gilt gemäß Artikel 71 Absatz 2 im Grundsatz erst ab dem 11. Dezember 2027. Vorgezogen sind Kapitel IV über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Artikel 35 bis 51) seit dem 11. Juni 2026 und Artikel 14 ab dem 11. September 2026. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) greift für Hersteller zuerst die Meldepflicht.
Wer meldet und wer die Meldung empfängt
Artikel 14 verpflichtet den Hersteller des Produkts mit digitalen Elementen, aktiv ausgenutzte Schwachstellen (Absätze 1 und 2) und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle (Absätze 3 und 4) zu melden. Nach Artikel 21 gilt ein Einführer oder Händler als Hersteller, wenn er das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder wesentlich ändert. Nach Artikel 22 gilt auch, wer weder Hersteller, Einführer noch Händler ist, als Hersteller, wenn er ein Produkt wesentlich ändert und bereitstellt – je nach Reichweite der Änderung begrenzt auf den geänderten Teil. Für Verwalter quelloffener Software gilt Artikel 14 Absatz 1, soweit sie an der Entwicklung beteiligt sind.
Empfänger sind nach Artikel 14 Absatz 7 gleichzeitig die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) und das als Koordinator benannte Computer-Notfallteam (CSIRT) des Mitgliedstaats der Hauptniederlassung in der Union. Hat der Hersteller keine Hauptniederlassung in der Union, bestimmt Artikel 14 Absatz 7 das zuständige CSIRT über eine Rangfolge, die beim Mitgliedstaat des Bevollmächtigten beginnt.
Welche Fristen für die Meldung gelten
Artikel 14 staffelt beide Meldeketten nach den Absätzen 2 und 4:
- Frühwarnung: unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis; bei Schwachstellen mit Angabe der Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet das Produkt seiner Kenntnis nach bereitgestellt wurde.
- Meldung, soweit noch nicht vorgelegt: unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis.
- Abschlussbericht, soweit noch nicht vorgelegt: bei einer Schwachstelle spätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme zur Verfügung steht, bei einem Sicherheitsvorfall binnen eines Monats nach Übermittlung der 72-Stunden-Meldung.
In beiden Ketten kann das CSIRT, das die Meldung ursprünglich erhalten hat, nach Artikel 14 Absatz 6 einen Zwischenbericht anfordern.
Wie lange Hersteller Schwachstellen behandeln
Der Unterstützungszeitraum nach Artikel 13 beträgt mindestens fünf Jahre; in ihm behandeln Hersteller Schwachstellen wirksam. Kürzer darf er nur ausfallen, wenn das Produkt voraussichtlich weniger als fünf Jahre im Betrieb ist. Artikel 13 erfasst nach Artikel 69 Absatz 2 nur Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 in den Verkehr gebracht oder danach wesentlich geändert werden. Nach Artikel 69 Absatz 3 gilt die Meldepflicht dagegen auch für Bestandsgeräte.
Der Ratgeber zur smarten Babyüberwachungskamera mit Funknetz-Anbindung und App nennt drei Kaufkriterien: Verschlüsselung, regelmäßige Firmware-Updates und ein eigenes Passwort. Anhang I Teil I Nummer 2 nennt Verschlüsselung als Beispiel, die sichere Standardkonfiguration ebenfalls – beides gilt nur, soweit zutreffend, und auf Grundlage einer Risikobewertung. Die Pflichten zur Schwachstellenbehandlung in Teil II gelten ohne diesen Vorbehalt. Ein eigenes Passwort setzt der Nutzer.
Welche Geldbußen ab Dezember 2027 drohen und für wen nicht
Sanktionen legen gemäß Artikel 64 die Mitgliedstaaten fest; er gilt erst ab dem 11. Dezember 2027. Der deutsche Durchführungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/6134) ist noch nicht beschlossen; seine Bußgeldvorschriften sollen ebenfalls am 11. Dezember 2027 in Kraft treten. Artikel 64 Absatz 2 sieht bei Verstößen gegen die Meldepflichten Geldbußen bis 15 000 000 Euro vor, bei Unternehmen bis 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Artikel 64 Absatz 10 nimmt Hersteller, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind, von diesen Geldbußen aus, soweit sie eine der 24-Stunden-Fristen versäumen. Die Meldepflicht selbst bleibt bestehen. Verwalter quelloffener Software sind ebenfalls von den Geldbußen ausgenommen; ihre Pflichten aus Artikel 24 bleiben davon unberührt.
„Der 11. September 2026 verschiebt keine Technik, sondern eine Erwartung“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wohin die Meldungen ab 2027 gehen
Ab dem 11. September 2026 informieren Hersteller nach Artikel 14 Absatz 8 die betroffenen Nutzer über aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Artikel 14 verlangt die Meldung über die einheitliche Plattform nach Artikel 16.
Artikel 16 selbst – Plattform, Weiterleitung an andere CSIRT, Bereitstellung an die Marktüberwachung – gilt nach Artikel 71 Absatz 2 erst ab dem 11. Dezember 2027. Unter außergewöhnlichen Umständen, insbesondere auf Antrag des Herstellers, kann die Verbreitung an andere CSIRT aus berechtigten Cybersicherheitsgründen so lange aufgeschoben werden, wie unbedingt erforderlich; die ENISA ist zu unterrichten.
Der vorstehende Überblick ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung; im Einzelfall klärt das eine rechtliche Beratung.
von Pressebox | Sep. 7, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 07.09.2026 (PresseBox) – Im ersten Halbjahr 2026 haben die japanischen Hersteller weltweit 4.356.628 Digitalkameras ausgeliefert. Das entspricht laut der Camera & Imaging Products Association (CIPA) 100,5 Prozent des Vorjahreszeitraums, während der Warenwert um 6,1 Prozent stieg. Veröffentlicht wurde die Halbjahresübersicht am 3. August 2026. Wer die vorhandene Ausrüstung länger nutzt statt sie zu ersetzen, findet in der Übersicht zum universellen Stativ mit Neigekopf die Auswahlkriterien für stabile Aufnahmen.
Wechselobjektive halten sich besser als die Gehäuse, für die sie gebaut werden
Bei den Objektiven fällt der Rückgang schwächer aus als bei den Kameras. Nach Angaben des Verbands lieferten die Hersteller im ersten Halbjahr 2026 weltweit 4.873.884 Wechselobjektive aus und erreichten damit 99,4 Prozent des Vorjahreszeitraums. Der Warenwert dieser Objektive stieg zugleich um vier Prozent. Kameras mit Wechselobjektiv kamen im selben Zeitraum auf 3.130.651 Stück und damit auf 95,4 Prozent.
Ein Markt, in dem Objektive stabiler laufen als Gehäuse, verschiebt die Anschaffung von der Kamera zur Optik. Welche Kennwerte dabei zählen, ordnet der Ratgeber zum lichtstarken Objektiv für schwache Lichtverhältnisse ein, von der Blendenöffnung bis zur Bildstabilisierung.
Spiegelreflexkameras verlieren mehr als ein Viertel ihrer Stückzahl
Innerhalb der Systemkameras trennen sich die beiden Bauarten weiter. Spiegelreflexkameras kamen der Statistik zufolge im ersten Halbjahr 2026 auf 256.988 ausgelieferte Stück und damit auf 72,8 Prozent des Vorjahreszeitraums. Spiegellose Modelle erreichten 2.873.663 Stück und 98,1 Prozent. Der Warenwert der spiegellosen Kameras legte dabei um 6,2 Prozent zu.
„Sinkende Stückzahlen bei steigendem Warenwert heißen nicht, dass weniger fotografiert wird. Sie heißen, dass seltener und dafür teurer gekauft wird – für Ratgeber verschiebt das die Frage vom Modellvergleich zur Nutzungsdauer“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Der europäische Markt folgt dem weltweiten Muster nur zum Teil
Nach Europa gingen im ersten Halbjahr 2026 laut der Verbandsstatistik insgesamt 967.061 Digitalkameras, das sind 97,8 Prozent des Vorjahreszeitraums. Kameras mit fest eingebautem Objektiv legten hier stärker zu als weltweit und erreichten 270.357 Stück oder 122,5 Prozent. Wechselobjektive kamen in Europa auf 1.134.936 Stück und 94,7 Prozent und lagen damit unter dem weltweiten Wert.
Was die Halbjahreszahlen im Einzelnen ausweisen
Die Zahlen des Verbands beziehen sich auf die Auslieferungen seiner Mitgliedsunternehmen von Januar bis Juni 2026, jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:
- Digitalkameras insgesamt: 4.356.628 Stück, 100,5 Prozent.
- Kameras mit fest eingebautem Objektiv: 1.225.977 Stück, 116,2 Prozent.
- Kameras mit Wechselobjektiv: 3.130.651 Stück, 95,4 Prozent.
- Spiegelreflexkameras: 256.988 Stück, 72,8 Prozent.
- Wechselobjektive: 4.873.884 Stück, 99,4 Prozent.
Eine Einschränkung nennt der Verband selbst: Seit Januar 2026 fließt ein weiteres Unternehmen in die Kamerastatistik ein, weshalb die Vorjahresvergleiche diese erweiterte Erhebungsbasis enthalten. Für die Richtung der Bewegung im Fotomarkt bleibt der Befund des ersten Halbjahres 2026 dennoch eindeutig: Kompaktkameras gewinnen, Gehäuse mit Wechselobjektiv verlieren Stückzahl, und der Wert je ausgelieferter Einheit steigt.
von Pressebox | Sep. 7, 2026 | Musik
Essen, 07.09.2026 (lifePR) – Mit Anna Lapwood widmet die Philharmonie Essen in dieser Spielzeit der weltweit wohl einzigen „Orgel-Influencerin“ eine eigene Konzertreihe mit vier Konzerten. Zum Auftakt ist die Künstlerin am Sonntag, 13. September, um 19:00 Uhr gemeinsam mit dem Philharmonia Orchestra,einem der führenden Orchester Großbritanniens, zu erleben. Mit einem abwechslungsreichen Programm unterstreicht die Engländerin ihre große musikalische Bandbreite und Neugier: Voller perkussiver Energie steckt die „Toccata“, die Kristina Arakelyan für die Organistin komponiert hat. Auch Max Richters „Cosmology“ wurde eigens für Anna Lapwood geschrieben. Darin tritt ihre Orgelstimme in Dialog mit dem Mädchenchor des Essener Doms. Die Soundtrackliebhaberin Lapwood feiert darüber hinaus den preisgekrönten Hollywood-Komponisten Hans Zimmer mit der Suite aus dem Film „Interstellar“ sowie „Chevaliers De Sangreal“ aus „The Da Vinci Code“. Zum krönenden Abschluss erklingt Camille Saint-Saëns’ berühmte „Orgelsinfonie“. Für das Konzert sind noch wenige Restkarten erhältlich.
Für viele gilt Anna Lapwood wegen ihrer Millionen Follower in den sozialen Netzwerken längst als die „Taylor Swift der Orgel“. Das englische „Gramophone“-Magazin bezeichnet sie als die „perfekte Botschafterin der klassischen Musik“. Anna Lapwood ist ein Phänomen. Denn ausgerechnet auf der oftmals als eher konservativ eingestuften Orgel fesselt sie ihre Fans quer durch alle Altersgruppen. Zu ihrem Erfolgsrezept gehören ihr fantastisches Orgelspiel, ihre Brillanz, ihre Virtuosität und gestalterische Meisterschaft. Doch Anna Lapwood hat noch weitere Trumpfkarten, mit denen sie ein neues Publikum für die Orgelmusik gewinnt. Auch dank ihrer völlig ungezwungenen Ausstrahlung haben sich ihre Moderationen im englischen Klassik-Radio zu Quotenrennern entwickelt. Und wo die in Cambridge lebende Musikerin auch immer gastiert, ob in der Walt-Disney-Concert-Hall in Los Angeles, ob im Buckingham Palace oder im Kölner Dom, wo 13.000 Menschen kamen und sich eine schier endlose Schlange bildete – Anna Lapwood begeistert stets mit ihrem durchkomponierten Mix aus Orgelklassikern und Bearbeitungen von Soundtracks und Pop-Hymnen.
Karten (€ 25,00-120,00) sind erhältlich im TicketCenter der TUP, II. Hagen 2 (Mo 10:00-16:00 Uhr; Di-Fr 10:00-17:00 Uhr; Sa 10:00-14:00 Uhr), an der Kasse des Aalto-Theaters, Opernplatz 10 (Di-Sa 13:00-18:00 Uhr), telefonisch unter 0201 81 22-200 sowie online unter www.theater-essen.de.
Das Konzert wird gefördert vom Freundeskreis Theater und Philharmonie Essen e.V. und von der GENO BANK ESSEN.
Das Porträt von Anna Lapwood wird gefördert von der Alfred und Cläre Pott-Stiftung.
Künstlerporträt: Anna Lapwood
Anna Lapwood meets Philharmonia Orchestra
Anna Lapwood, Orgel
Mädchenchor am Essener Dom
Steffen Schreyer, Choreinstudierung
Philharmonia Orchestra
Kerem Hasan, Dirigent
Werke von Camille Saint-Saëns, Kristina Arakelyan, Hans Zimmer und Max Richter
Sonntag, 13. September 2026, 19:00 Uhr; noch wenige Restkarten
Das Konzert wird gefördert vom Freundeskreis Theater und Philharmonie Essen e.V. und von der GENO BANK ESSEN.
Takeover! by Miki meets Anna Lapwood
Anna Lapwood, Orgel
Mihalj Kekenj, Violine, Leitung und Arrangements
Takeover!Ensemble
Freitag, 09. Oktober 2026; Ausverkauft, Restkarten ggf. an der Abendkasse | Samstag, 10. Oktober 2026, jeweils 19:00 Uhr; noch wenige Restkarten
Das Konzert am 09.10.2026 ist eine Kooperation mit Pro Arte Konzerte Essen.
Das Konzert am 09.10.2026 wird gefördert von der Philharmonie-Stiftung der Sparkasse Essen.
Medienpartnerin des Konzerts am 09.10.2026: Funke Mediengruppe
Phänomen Anna Lapwood
Orgel-Recital
Anna Lapwood, Orgel
Sonntag, 11. Oktober 2026, 19:00 Uhr; noch wenige Restkarten
18:30 Uhr Alfried Krupp Saal „Auf ein Wort“ – Anja Renczikowski im Gespräch mit Anna Lapwood
Nach dem Konzert: Meet & Greet mit Anna Lapwood im Foyer
Anna Lapwood goes Hollywood
Anna Lapwood, Orgel und Moderation
WDR Funkhausorchester
David Brophy, Dirigent
Filmmusiken aus „Die Chroniken von Narnia“, „E.T.“, „How to Train Your Dragon“, „Pirates of the Caribbean“, „Inception“, „Interstellar“, „Jurassic Park“, „Star Wars“ u. a.
Sonntag, 24. Januar 2027, 17:00 Uhr; Ausverkauft, Restkarten ggf. an der Abendkasse
Das Konzert wird gefördert von Marianne Kaimer.