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Vogelzug im Oktober 2026: Über 350.000 Kraniche rasten in Deutschland, und der EuroBirdwatch zählte 2025 europaweit 2,8 Millionen Vögel

Bietigheim-Bissingen, 11.10.2026 (PresseBox) – Mehr als 100 Millionen Zugvögel verlassen im Herbst ihre Brutgebiete in Deutschland. Diese Größenordnung nennt der Naturschutzbund Deutschland (NABU) auf seiner Informationsseite zum Vogelzug, die zum Birdwatch-Wochenende am 3. und 4. Oktober 2026 aufgerufen hat — der Aktion zum 33. Mal. Im Oktober 2026 sammeln sich zugleich die Kraniche an den großen Rastplätzen im Nordosten, bevor sie nach Frankreich und Spanien weiterziehen. Für Fotografen ist das die Zeit der langen Brennweiten; das Fachportal der Provimedia GmbH hat dazu Hinweise zur Vogelfotografie mit dem Teleobjektiv zusammengestellt.

Der Birdwatch ist eine gemeinsame Aktion der Partner im Netzwerk BirdLife International. In Deutschland tragen NABU und der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern die Exkursionen, europaweit sammelt BirdLife Slowakei die Ergebnisse und veröffentlicht sie wenige Tage nach dem Wochenende.

Wofür der EuroBirdwatch jedes Jahr Beobachter in ganz Europa mobilisiert

Die europäische Bilanz des Vorjahres gibt den Maßstab vor. Laut BirdLife International, das die Ergebnisse am 10. Oktober 2025 veröffentlicht hat, nahmen am 4. und 5. Oktober 2025 mehr als 27.000 Menschen am EuroBirdwatch teil. Der Verband nennt für das Aktionswochenende 2025 vier Kennzahlen:

  • 29 nationale BirdLife-Partner in Europa und Zentralasien richteten mehr als 800 Veranstaltungen aus.
  • Die Teilnehmer meldeten zusammen mehr als 2,8 Millionen Vögel auf dem Weg in die Winterquartiere.
  • Die höchste Zahl gezählter Vögel kam mit rund 1,235 Millionen aus Finnland, gefolgt von der Slowakei mit 422.408 und Schweden mit 277.641.
  • Die drei häufigsten Arten waren Weißwangengans, Star und Buchfink.

Im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl der gezählten Vögel gesunken: Für 2024 hatte BirdLife nach vorläufigen Zahlen von 29 Partnern 984 Veranstaltungen, 24.614 Teilnehmer und mehr als 3,57 Millionen Vögel gemeldet. Die Ergebnisse für das Wochenende vom 3. und 4. Oktober 2026 werden laut BirdLife in den Tagen nach der Aktion veröffentlicht.

Wo Kraniche im Oktober zu Hunderttausenden in Deutschland rasten

Die auffälligste Art der Zugzeit ist der Kranich. Nach Angaben von Kranichschutz Deutschland, einer gemeinsamen Einrichtung von NABU und Partnern mit Sitz im Erlebniszentrum Kranichwelten bei Stralsund, wurden in den vergangenen Jahren Herbstrastbestände von über 350.000 Vögeln in Deutschland ermittelt. Das entspricht laut der Organisation über 90 Prozent des Bestands der westeuropäischen Zugpopulation. Die Zahlen entstehen durch synchrone Zählungen an allen wichtigen Schlafplätzen, das herbstliche Rastmaximum wird in der Regel in der ersten Oktoberhälfte erreicht.

Ab Mitte September nehmen die Bestände nach Darstellung von Kranichschutz Deutschland deutlich zu, weil Vögel aus Skandinavien und Osteuropa zuziehen. Die Kraniche konzentrieren sich an Rastplätzen mit störungsarmen Flachwasserzonen von 20 bis 30 Zentimetern Tiefe, in denen sie nachts im Stehen schlafen: Boddengewässer und Windwatten an der Ostseeküste, geflutete Tagebaue, Torfstiche und wiedervernässte Moore. Der morgendliche Abflug beginnt mit der ersten Dämmerung, der abendliche Einflug zieht sich über ein bis zwei Stunden hin.

Wie nah ein Beobachter an rastende Kraniche herankommt

Die Fluchtdistanz rastender Kraniche liegt laut Kranichschutz Deutschland bei 150 bis 300 Metern. Heben alle Vögel die Köpfe, fühlen sie sich gestört und fliegen bei weiterer Annäherung auf; jedes Auffliegen kostet Energie, die die Tiere für den Weiterzug brauchen. Die Organisation empfiehlt deshalb, auf öffentlichen Straßen zu bleiben, aus dem Auto heraus zu beobachten und Feld- und Wirtschaftswege zu meiden. Für Fotos nennt sie Teleobjektive von mindestens 400 Millimetern Brennweite und untersagt Blitzlicht beim Einflug zum Schlafplatz. Wer bei Dämmerung mit langer Brennweite arbeitet, kommt ohne Stativ schnell an die Grenze der Belichtungszeit; welche Techniken für verwacklungsfreie Aufnahmen ohne Stativ helfen, beschreibt ein Beitrag des Fachportals.

Womit Beobachter nach dem Vogelgrippe-Herbst 2025 rechnen müssen

Der vergangene Herbst hat gezeigt, wie verletzlich der Zug ist. Laut dem Kranichzug-Ticker des NABU vom 26. November 2025 wurden allein auf der Hessenroute im Herbst 2025 insgesamt 285.000 ziehende Kraniche gezählt, zusammen mit der Route über Nordrhein-Westfalen dürften es mindestens 400.000 gewesen sein. Im selben Zeitraum wurden nach NABU-Angaben auf dem westlichen Zugweg mehr als 30.000 an der Vogelgrippe gestorbene Kraniche gefunden; der Verband schätzt, dass mindestens zehn Prozent der ziehenden Vögel der Krankheit zum Opfer fielen. Wie stark die Rastbestände im Oktober 2026 ausfallen, zeigen erst die Synchronzählungen dieses Herbstes.

„Ein Teleobjektiv ist in dieser Saison kein Werkzeug für das nähere Bild, sondern für den größeren Abstand. Wer die 300 Meter einhält, bekommt Vögel, die fressen und schlafen statt aufzufliegen. Das beste Foto vom Kranich ist das, für das kein Kranich Energie verloren hat“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Matter 1.6 richtet Smart-Home-Geräte vor dem Einbau ein: Was der Standard seit Juni 2026 an Setup, Mehrfachsteuerung und Thermostatlogik ändert

Bietigheim-Bissingen, 11.10.2026 (PresseBox) – Vernetzte Geräte lassen sich mit Matter 1.6 einrichten, bevor sie überhaupt Strom haben. Die Connectivity Standards Alliance (CSA), der Branchenverband hinter dem Standard, hat die Fassung am 17. Juni 2026 veröffentlicht und Geräteherstellern sowie Plattformbetreibern zur Integration freigegeben. Neue Gerätekategorien bringt die Version laut CSA nicht; sie ändert stattdessen die Einrichtung, die Verwaltung über mehrere Plattformen hinweg und die Art, wie Thermostate auf Befehle reagieren. Im Oktober 2026 arbeiten die Hersteller an der Umsetzung, ein festes Datum für erste Produkte nennt der Verband nicht. Eine Einordnung, welche Rolle Matter unter den Smart-Home-Standards spielt, gibt das Fachportal der Provimedia GmbH.

Matter ist ein herstellerübergreifendes Protokoll, mit dem Geräte verschiedener Anbieter in derselben Steuerungsumgebung arbeiten. Die CSA bezeichnet die Version 1.6 als gezielte Funktionsfreigabe, die bestehende Werkzeuge verfeinert statt neue Gerätetypen zu definieren.

Wann ein Gerät nach Matter 1.6 schon vor dem Einbau eingerichtet werden kann

Der Verband nennt als Anlass für die Inbetriebnahme per Nahfeldkommunikation (NFC) einen Alltagsfall: Deckenleuchten, Unterputzschalter und andere fest installierte Produkte müssen oft konfiguriert werden, bevor sie an ihrem endgültigen Platz sitzen. Die neue Fassung erlaubt nach Angaben der CSA, ein Gerät über eine beidseitige NFC-Verbindung vollständig in ein Netz aufzunehmen, auch wenn es noch nicht mit Strom versorgt ist. Die Vorgängerversion 1.4.1 hatte den Einrichtungscode zwar bereits in einen NFC-Chip gelegt, für die eigentliche Aufnahme aber weiterhin eine Bluetooth-Verbindung verlangt.

Für den Nutzer bedeutet das laut CSA: Eine Glühlampe wird eingerichtet, bevor sie in die Fassung geschraubt wird, ein Wandschalter, bevor die Sicherung wieder eingeschaltet ist. Bei größeren Installationen lassen sich mehrere Geräte vorab einrichten und erst am Zielort aktivieren. Der Vorgang besteht darin, das Telefon nah an das Gerät zu halten.

Wie Joint Fabric mehrere Steuerzentralen an einem Netz beteiligt

Die Mehrfachverwaltung ist der zweite Schwerpunkt der Fassung. Seit Version 1.4 können Plattformen den Zugriff auf ein Gerät mit einer einzigen Zustimmung des Nutzers untereinander teilen; jede Plattform betreibt dabei ihr eigenes Netz, in der Sprache des Standards ein Fabric. Joint Fabric geht nach Darstellung der CSA anders vor: Mehrere vom Nutzer freigegebene Steuerzentralen verwalten gemeinsam ein einziges Netz mit einem zentralen Datenspeicher. Der Verband nennt für den Aufbau drei Merkmale:

  • Jedes Gerät, das dem gemeinsamen Netz beitritt, ist für alle beteiligten Steuerzentralen erreichbar.
  • Verwalter lassen sich hinzufügen oder entfernen, ohne die Geräte im Netz anzufassen.
  • Die Teilnahme zählt bei einem Gerät nur als ein Netz, sodass Platz für herkömmliche Plattform-Netze bleibt.

Als Einsatzfälle nennt die CSA die Übergabe eines Neubaus, Haushalte mit mehreren Plattformen und professionell verwaltete Immobilien. Für Hersteller entfällt damit eine proprietäre Lösung für den Fall, dass zwei Ökosysteme dasselbe Gerät steuern sollen.

Warum ein Thermostat nach der neuen Fassung einen Befehl ablehnen darf

Bisher senden Plattformen Befehle direkt an ein Thermostat, das sie ohne Kontext ausführt. Mit den Thermostat-Vorschlägen, die die CSA in Version 1.6 einführt, übermittelt eine Steuerzentrale eine zeitlich begrenzte Empfehlung, die an eine der Voreinstellungen des Geräts gebunden ist. Das Thermostat prüft den Vorschlag gegen die vom Nutzer hinterlegten Vorlieben und die aktuelle Situation. Wird der Vorschlag nicht übernommen, liefert das Gerät laut Verband eine standardisierte Begründung. Der Verband nennt als Beispiel ein Thermostat, das kurz zuvor von Hand verstellt wurde und einen Sekunden später eintreffenden Vorschlag einer anderen Plattform als vermutlich unerwünscht zurückstellt. Wie ein vernetztes Heizkörperthermostat intern arbeitet, zeigt ein Blick hinter die Kulissen eines smarten Thermostats.

„Der eigentliche Fortschritt liegt nicht in einer neuen Gerätekategorie, sondern darin, dass ein Thermostat erstmals Nein sagen darf. Ein Standard, der Nutzervorgaben über Plattformbefehle stellt, nimmt dem Streit zwischen Ökosystemen die Grundlage. Ob die Hersteller das auch so umsetzen, entscheidet sich in den nächsten Firmware-Zyklen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wie viele Haushalte in Deutschland vernetzte Geräte besitzen

Die Ausgangslage für den Standard beschreiben die Laufenden Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamts, deren Tabelle zu smarten Geräten am 17. August 2026 aktualisiert wurde. Laut dieser Erhebung verfügten 2024 rund 66,8 Prozent der 38,7 Millionen Privathaushalte über einen vernetzten Fernseher, 2022 waren es 58,5 Prozent. Intelligente Lautsprecher, meist mit Sprachassistent, standen 2024 in 22,7 Prozent der Haushalte, nach 15,2 Prozent zwei Jahre zuvor. Ein smartes Energiemanagementsystem wie Thermostat, Stromzähler oder gesteuerte Beleuchtung hatten 16,1 Prozent der Haushalte, 2022 erst 9,7 Prozent. Smarte Sicherheitssysteme kamen laut dem Statistischen Bundesamt auf 12,2 Prozent, smarte Haushaltsgeräte wie Saugroboter auf 18,0 Prozent. Zwischen West- und Ostdeutschland liegt der Abstand bei Lautsprechern bei knapp drei Punkten: 23,3 gegenüber 20,4 Prozent.

Wer über den Zeitpunkt der Einführung in den Geräten entscheidetDie CSA verweist darauf, dass der Weg von der Spezifikation bis zum Produkt je nach Unternehmen und Gerätetyp unterschiedlich lang ist. Hersteller und Plattformen setzen die Funktionen nach eigenen Zeitplänen um; Verbraucher sollen sich laut Verband bei ihren Marken erkundigen, wann und wie die Neuerungen verfügbar werden. Für Käufer im Herbst 2026 heißt das: Ein Gerät mit Matter-Logo ist noch kein Gerät mit NFC-Einrichtung oder Thermostat-Vorschlägen. Entscheidend ist die Versionsangabe des Herstellers und die Frage, ob die eigene Steuerzentrale die Fassung 1.6 bereits unterstützt.

Investitionsverpflichtung für Streamingdienste: Gesetzentwurf verlangt 8 Prozent des Nettoumsatzes für europäische Werke – Bundestag berät im Herbst

Bietigheim-Bissingen, 10.10.2026 (PresseBox) – Wer mit einem Abrufdienst in Deutschland mindestens zehn Millionen Euro im Jahr umsetzt, soll einen Teil davon in europäische Werke investieren. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Investitionsverpflichtung vor, der als Bundestagsdrucksache 21/7820 vom 2. September 2026 vorliegt und den das Kabinett am 27. Mai 2026 beschlossen hatte. Anbieter kommerzieller Abrufdienste sollen danach jährlich mindestens 8 Prozent des mit diesem Dienst erzielten Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren. Laut dem Textarchiv des Bundestages war die erste Lesung für den 24. September 2026 angesetzt; geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht. Einen Überblick über Anlaufstellen zur Finanzierung von Filmprojekten sammelt das Fachportal für Filmkameratechnik.

Vier Säulen tragen die Filmförderreform des Bundes

Die Verpflichtung ist der letzte Baustein einer Reform der vergangenen Legislaturperiode. Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. Mai 2026 ruht sie auf vier Säulen. Das sind das reformierte Filmförderungsgesetz, die jurybasierte kulturelle Filmförderung, der Mittelaufwuchs auf 250 Millionen Euro jährlich und die Investitionsverpflichtung. Zusammen mit den Mitteln der kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stelle der Bund jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit; die Länderförderungen kämen hinzu. Mit dem Kabinettsbeschluss stünden auch die verdoppelten Bundesmittel zur Verfügung.

Den Anlass liefert die Begründung des Entwurfs: Zahlreiche Mitgliedstaaten hätten auf Grundlage der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bereits Direktinvestitionen vorgeschrieben, Deutschland nicht. Laut einer darin zitierten Studie der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vom September 2025 bleiben die Investitionen globaler Streamingdienste in Deutschland hinter der Größe des Marktes zurück. Auf das Vereinigte Königreich und Spanien entfielen demnach 2024 zusammen 58 Prozent.

Wen die Verpflichtung nach dem Entwurf treffen soll

Der Entwurf knüpft nicht an den Sitz an, sondern an das Publikum. Die Regeln sollen laut § 1 des Entwurfs gelten, wenn Werbung speziell deutsche Verbraucher anspricht und zusätzlich die Hauptsprache Deutsch ist oder die Inhalte speziell auf Nutzer in Deutschland zugeschnitten sind. Kommerzielle Anbieter von Abo- oder werbefinanzierten Abrufdiensten sollen laut § 3 Absatz 2 jährlich mindestens 8 Prozent des mit diesem Dienst im vorletzten Kalenderjahr erzielten Nettoumsatzes investieren. Für einen Dienst soll die Pflicht erst ab Beginn des 25. Kalendermonats nach seinem Markteintritt greifen. Für öffentlich-rechtliche Anbieter mit Mediatheken bemisst § 3 Absatz 3 die Summe an 8 Prozent der Programmkosten des vorletzten Kalenderjahres. Umsätze und Kosten für Tagesberichterstattung, Sportsendungen, Eigenproduktionen, digitale Spiele und pornografische Inhalte bleiben nach § 3 Absatz 4 außer Betracht. Die Filmabgabe und andere Zahlungen an Filmfördereinrichtungen sollen nach § 13 des Entwurfs nicht vom Umsatz, sondern von der errechneten Investitionsverpflichtung abgezogen werden.

Ausgenommen sind laut § 5 des Entwurfs Anbieter, die mit ihrem kommerziellen Abrufdienst weniger als zehn Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr erzielen; maßgeblich ist der Umsatz dieses Dienstes. Ausgenommen sind auch Anbieter, die weniger als 2 Prozent ihres Angebots audiovisuellen Werken widmen. Als betroffene Dienste nennt die Begründung unter anderem Amazon Prime, Netflix, Disney+ und Joyn. Auf begründeten Antrag kann die Filmförderungsanstalt in Ausnahmefällen Abweichungen oder Befreiungen gewähren, etwa bei spezialisierten Diensten; das bedarf der Genehmigung der obersten Bundesbehörde für Kultur und Medien.

Welche Subquoten und Anreize der Entwurf vorsieht

Die 8 Prozent sollen laut Entwurf gebunden sein: § 4 des Entwurfs nennt drei Subquoten, die sich überschneiden:

  • mindestens 60 Prozent für die Herstellung neuer europäischer Werke statt für den Erwerb bestehender Rechte
  • mindestens 80 Prozent für Werke in deutscher Originalsprache
  • mindestens 70 Prozent für Werke unabhängiger Filmhersteller, die nicht vom Anbieter kontrolliert werden

Investitionen in Werke mit Kinoauswertung sollen nach § 4 des Entwurfs mit dem Faktor 1,5 auf die Quote für neue Werke zählen, wenn die Sperrfrist des Filmförderungsgesetzes eingehalten wird. Für Kinderfilme gilt der Faktor ohne diese Bedingung. Verpflichtet sich ein Anbieter laut § 9 des Entwurfs zu mindestens 12 Prozent seines Nettoumsatzes des vorletzten Jahres oder seiner Programmkosten und vereinbart zugleich eine beiden Seiten angemessene Nutzungsrechteregelung, darf er abweichen. Das betrifft Subquoten, anerkennungsfähige Investitionen, Rechterückfall und Nachweiszeitraum. Die Vereinbarung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen und bedarf nach Prüfung durch die Filmförderungsanstalt der Feststellung durch die oberste Bundesbehörde. Erbringt ein Anbieter den Nachweis nicht, kann die Filmförderungsanstalt laut § 17 des Entwurfs eine Ausgleichsabgabe von 75 Prozent der nicht erfüllten Investitionssumme festsetzen.

„Der Entwurf verteilt kein Fördergeld, sondern lenkt Ausgaben, die ohnehin anfallen, in deutschsprachige und unabhängige Produktionen. Ob daraus mehr Drehtage in Deutschland werden, entscheidet sich an den Subquoten, nicht an der Prozentzahl“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wann die Regelung nach dem Zeitplan des Entwurfs greifen könnte

Der Bundestag sollte den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten; federführend soll der Ausschuss für Kultur und Medien sein. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme bereits Änderungen gefordert. Nach § 20 des Entwurfs soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, frühestens jedoch am 1. Januar 2027. Für das erste Jahr sieht § 19 des Entwurfs Übergangsregeln vor: Anbieter sollen binnen eines Monats nach dem Inkrafttreten die Auskünfte für 2025 erteilen.

Offen ist die europäische Ebene: Der Entwurf wurde nach der EU-Richtlinie für technische Vorschriften notifiziert. Nach einem Bericht von heise online vom 10. September 2026 hat die Europäische Kommission darin Nachbesserungen angemahnt und die Quoten infrage gestellt.

Was der Entwurf unabhängigen Herstellern in Aussicht stellt

Für unabhängige Hersteller ist der Rechterückfall der Hebel. Unabhängig ist nach § 2 Absatz 5 des Entwurfs, wen der auftraggebende oder an der Finanzierung beteiligte Anbieter gesellschaftsrechtlich nicht kontrolliert und auf wen er keinen vergleichbaren Einfluss ausüben kann. Kontrolle liegt laut Entwurf ab 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte sowie bei verbundenen Unternehmen vor. Investitionen sollen auf die Quote für unabhängige Hersteller nur zählen, wenn die ausschließlichen Rechte je nach Eigenanteil höchstens sieben, fünf oder drei Jahre beim Anbieter liegen (§ 8 des Entwurfs). Unter neun Prozent Eigenanteil gilt das nur, wenn der Hersteller die wesentlichen Rechte auf eigene Kosten einbringt. Vom Hersteller beantragte Förderung aus steuerfinanzierten Bundesmitteln, EU-Mitteln oder einem Europarats-Fonds soll als sein Eigenanteil gelten; Mittel der Filmförderungsanstalt und der Länder zählen laut Begründung nicht dazu. Für Produktionsverträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen wurden, soll der Rechterückfall nach § 19 des Entwurfs nicht gelten.

Mehr Produktionsaufträge bedeuten mehr Nachfrage nach Technik: Kameras, Objektive, Licht und Ton werden je Projekt meist gemietet. Wer für die Zeit danach mit zusätzlichen Aufträgen rechnet, findet Dienstleister für den Kameraverleih im Überblick, sortiert nach Ausstattung und Region.

Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 15. September 2026 abgerufenen Entwurfstext und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die geplanten Vorschriften einen einzelnen Anbieter oder Hersteller treffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.

Igelschutz im Oktober: Umweltausschuss empfiehlt, ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter abzulehnen – Kommunen regeln es weiter selbst

Bietigheim-Bissingen, 09.10.2026 (PresseBox) – Im Oktober sind Igel nachts unterwegs, um sich Fettreserven für den Winterschlaf anzufressen. Genau dann laufen in vielen Gärten automatische Rasenmäher, deren Sensorik kleine Tiere oft nicht erkennt. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 empfohlen, einen Antrag abzulehnen, der den Betrieb solcher Geräte bundesweit auf die Tageshelligkeit beschränken sollte. Wie moderne Geräte navigieren und was ihre Hindernisserkennung leistet, beschreibt ein Beitrag über satellitengestützte Navigation bei automatischen Rasenmähern im Portal Roboter Ratgeber der Provimedia GmbH.

Womit die Geräte den Tieren gefährlich werden und warum Igel nicht ausweichen

Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung sammelt seit September 2022 gemeinsam mit Auffangstationen Funde von Igeln mit Schnittverletzungen durch elektrische Gartengeräte. Laut der Auswertung des Instituts vom 23. Januar 2024 wurden zwischen Juni 2022 und September 2023 insgesamt 370 Fälle aus Deutschland gemeldet. Knapp die Hälfte der gefundenen Tiere, 47 Prozent, überlebte die Verletzung nicht.

Die Verletzungen verteilen sich gleichmäßig über die Wochentage. Anne Berger vom Leibniz-Institut wertet das als Hinweis auf automatische Mäher: Diese Geräte seien nach ihren Angaben die einzigen, die legal auch sonntags benutzt werden dürften. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung führt im Anhang unter Nummer 32 „Rasenmäher“ ohne Ausnahme für automatische Geräte; ob Mähroboter darunter fallen, ist nicht geklärt. Mindestens 60 Prozent der verletzten Tiere wurden nach Angaben des Instituts erst Tage, in einzelnen Fällen Wochen nach dem Unfall gefunden.

Igel fliehen bei Gefahr nicht, sondern rollen sich zusammen und warten ab. Versuchsreihen des Instituts mit 19 handelsüblichen Geräten und Igelkadavern zeigten, dass einige Modelle Tiere verletzen, andere nicht – und dass fast alle Geräte den Kadaver erst nach einer körperlichen Berührung bemerkten.

Warum der Bundestag ein bundesweites Nachtfahrverbot abgelehnt hat

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte am 19. Mai 2026 beantragt, die Betriebszeiten automatischer Mäher gesetzlich auf die Tageshelligkeit zu begrenzen. Hersteller sollten nach dem Antrag ab 2027 bei Neugeräten den Betrieb von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang per Software und unabhängig von den Anwendereinstellungen ausschließen. Für bereits genutzte Geräte mit Helligkeitssensorik und Netzverbindung oder App-Steuerung war bis März 2027 ein kostenloses Update vorgesehen. Bis 2030 sollte eine Zertifizierung igelsicherer Geräte zur Voraussetzung für den Marktzugang werden; Ausnahmen waren für Vereinssportplätze geplant.

Der Umweltausschuss empfahl am 24. Juni 2026 die Ablehnung, mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Unionsfraktion verwies laut dem Ausschussbericht auf naturnahe Gartengestaltung und den Bürokratieaufwand einer Kontrolle, die SPD-Fraktion auf die fehlende Bundeszuständigkeit.

„Der Streit dreht sich um eine Technik, die im Garten längst Alltag ist, und um eine Tierart, die niemand bewusst gefährdet. Diese Mischung macht das Thema unbequem, nicht klein“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wie einzelne Kommunen den Nachtbetrieb schon heute begrenzen

Mehrere Städte haben eigene Regelungen erlassen. Der Antrag der Grünen nennt Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und München als Beispiele für Kommunen mit einer entsprechenden Verfügung. Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte den Bund im November 2025 in Saarbrücken aufgefordert, den Schutz kleiner Wildtiere vor motorisierten Gartengeräten zu erhöhen; acht Bundesländer verlangten dabei ausdrücklich bundeseinheitliche Beschränkungen für den Dämmerungs- und Nachtbetrieb.

Eine Online-Petition für ein bundesweites Nachtfahrverbot hatten bis Februar 2026 über 160.000 Menschen unterzeichnet. Welche Sensortechnik in den Geräten steckt und wo ihre Grenzen liegen, ordnet eine Beiträge zu Sensorik und Steuerung von Robotern ein.

Was das Artenschutzrecht verbietet – und was daneben nur Empfehlung ist

Der Igel zählt zu den besonders geschützten Arten. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung stellt unter „Mammalia spp.“ alle heimischen Säugetierarten unter besonderen Schutz, soweit sie dort nicht einzeln aufgeführt sind. Ausgenommen sind die namentlich genannten Arten wie Wanderratte oder Hausmaus, die dem Jagdrecht unterliegenden und die bereits unionsrechtlich geschützten. Besonders geschützt sind nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe c des Bundesnaturschutzgesetzes die Arten, die eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufführt. Nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Konkrete Vorgaben für das Mähen im Hausgarten enthält das Gesetz nicht. Unabhängig davon mindern vier Vorkehrungen das Risiko:

  • den Mähbetrieb auf die Stunden bei Tageslicht legen, weil Igel dämmerungs- und nachtaktiv sind
  • die Fläche vor dem Start absuchen, besonders unter Hecken und an Reisighaufen
  • Laub- und Zweighaufen über den Herbst stehen lassen, sie dienen als Unterschlupf
  • verletzte Tiere möglichst einer Auffangstation übergeben; § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erlaubt die Aufnahme zur Gesundpflege, verlangt aber die unverzügliche Freilassung, sobald sich das Tier selbständig erhalten kann

Wo die Auffangstationen an ihre Grenzen stoßen

Die ehrenamtlichen Stationen tragen die Folgen. Nach den Angaben im Antrag der Grünen mussten einzelne Einrichtungen wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp verhängen; allein in Leipzig wurden 2024 rund 400 verletzte und bis zu 40 getötete Igel registriert. Die Zahl der Geräte wächst unterdessen weiter: Zwischen Januar und April 2025 wurden den im Antrag zitierten Marktzahlen zufolge 110.000 automatische Mäher verkauft, 45 Prozent mehr als in den gleichen Monaten des Vorjahres.

Der Braunbrustigel steht seit 2024 als potenziell gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Der Ausschuss hat dem Plenum die Ablehnung empfohlen; ob der Bundestag das Thema in dieser Wahlperiode erneut aufruft, ist offen. Die Angaben geben den Stand vom 15. September 2026 wieder; sie sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Datacolor erweitert seinen SpyderPro um den Modus Feinkalibrierung für höchste Farbpräzision

Marl, 09.10.2026 (PresseBox) – Datacolor investiert weiter in die kontinuierliche Pflege und Verbesserung seiner SpyderPro-Software. Nach dem umfangreichen Funktions-Upgrade im vergangenen Jahr erhält das Flaggschiff der Displaykalibrierung jetzt eine weitere bedeutende Erweiterung: den Modus Feinkalibrierung. Die neue Technologie ermöglicht eine nochmals deutlich höhere Farbgenauigkeit und hebt die Displaykalibrierung auf ein Niveau, das bislang vor allem professionellen Referenz- und Proofing-Lösungen vorbehalten war.

Bereits im November des letzten Jahres hatte Datacolor das bislang größte Software-Update für den SpyderPro vorgestellt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten die Möglichkeit zum 3D-LUT-Export für die Kalibrierung externer Videomonitore, die Unterstützung moderner Displaytechnologien wie OLED, QD-OLED, Mini-LED und Apple XDR Displays, die Einführung von Device Preview Plus zur Simulation der Darstellung auf Smartphones, Tablets, Druckern und weiteren Ausgabegeräten sowie die Integration von Content Credentials für mehr Transparenz bei digitalen Inhalten.

Mit dem Modus Feinkalibrierung folgt nun der nächste wichtige Entwicklungsschritt.

Ein neuer Standard für Farbgenauigkeit

Die bisherige Standard-Kalibrierung des SpyderPro liefert bereits eine ausgezeichnete Farbgenauigkeit mit einem durchschnittlichen Delta E00 von 1,26. Ein Delta-E-Wert zwischen 1 und 2 gilt in der professionellen Bildbearbeitung, Fotografie und im Grafikdesign allgemein als anerkannter Qualitätsstandard für farbkritische Anwendungen.

Der neue Feinkalibrierungs-Modus verbessert diesen Wert auf durchschnittlich Delta E00 0,83. Damit unterschreitet SpyderPro die Schwelle von Delta E00 1,0, ab der Farbabweichungen für das menschliche Auge nicht mehr wahrnehmbar sind. Ein solches Niveau wird üblicherweise mit High-End-Referenzmonitoren und professionellen Proofing-Workflows in Verbindung gebracht.

Wie funktioniert die Feinkalibrierung (Deep Calibration)?

Der neue Kalibriermodus nutzt eine deutlich höhere Anzahl von Messpunkten über die gesamte Graustufenskala hinweg. Dadurch können Farbabweichungen wesentlich präziser erkannt und korrigiert werden.

Besonders profitieren Anwender von:

  • einer verbesserten Rot-Grün-Neutralität
  • einem reduzierten Blau-Gelb-Farbstich
  • einer höheren Weißpunktgenauigkeit
  • einer verbesserten Graustufenpräzision
  • saubereren Schattenbereichen
  • einem umfangreichen Kalibrierbericht

In umfangreichen Vergleichstests mit unterschiedlichsten Displays, darunter OLED-, Mini-LED-, XDR- und klassische LED-LCD-Monitore unter Windows und macOS, konnten im Feinkalibrierungs-Modus auf allen getesteten Displays Verbesserungen erzielt werden. Im Durchschnitt wurde die Graustufen-Genauigkeit um 30 % gesteigert. Einzelne Displays erreichten sogar Verbesserungen von mehr als 50 %.

Geschwindigkeit oder maximale Präzision? Die Wahl liegt beim Anwender.

Mit der Einführung des Feinkalibrierungs-Modus bietet der SpyderPro nun zwei Kalibrierungsmodi für unterschiedliche Anforderungen:

Standard Calibration

  • Professionelle Farbgenauigkeit
  • Durchschnittlich Delta E 1,26
  • Schnelle Kalibrierung

Deep Calibration

  • Erweiterte Messmethodik mit deutlich mehr Messpunkten
  • Durchschnittlich Delta E 0,83
  • Rund 30 % höhere Genauigkeit

Damit können Anwender flexibel entscheiden, ob sie besonders schnell zu einem bereits hervorragenden Ergebnis gelangen möchten oder die maximale Farbpräzision für anspruchsvollste Workflows benötigen.

Kostenloses Upgrade für bestehende SpyderPro-Kunden

Das Upgrade mit dem neuen Feinkalibrierungs-Modus steht bestehenden SpyderPro-Besitzern kostenlos zum Download zur Verfügung. Nutzer eines Spyder bzw. SpyderExpress können auf der Datacolor-Website auf SpyderPro upgraden und von den erweiterten Kalibrierungsmöglichkeiten profitieren.

Mit dem neuen Feinkalibrierungs-Modus unterstreicht Datacolor einmal mehr den Anspruch, bestehende Produkte kontinuierlich weiterzuentwickeln und Kunden auch nach dem Kauf durch leistungsfähige Software-Updates einen spürbaren Mehrwert zu bieten. Für Fotografen, Videografen, Content Creator, Designer und Druckvorstufenprofis eröffnet sich damit eine neue Stufe der Farbpräzision, die bislang nur mit deutlich kostspieligeren Referenzlösungen erreichbar war.