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Freiluftprojektion folgt der Reisesaison: 56 Millionen Campingübernachtungen und 20 Millionen Nächte auf Stellplätzen im Jahr 2025

Bietigheim-Bissingen, 19.09.2026 (PresseBox) – Die Saison im Freien hat in Deutschland zwei neue Höchststände hinterlassen. Nach Angaben des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD), der seine Zahlen am 28. August 2026 vorgelegt hat, wurden 2025 rund 56 Millionen Gästeübernachtungen auf deutschen Campingplätzen gezählt. Hinzu kamen etwa 20 Millionen Übernachtungen auf Stellplätzen außerhalb von Campingplätzen. Wo abends kein Fernseher steht, übernimmt die Freiluftprojektion; wie das im Kleinen funktioniert, zeigt eine Anleitung, um eine Filmnacht im Garten vorzubereiten.

Die Erhebung stammt vom Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr, auf das sich der Verband beruft. Laut derselben Untersuchung liegen die Stellplatzübernachtungen um rund 48 Prozent höher als im Jahr 2016, die Campingübernachtungen stiegen 2025 um 13 Prozent. Beide Werte markieren nach Darstellung des Verbandes neue Höchststände.

Was die Reisesaison 2026 an Fahrzeugen auf die Straße bringt

Der Fahrzeugbestand bildet die Grundmenge für Projektion ohne festen Raum. In Deutschland sind laut CIVD weit über 1,8 Millionen Freizeitfahrzeuge zugelassen. Von Januar bis Juli 2026 kamen 63.329 Neuzulassungen hinzu, ein Minus von 3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auf Reisemobile entfielen davon 50.118 Fahrzeuge, auf Caravans 13.211.

Europaweit fiel der Rückgang noch geringer aus. Nach Angaben des Verbandes wurden im bisherigen Jahresverlauf mehr als 149.000 Freizeitfahrzeuge neu zugelassen, 0,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der wirtschaftliche Effekt des Caravaning-Tourismus lag 2025 bei fast 23 Milliarden Euro, nach rund 21 Milliarden Euro im Jahr davor.

Wie viele Menschen im Sommer 2026 unter freiem Himmel ins Kino gingen

Die Zahlen der Open-Air-Kinos weisen in dieselbe Richtung. Der Bundesverband der Open Air Kinos hat für den bundesweiten Aktionstag am 12. August 2026 eine Bilanz vorgelegt. Fünf Angaben daraus umreißen die Saison:

  • Rund 40.000 Besucher kamen am Aktionstag in 67 Open-Air-Kinos zusammen; angestrebt waren 30.000.
  • Die durchschnittliche Auslastung lag bundesweit bei 75 Prozent.
  • Etwa zwei Drittel der teilnehmenden Spielstätten waren ausverkauft.
  • In der Saison 2025 wurden in Deutschland rund 1,7 Millionen Open-Air-Kinotickets verkauft.
  • Auf die Mitgliedskinos des Verbandes entfielen davon 630.000 Tickets und damit rund 38 Prozent.

Wo der Akku über die Länge eines Abends entscheidet

Ein tragbarer Projektor lebt von seiner Energiereserve, und dieselbe Reserve begrenzt die Mitnahme im Flugzeug. Das Luftfahrt-Bundesamt nennt für Lithium-Ionen-Batterien in Geräten eine Nennenergie von 100 Wattstunden als Regelgrenze. Zwischen 100 und 160 Wattstunden ist die Mitnahme nur mit Genehmigung des Betreibers möglich, also des Luftfahrtunternehmens. In diesem Fall sind höchstens zwei Ersatzbatterien je Person zulässig, und lose Ersatzakkus samt Powerbanks gehören ohnehin nicht ins aufgegebene Gepäck. Wie sich Streamingdienste auf einem solchen Gerät einbinden lassen, beschreibt eine Darstellung zum Streaming unter freiem Himmel.

Am Stellplatz stellt sich dieselbe Frage anders. Ein akkubetriebenes Gerät belastet die Bordbatterie eines Reisemobils weniger als ein netzbetriebener Fernseher und lädt sich zwischen zwei Reisetagen wieder auf. Für die Freiluftprojektion zählt deshalb die Laufzeit je Ladung stärker als die maximale Helligkeit.

Welche Flächen im Freien überhaupt taugen

Die Projektionsfläche entscheidet über das Ergebnis oft mehr als die Lichtleistung. Hauswände, Spanntücher und mobile Leinwände unterscheiden sich im Reflexionsgrad und in der Faltenbildung. Hinzu kommt die Umgebungshelligkeit: Vor der Dämmerung bleibt jedes Bild blass, weshalb Open-Air-Kinos ihre Vorstellungen an den Sonnenuntergang koppeln und die Spielzeiten im Verlauf des Sommers vorziehen.

Was nach dem Ende der Saison bleibt

Die Saison im Freien endet in Deutschland im September. Die Open-Air-Kinos schließen ihre Kassen, die Stellplätze leeren sich, und die Geräte wandern in den Schrank oder in den Wintercamping-Betrieb.

„Ein tragbarer Projektor ist kein verkleinerter Heimkinobeamer, sondern ein Gerät für Situationen ohne feste Wand und ohne Steckdose. Wer ihn allein nach der Lumenzahl aussucht, kauft am Einsatz vorbei“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Für die Saison 2027 stellt sich damit weniger die Frage nach der Auflösung als die nach der Betriebsdauer. Solange Stellplätze und Freiluftkinos zulegen, wächst der Bedarf an Bildern, die ohne Installation auskommen.

Forschungsgroßgeräte an Hochschulen: 291 Investitionsvorhaben mit 242,7 Millionen Euro im Jahr 2025, teuerstes Mikroskop mit 3,8 Millionen Euro

Bietigheim-Bissingen, 18.09.2026 (PresseBox) – Ein Mikroskop für die Hochschulforschung kostet so viel wie ein Reihenhaus. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im Jahr 2025 im Programm Forschungsgroßgeräte 291 Investitionsvorhaben mit einem Volumen von 242,7 Millionen Euro bewilligt; die Zahlen stehen im Jahresbericht 2025. Zu den teuersten Bewilligungen zählt ein Kryo-Elektronenmikroskop mit 200 Kilovolt Beschleunigungsspannung für 3,8 Millionen Euro. Wer verstehen will, wovon die Leistung eines Mikroskops überhaupt abhängt, findet die Grundlagen in einer Darstellung dazu, worin sich Objektive an einem Mikroskop unterscheiden.

Das Programm läuft nach Artikel 91b des Grundgesetzes und finanziert Geräteinvestitionen an Hochschulen gemeinsam mit den Ländern. Die Bewilligungen werden vom Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik nach technischen und fachlichen Kriterien bewertet.

Was ein Forschungsmikroskop von einem Schulgerät trennt

Der Unterschied liegt nicht im Vergrößerungsfaktor, sondern in der Physik dahinter. Ein Kryo-Elektronenmikroskop bildet Proben ab, die zuvor in dünnem Eis schockgefroren wurden, und arbeitet mit einem Elektronenstrahl statt mit sichtbarem Licht. Die Beschleunigungsspannung von 200 Kilovolt bestimmt dabei, wie tief der Strahl in die Probe eindringt.

Auch am unteren Ende der Skala zieht das Programm eine klare Linie. Nach Angaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft beginnt die Antragsberechtigung für Universitäten bei einer Investitionssumme von 200.000 Euro, für Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei 100.000 Euro. Alles darunter finanzieren die Einrichtungen selbst. Wie sich der Blick durch das Okular heute festhalten lässt, beschreibt eine Darstellung dazu, wie ein digitales Mikroskop mit Kamera aufnimmt.

Wie sich Bund und Länder die Kosten für ein Gerät teilen

Die Hälfte kommt aus Bundesmitteln, die andere Hälfte vom Sitzland. Laut dem Jahresbericht 2025 entfielen von den 242,7 Millionen Euro rund 121,4 Millionen Euro auf Bewilligungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft; die übrige Hälfte trug das jeweilige Bundesland. Für landesfinanzierte Großgeräte sprach die Organisation im selben Jahr Empfehlungen über 204,7 Millionen Euro aus, die 149 Vorhaben betrafen.

„Bemerkenswert an dieser Rechnung ist der Teil, der nicht darin steht. Bewilligt wird die Anschaffung, nicht der Betrieb – wer ein solches Gerät bekommt, hat die Folgekosten noch vor sich“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Über alle gerätebezogenen Verfahren hinweg entschied oder empfahl der zuständige Ausschuss im Jahr 2025 über 440 Anträge mit einer Bewilligungssumme von 447,4 Millionen Euro. Damit ist die Organisation nach eigener Darstellung ein maßgeblicher Akteur der Infrastrukturförderung an Hochschulen.

Welche Geräte im Jahr 2025 die höchsten Summen banden

Die Spitze der Liste besetzen Rechner, nicht Optik. Zu den teuersten bewilligten Geräten zählt dem Jahresbericht zufolge je ein Hochleistungsrechner für 7,5 Millionen Euro an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und an der Universität Paderborn. Hinzu kommt ein Rechnerverbund mit Grafikprozessoren für 3,4 Millionen Euro.

Dazwischen steht die Optik: Das Kryo-Elektronenmikroskop für 3,8 Millionen Euro ging an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Oberhalb von 7,5 Millionen Euro greift ein besonderes Verfahren, in dem sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat abstimmen.

Was sich seit Mai 2026 zusätzlich beantragen lässt

Eine Änderung betrifft genau die Lücke zwischen Kauf und Betrieb. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat am 12. Mai 2026 mitgeteilt, dass Wartungs- und Servicekosten, die im Rahmen der Beschaffung eines Geräts anfallen, künftig mitbeantragt und aus der Förderung finanziert werden können. Grundlage ist ein erweiterter Investitionsbegriff, den die Organisation gemeinsam mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt vereinbart hat. Die laufenden Betriebs- und Wartungskosten bleiben Aufgabe der Hochschulen.

Sechs Angaben umreißen die Größenordnung des Programms:

  • Bewilligte Investitionsvorhaben im Jahr 2025: 291
  • Gesamtvolumen einschließlich Landesmitteln: 242,7 Millionen Euro
  • Anteil aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft: rund 121,4 Millionen Euro
  • Antragsschwelle an Universitäten: 200.000 Euro
  • Antragsschwelle an Hochschulen für angewandte Wissenschaften: 100.000 Euro
  • Schwelle für das Verfahren mit dem Wissenschaftsrat: 7,5 Millionen Euro

Für Hochschulen verschiebt sich damit die Kalkulation eines Geräts, das über Jahre laufen soll. Ein Mikroskop, dessen erste Servicejahre mitfinanziert sind, steht seltener still.

Der nächste überprüfbare Schritt liegt bei den Hochschulen selbst: Anträge im Programm sind laufend möglich, die nächste Jahresstatistik erscheint im Jahresbericht für 2026. Ob der erweiterte Investitionsbegriff die Zahl der Anträge verändert, wird sich im Herbst 2026 noch nicht ablesen lassen.

Altmatratzen ohne eigenen Abfallschlüssel: 8,27 Millionen Stück im Jahr laufen als Sperrmüll, während die Hersteller 5,1 Prozent Umsatz verlieren

Bietigheim-Bissingen, 17.09.2026 (PresseBox) – Zwei Zahlen aus derselben Branche passen schlecht zusammen. Die Verbände der deutschen Möbelindustrie meldeten am 1. September 2026, dass die Matratzenhersteller im ersten Halbjahr 2026 um 5,1 Prozent hinter dem Vorjahr zurückblieben. Am anderen Ende des Produktlebens steht ein Abfallstrom, für den es in Deutschland keine eigene Statistik gibt. Wie sich ein Schaden von einem Verschleißfall unterscheiden lässt, beschreibt eine Darstellung dazu, wann eine Federkernmatratze wirklich defekt ist.

Womit die Möbelindustrie das erste Halbjahr 2026 abschließt

Die Branchenzahlen stammen aus der amtlichen Statistik. Laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie sank der Umsatz der 374 Betriebe von Januar bis Juni 2026 um 2,7 Prozent auf rund 7,7 Milliarden Euro. Das Inlandsgeschäft gab um 4,1 Prozent auf rund fünf Milliarden Euro nach, die Auslandsumsätze lagen mit 2,7 Milliarden Euro nahezu auf Vorjahresniveau.

Für das Matratzensegment ist es das zweite schwache Jahr in Folge. Nach Angaben desselben Verbands verbuchten die Hersteller von Matratzen im Jahr 2025 eine Umsatzeinbuße von 15,2 Prozent auf 420 Millionen Euro. Im Jahresdurchschnitt 2025 arbeiteten 68.342 Beschäftigte in den 398 Betrieben der Möbelindustrie mit 50 und mehr Beschäftigten.

Warum es für Altmatratzen keine eigene Abfallstatistik gibt

Die Erfassung endet an einer Schlüsselnummer. Laut dem Forschungsbericht des Umweltbundesamts aus der Reihe TEXTE (Nummer 31/2022) wird Matratzen kein eigener Abfallschlüssel zugeordnet. Werden sie bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angedient, laufen sie unter dem Sperrmüll mit der Schlüsselnummer 20 03 07. Spezifische Abfallstatistiken zu diesem Abfallstrom liegen deshalb nicht vor.

Der Widerspruch ist auffällig, weil das europäische Recht die Matratze durchaus kennt. Die Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle zählt in ihrer konsolidierten Fassung vom 16. Oktober 2025 den Sperrmüll ausdrücklich einschließlich Matratzen und Möbel zum Siedlungsabfall. Gezählt wird die Matratze dort trotzdem nur als Teil einer Sammelkategorie.

Wie viel Masse und Volumen jedes Jahr zusammenkommen

Das Umweltbundesamt rechnet die Menge von unten hoch. Die Studie setzt 77,3 Millionen Matratzen im privaten Bereich mit einer Lebensdauer von zehn Jahren an. Hinzu kommen Betten in Krankenhäusern mit acht Jahren, Betten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit sieben Jahren und rund 2,7 Millionen Matratzen im Gastgewerbe mit sechs Jahren. Daraus ergeben sich rund 8,27 Millionen Altmatratzen je Jahr.

Bei einem angenommenen Durchschnittsgewicht von 20 kg entspricht das 165.400 Tonnen, davon allein 154.600 Tonnen aus privaten Haushalten. Sortieranalysen von Sperrmüll kommen laut dem Bericht auf einen Matratzenanteil von rund 8 Prozent, was 2,7 kg je Einwohner und Jahr und etwa 225.000 Tonnen entspricht. Weil eine Tonne unverpresster Matratzen rund 23 m³ einnimmt, füllt der Strom jährlich etwa fünf Millionen Kubikmeter – die Sperrigkeit ist der eigentliche Kostentreiber bei Sammlung und Transport. Welche Rohstoffe dabei überhaupt zur Rückgewinnung anstehen, zeigt der Aufbau von Matratzen mit Kern aus Naturlatex.

Woran die stoffliche Verwertung bisher scheitert

Der übliche Weg führt nicht ins Recycling. Nach Darstellung des Umweltbundesamts ist die energetische Verwertung derzeit der gängige Verwertungsweg in Deutschland; in der Europäischen Union werden Matratzen größtenteils deponiert oder verbrannt.

Vier Angaben aus dem Bericht und der Bundesratsentschließung umreißen das Problem:

  • Anteil deponierter Matratzen in der Europäischen Union: 45 Prozent
  • Anteil verbrannter Matratzen in der Europäischen Union: 33 Prozent
  • Volumen einer Tonne unverpresster Matratzen: rund 23 m³
  • Differenz zwischen berechneter Privatmenge und Sperrmüllanteil: rund 70.000 Tonnen

Die Chemie steht dem hochwertigen Recycling zusätzlich im Weg. Der Bundesrat stellt in seiner Entschließung vom 13. Juni 2025 fest, dass bestimmte Flammschutzmittel in Matratzen jene chemischen Verfahren behindern, mit denen aus Schaumstoffmatratzen wieder die Ausgangsstoffe für neue Schäume gewonnen werden könnten. Übrig bleibt das Schreddern des Schaums zu Dämm- oder Füllmaterial, für das es nach Darstellung der Länderkammer nur einen sehr begrenzten Markt gibt.

„Der Rückgang beim Umsatz und der Berg auf dem Wertstoffhof gehören zusammen. Solange eine Matratze im Sperrmüll verschwindet, kennt niemand ihren Materialwert – und ohne diese Zahl wird auch niemand in ein Verfahren investieren“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was der Bundesrat von der Bundesregierung erwartet

Der politische Hebel liegt in einer Wahlmöglichkeit. Artikel 22a Absatz 2 der Richtlinie 2008/98/EG stellt es den Mitgliedstaaten frei, ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für die Hersteller von Matratzen einzurichten. Für die in Anhang IVc aufgeführten Textilerzeugnisse, damit zusammenhängenden Erzeugnisse und Schuhe ist es dagegen verpflichtend. Die Änderungsrichtlinie vom 10. September 2025 ist bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Pflichtregime müssen nach Artikel 22a Absatz 14 bis zum 17. April 2028 stehen, für Kleinstunternehmen erst ab dem 17. April 2029.

Der Bundesrat hat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 die Entschließung „Ein zweites Leben für Matratzen – Recycling ermöglichen“ gefasst und bittet die Bundesregierung darin, von dieser Kann-Regelung Gebrauch zu machen. Ob das geschieht, ist im September 2026 offen.

Für Haushalte ändert sich bis dahin nichts an der Abholung. Wer im Herbst 2026 eine Matratze aussortiert, entscheidet mit der Wahl zwischen Sperrmülltermin und Rückgabe beim Händler darüber, ob das Stück sortenrein anfällt.

Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Wortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.

Projektorlampen mit Quecksilber: Die europäische Ausnahme für Geräte ab 2.000 Lumen läuft am 24. Februar 2027 aus, die Verlängerung wird geprüft

Bietigheim-Bissingen, 17.09.2026 (PresseBox) – Die Lichtquelle im Projektor steht vor einem Wechsel, den nicht der Markt allein bestimmt. Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU listet unter dem Eintrag 4f. II eine Ausnahme für Quecksilber in Hochdruckquecksilber(dampf)lampen, die in Projektoren verwendet werden, die eine Leistung von mindestens 2.000 ANSI-Lumen erfordern; die Einheit ist nach dem American National Standards Institute (ANSI) benannt. Der Eintrag trägt in der konsolidierten Fassung vom 1. Juli 2026 den Vermerk, dass er am 24. Februar 2027 abläuft. Wer den technischen Unterschied dahinter sucht, findet ihn in der Erzeugung des Lichts selbst – eine Grundlagendarstellung erklärt, wie eine Laserlichtquelle im Projektor arbeitet.

Der Ausnahmeeintrag für Projektorlampen steht seit Mai 2026 auf dem Prüfstand

Anhang III listet Verwendungen, die von der Stoffbeschränkung des Artikels 4 Absatz 1 ausgenommen sind. Der Verband LightingEurope hat im August 2025 die Erneuerung des Eintrags 4f. II beantragt. Das Öko-Institut bewertet den Antrag im Auftrag der Europäischen Kommission im Projekt RoHS Pack 29, das laut der Projektseite im April 2026 begonnen hat.

Die Stakeholder-Konsultation lief ab dem 29. Mai 2026 und sollte ursprünglich am 24. Juli 2026 enden. Nach Angaben des Öko-Instituts wurde die Frist am 9. Juni 2026 bis zum 1. August 2026 verlängert; am 2. August 2026 meldete das Institut die Konsultation als geschlossen. Zu diesem einen Eintrag liegen zwölf veröffentlichte Stellungnahmen vor, unter anderem von Epson Europe, JVCKENWOOD, Maxell, Signify, Ushio, Coretronic und Qisda.

Warum die Ausnahme über den Februar 2027 hinaus gültig bleiben kann

Das Ablaufdatum ist keine Abschaltfrist. Nach Artikel 5 Absatz 5 der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Fassung muss ein Antrag auf Erneuerung spätestens 18 Monate vor dem Ablauf einer Ausnahme vorliegen. Solange ein solcher Antrag anhängig ist, bleibt die bestehende Ausnahme nach derselben Vorschrift gültig, bis die Kommission über ihn entschieden hat.

Auch eine Ablehnung wirkt nicht sofort. Artikel 5 Absatz 6 bestimmt, dass eine abgelehnte oder widerrufene Ausnahme frühestens zwölf und spätestens 18 Monate nach dem Datum der Entscheidung ausläuft. Für Geräte im Handel und für Ersatzlampen im Bestand bedeutet das eine Übergangszeit, deren Länge erst mit der Entscheidung feststeht.

Wie viel Quecksilber im europäischen Markt tatsächlich steckt

Der Antragsteller beziffert die Mengen im Antragsformular. Laut LightingEurope enthält eine Projektorlampe je nach Leistung zwischen 10 und 48 Milligramm Quecksilber, im Mittel 20 Milligramm. Die Marktdaten stammen dem Antrag zufolge von der Beratungsfirma Future Source und beziehen sich auf das Jahr 2024.

Fünf Werte aus dem Antrag umreißen die Größenordnung:

  • Weltweit in Verkehr gebrachte Projektoren mit Quecksilberlampe im Jahr 2024: rund zwei Millionen Stück
  • Zusätzlich separat vermarktete Ersatzlampen: rund 1,2 Millionen Stück
  • Europäischer Anteil von 21 Prozent: etwa 0,66 Millionen Lampen, davon 0,42 Millionen in neuen Geräten
  • Darin enthaltene Quecksilbermenge im europäischen Markt: rund 13,2 Kilogramm
  • Vom Antragsteller erwarteter Wert für 2027: rund 7,8 Kilogramm

Den europäischen Gerätebestand schätzt der Verband auf rund 10,1 Millionen Projektoren, gerechnet aus 4,6 Millionen weltweit verkauften Geräten je Jahr, einem europäischen Anteil von 22 Prozent und einer angenommenen Nutzungsdauer von zehn Jahren. Diese Zahlen sind Angaben eines Antragstellers im laufenden Verfahren und keine amtliche Statistik.

Woran sich Lampe und Laser in der Lebensdauer unterscheiden

Die Betriebsstunden trennen die beiden Bauarten deutlicher als die Bildqualität. Nach Angaben von LightingEurope erreichen marktübliche Projektorlampen eine Lebensdauer von 5.000 bis 20.000 Stunden. Das Öko-Institut rechnet in seinem Fragebogen mit 5.000 Stunden je Lampe und einer Gerätelebensdauer von zehn Jahren; bei vier Betriebsstunden am Tag wäre ein Wechsel nach 3,42 Jahren fällig. Der Verband hält dagegen zwei bis drei Stunden täglich für den realistischeren Ansatz.

Beim Ersatz durch andere Lichtquellen setzt der Antragsteller eine Untergrenze. Nach seiner Darstellung sind Lampen dort weiterhin nötig, wo mehr als etwa 2.000 ANSI-Lumen gefordert sind; reine Leuchtdioden-Projektoren erreichten dieses Niveau nicht. Eine Umrüstung vorhandener Geräte auf Laser schließt der Verband aus, weil die zusätzliche Optik ein bis zwei Kilogramm Mehrgewicht bringe. Der Gutachter hält dem in seinem Fragebogen entgegen, dass alle führenden Hersteller zu ihren Quecksilbergeräten inzwischen Laser-Modelle anbieten. Welche Rolle die Lichtquelle für das Bild spielt, ordnet eine Darstellung dazu ein, welchen Einfluss das Licht auf die Bildqualität hat.

„Bemerkenswert ist nicht das Ablaufdatum, sondern der Zuschnitt des Streits. Bei den Neugeräten ist die Frage längst entschieden. Verhandelt wird die Ersatzlampe für die Millionen Geräte, die schon an der Decke hängen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was Käufer im Herbst 2026 daraus ableiten

Der nächste überprüfbare Schritt ist die Bewertung des Öko-Instituts und danach die Entscheidung der Kommission. Bis dahin ändert sich für vorhandene Geräte nichts, und Ersatzlampen bleiben verfügbar. Wer im September 2026 ein neues Gerät auswählt, sollte die Betriebsstunden der Lichtquelle mit der geplanten Nutzungsdauer vergleichen, statt allein auf den Anschaffungspreis zu sehen.

Ob die Ausnahme verlängert wird, entscheidet nicht über die Technik im Wohnzimmer. Es entscheidet darüber, wie lange sich ein zehn Jahre altes Gerät noch mit einer neuen Lampe weiterbetreiben lässt.

Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 8. September 2026 abgerufenen Wortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.

Der norddeutsche Kult Hardware-Hersteller ICY BOX launcht mit Diamond Dock 7402 sein neues Flaggschiff

Ahrensburg, 17.09.2026 (PresseBox) – Auf einen Blick:

  • Der Trend zeigt: PC-Nutzer arbeiten mit immer mehr Bildschirmen
  • Diamond Dock 7402 als neues Flaggschiffprodukt in der Kategorie DockingStation
  • Perfekt für Content Creator und Profis auf der Suche nach einer leistungsstarken Multi-Display Lösung

Die Arbeitswelt verändert sich – ICY BOX stellt die Weichen

Mit dem Ausbruch von Corona 2020 hat sich auch die Arbeitswelt verändert: das Homeoffice ist plötzlich populär und viele Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorher in Coworking-Spaces arbeiteten, merken plötzlich: ein Bildschirm reicht nicht. So hat eine Studie bereits 2021 verdeutlicht, dass vor allem 18-29 Jährige mindestens zwei Bildschirme nutzen.

Dabei dürfte die Erkenntnis, dass mehrere Bildschirme zu deutlich produktiverer Arbeit führen, nicht neu sein: bereits 2009 fand das Fraunhofer Institut heraus, dass drei Bildschirme am Arbeitsplatz die Produktivität um mehr als 35% steigern.

ICY BOX ist nicht zuletzt auch durch Kundenfeedback überzeugt: der Trend geht zu immer mehr Bildschirmen. Und trägt dieser Entwicklung nun mit seiner neuen High-End DockingStation Diamond Dock 7402 Rechnung.

Das neue Flaggschiff

Diamond Dock 7402 unterstützt bis zu 5 Videoausgänge und bietet so die Spielwiese, die anspruchsvolle Nutzer für ihren Workflow brauchen. Dank HDMI® und USB Type-C® Verbindungen fügt die DockingStation sich nahtlos in moderne Monitor-Setups ein. Dabei sind Auflösungen bis zu 8k möglich. Mit einer Power Delivery von bis zu 140 W hält Diamond Dock 7402 zudem das Notebook direkt über die Host-Verbindung geladen. Das reduziert Kabelsalat und macht weitere Geräte auf deinem Schreibtisch überflüssig. Gleichzeitig lädt ein weiterer Ladeport smarte Geräte mit bis zu 30 W.

Diamond Dock 7402 kombiniert moderne Konnektivität mit praktischen Features für den Alltag. Der integrierte Kopfhöreranschluss unterstützt Audiogeräte direkt, während das Kensington-Sicherheits-Slot physischen Diebstahlschutz bietet. Dank seiner vielseitigen Anschlüsse macht Diamond Dock 7402 weitere Adapter oder Hubs überflüssig.

Global Lead Product Management Christian Joppien sagt: "Mit Diamond Dock 7402 sprechen wir allem High-End Nutzer an" und ergänzt: "Dieses Powerhouse können Nutzer als Investition ansehen: der Trend zeigt klar, dass immer mehr Bildschirme mit immer höherer Auflösung am Arbeitsplatz genutzt werden. Diamond Dock 7402 ist daher ein Invest in die Zukunft."

Preis und Verfügbarkeit

Diamond Dock 7402 ist ab dem 17. September 2026 für 299,00€ (UVP) erhältlich.