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„Peter und der Wolf“ neu hören: Brandenburger Symphoniker starten Reihe „Musik um sieben“

„Peter und der Wolf“ neu hören: Brandenburger Symphoniker starten Reihe „Musik um sieben“

Brandenburg an der Havel, 21.10.2026 (lifePR) – Mit der neuen Veranstaltungsreihe „Musik um sieben“ laden die Brandenburger Symphoniker ihr Publikum zu einer besonderen Entdeckungsreise durch die Welt der klassischen Musik ein. Den Auftakt bildet Sergej Prokofjews beliebtes musikalisches Märchen „Peter und der Wolf“, das am Samstag, 31. Oktober 2026, von 19 bis 20 Uhr in der Aula der Ritterakademie des Brandenburger Doms zu erleben ist.

Das Konzertformat verbindet musikalischen Genuss mit einer leicht verständlichen Werkeinführung. Im ersten Teil erläutert Andreas Spering gemeinsam mit den Brandenburger Symphonikern die Besonderheiten der Komposition und eröffnet neue Zugänge zu Prokofjews Meisterwerk. Anschließend erklingt „Peter und der Wolf“ in voller Länge, sodass das Publikum die zuvor vorgestellten musikalischen Zusammenhänge unmittelbar nachvollziehen kann.

Als Sprecher begleitet Steffan Drotleff durch den Abend. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an neugierige Neueinsteiger wie an erfahrene Konzertbesucherinnen und Konzertbesucher. Ziel der Reihe ist es, bekannte Meisterwerke der klassischen Musik auf unterhaltsame und leicht zugängliche Weise neu erfahrbar zu machen.

Mit „Musik um sieben“ schaffen die Brandenburger Symphoniker ein Konzertangebot, das Wissensvermittlung und Konzerterlebnis miteinander verbindet und spannende Einblicke in die Welt der klassischen Musik ermöglicht.

Termin des Auftakts:
Samstag, 31. Oktober 2026, 19:00 – 20:00 Uhr
Aula der Ritterakademie, Dom St. Peter und Paul, Brandenburg an der Havel

Eintrittspreise:
Preiskategorie J
14,- € // ermäßigt 8,- €
Die Kategorie und die Basispreise gelten an der Theaterkasse. Bei einer Buchung über den Online-Dienst Reservix fallen zusätzliche Service- und Versandgebühren an. Maßgeblich sind die im Buchungsprozess ausgewiesenen Endpreise.

Klingelkameras im Fokus der Datenschutzaufsicht: Eingaben zu Videoüberwachung stiegen in Baden-Württemberg 2025 um 80 Prozent auf 800 Fälle

Bietigheim-Bissingen, 20.10.2026 (PresseBox) – Kameras am Hauseingang beschäftigen die Datenschutzaufsicht wie nie zuvor. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg zählte 2025 laut seinem am 26. März 2026 vorgestellten Tätigkeitsbericht 800 neue Beschwerden und Hinweise zu Videoüberwachungskameras. Im Jahr 2024 waren es 442, ein Anstieg um rund 80 Prozent. Ein Großteil davon richtet sich laut Bericht gegen Kameras in der Nachbarschaft; die Beschwerdeführer tragen regelmäßig vor, dass Nachbarn fremde Grundstücke oder die Straße aufnehmen. Klingelkameras mit Bewegungserkennung gehören dazu, wenn sie den Gehweg erfassen; für ihre Betreiber gilt im Oktober 2026 dieselbe Rechtslage wie für jede andere Kamera. Was beim Betrieb zu beachten ist, erklärt das Fachportal der Provimedia GmbH in einem Beitrag über den Betrieb einer Video-Türklingel mit Rücksicht auf Datenschutz und Nachbarn.

Der Landesbeauftragte Tobias Keber verzeichnete 2025 insgesamt 7.673 Beschwerden, nach 4.034 im Vorjahr, und erließ 101 Bußgeldbescheide über rund 308.850 Euro.

Warum eine Klingelkamera mit Blick auf den Gehweg nicht unter die Haushaltsausnahme fällt

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 auch für Privatpersonen, sobald deren Kamera den öffentlichen Raum erfasst. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO gilt sie zwar nicht für die Verarbeitung „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“. Der Europäische Gerichtshof hat diese Haushaltsausnahme schon zur Vorgängerrichtlinie eng ausgelegt. Im Urteil vom 11. Dezember 2014 in der Rechtssache C-212/13 ging es um eine Kamera am Einfamilienhaus, die zum Schutz von Eigentum, Gesundheit und Leben aufzeichnete und dabei auch den öffentlichen Raum überwachte. Ein solcher Betrieb ist nach dem Urteil keine ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit.

Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder übernimmt diese Linie in ihrer Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ mit Stand vom 17. Juli 2020. Für den Betreiber einer solchen Kamera bedeutet das seit Geltung der Verordnung im Mai 2018: Er braucht eine Rechtsgrundlage, in der Regel die Abwägung berechtigter Interessen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. In Wohngebieten fällt sie nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden regelmäßig zugunsten der gefilmten Nachbarn und Passanten aus.

Welche Einstellungen die Aufsichtsbehörden bei Tür- und Klingelkameras hinnehmen

Die Orientierungshilfe widmet Tür- und Klingelkameras einen eigenen Abschnitt: Erfassen sie den öffentlichen Raum, können sie nach Darstellung der Datenschutzkonferenz nur mit bestimmten technischen Einstellungen eingesetzt werden. Als vertretbar beschreibt sie ein System mit vier Merkmalen zugleich. Die Übertragung startet erst nach Betätigung der Klingel, eine dauerhafte Speicherung ist ausgeschlossen, das Bild zeigt nicht mehr als ein Blick durch den Türspion, und die Übertragung endet nach Sekunden von selbst. Eine dauerhafte und anlasslose Bildübertragung öffentlicher Räume muss der Betreiber nach der Orientierungshilfe vom Juli 2020 technisch ausschließen.

Anders liegt der Fall bei einem Gerät, das in Wohnbereichen zugleich als Überwachungskamera arbeitet, also per Bewegung, von Hand oder per Smartphone aktiviert werden kann und dabei den öffentlichen Raum erfasst. Ein solches System erfüllt die Anforderungen nach derselben Orientierungshilfe in der Regel nicht. Wie sich Bildausschnitt und Bewegungszone einstellen lassen, beschreibt das Fachportal der Provimedia GmbH in einer Anleitung zum Einstellen der Bewegungserkennung gegen Fehlalarme.

Wie die Beschwerden über Nachbarschaftskameras 2025 zugenommen haben

Die Videoüberwachung war laut Tätigkeitsbericht 2025 eines der dynamischsten Themen der Aufsicht; der Zuwachs von 442 auf 800 Beschwerden und Hinweise betraf den öffentlichen wie den nicht-öffentlichen Bereich.

„Die 800 Eingaben aus einem einzigen Bundesland sind nur die Fälle, in denen jemand den Weg zur Behörde gegangen ist. Bei Klingelkameras zählen Bildausschnitt, Auslöser, Speicherung: Wer den Gehweg dauerhaft oder bei Bewegung filmt, hat in der Regel ein Datenschutzproblem, wer beim Klingeln kurz und ohne Aufzeichnung hinsieht, in der Regel nicht. Die Einstellung dauert fünf Minuten und nimmt den häufigsten Beschwerdegrund aus dem Bild“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Worauf Käufer vor der Montage im Herbst 2026 achten sollten

Vier Prüffragen ergeben sich daraus für den Kauf einer Klingelkamera:

  • Erfassungsbereich: Zeigt das Bild nur den eigenen Eingang, oder reichen Gehweg, Straße oder Nachbargrundstück hinein?
  • Auslösung: Startet die Übertragung erst beim Klingeln, oder läuft sie bei jeder Bewegung an und puffert das Gerät schon vorher Bilder?
  • Speicherung: Lässt sich die dauerhafte Aufzeichnung abschalten, oder landet jede Aufnahme ungefragt in einer Cloud?
  • Abschaltung: Endet die Übertragung nach Sekunden von selbst, oder bleibt das Bild offen?

Den nächsten Tätigkeitsbericht mit den Zahlen für 2026 wird der Landesbeauftragte voraussichtlich im Frühjahr 2027 vorlegen; für 2026 hat er einen Schwerpunkt Videoüberwachung angekündigt. Für Haushalte, die im Herbst 2026 eine Klingelkamera montieren, heißt das praktisch: den Bildausschnitt vor der Inbetriebnahme im Testbild prüfen. Filmt das Gerät nicht nur beim Klingeln, gehören Gehweg und Nachbargrundstück durch Ausrichtung oder Maskierung aus dem Bild. Eine enge Bewegungszone senkt Fehlauslösungen, ersetzt das aber nicht.

Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 21. September 2026 abgerufenen Wortlaut von Artikel 2 und Artikel 6 DSGVO sowie der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz wieder und sind keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall zulässig ist, klärt die Aufsichtsbehörde oder eine rechtliche Beratung.

31.10.2026 – ab 20 Uhr Halloween Party im Kariba in Birkenried

31.10.2026 – ab 20 Uhr Halloween Party im Kariba in Birkenried

Gundelfingen, 20.10.2026 (lifePR) – Wenn die Nacht am dunkelsten ist, wird’s im Kariba richtig laut! Zu Halloween verwandelt sich Birkenried in eine Bühne für alle, die es gruselig, schräg und laut mögen.

Splatterghost erheben sich live aus den Schatten. Die Band wurde 2025 in Ludwigsburg gegründet und bewegt sich zwischen Horrorfilm-Ästhetik und roher Rockenergie. Freut euch auf einen Abend mit dicken Riffs, dunklem Flair und jeder Menge Gänsehaut. Mehr zur Band: splatterghost.com ! Halloween-Stimmung im Kariba Verkleidung erwünscht, je gruseliger, desto besser! Eintritt: 12,50 € an der Abendkasse! Wann: 31.10.2026, 21:00 Uhr – Einlass ist 20 Uhr – Party ab 22.30 Uhr Wo: Birkenried im „KARIBA“

Nach dem LIVE Act geht die Party weiter mit DJ Klang-Kinetik > Musik in Bewegung. Klang-Kinetik verbindet treibende Beats, fließende Übergänge und eine Energie, die den Raum in Schwung bringt. Bestes und schauriges aus Rock und Pop! Trau dich, wenn du kannst. Wir sehen uns im Dunkeln! 

Bitte denkt bei Gruppenreservierungen daran, eure Tickets frühzeitig zu sichern, um sicherzustellen, dass ihr zusammensitzen könnt. Hier geht es zu den Tickets:

https://eventfrog.de/de/p/diverses/halloween-party-mit-splatterghost-live-gundelfingen-donau-7510677911315207853.html

Auf Takt! Podcast trifft Orchester

Auf Takt! Podcast trifft Orchester

Brandenburg an der Havel, 19.10.2026 (lifePR) – Was erzählt Beethovens „Eroica“? Welche Ideen, Geschichten und musikalischen Überraschungen verbergen sich hinter einem der bedeutendsten Werke der Musikgeschichte? Diesen Fragen widmet sich das Format „Auf Takt!“, das am Donnerstag, 29. Oktober 2026, um 19.30 Uhr im Brandenburger Theater in Brandenburg an der Havel zu erleben ist.

Musikwissenschaftlerin Vio Musica und Dirigent Gregor Böttcher nehmen gemeinsam mit den Brandenburger Symphonikern Ludwig van Beethovens Sinfonie Nr. 3 Es-Dur op. 55 „Eroica“ unter die Lupe. Dabei wird das Werk nicht nur gespielt, sondern gemeinsam entdeckt. Was bewegte Beethoven? Warum klingt diese Musik so, wie sie klingt? Und was kann sie uns heute noch erzählen?

Vio Musica und Gregor Böttcher führen durch den Abend, erläutern musikalische Zusammenhänge und beleuchten die Hintergründe der Komposition. Das Orchester antwortet unmittelbar mit Musik: Musikalische Gedanken werden hörbar gemacht, überraschende Passagen herausgegriffen und besondere Momente in ihrem historischen und künstlerischen Kontext erlebbar. So entsteht ein lebendiger Dialog zwischen Wort und Klang.

Das Publikum erhält spannende Einblicke in Beethovens Schaffen und erlebt, wie einzelne Motive, Ideen und Stimmungen die „Eroica“ prägen. Im Anschluss erklingt die Sinfonie als Ganzes – vielleicht mit einem neuen Verständnis und anderen Ohren als zuvor.

„Auf Takt!“ verbindet die Elemente eines Live-Podcasts, eines moderierten Gesprächs und eines klassischen Orchesterkonzerts zu einem innovativen Konzerterlebnis. Das Format richtet sich gleichermaßen an erfahrene Klassikliebhaberinnen und Klassikliebhaber wie an neugierige Neueinsteiger, die Beethoven auf eine frische und zugängliche Weise kennenlernen möchten.

„Auf Takt!“ ist ein Format von sapienta, einer Initiative für neue Wege in der Vermittlung klassischer Musik. Der Podcast „Auf Takt!“ ist darüber hinaus auf den gängigen Podcast-Plattformen verfügbar. Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit sapienta und den Brandenburger Symphonikern statt.

Termin
Do., d. 29.10.2026, 19:30 – 21:30 Uhr

Studiobühne
Brandenburger Theater, Grabenstr. 14, 14776 Brandenburg an der Havel

Eintrittspreise
Preiskategorie B
29,- € // ermäßigt: 24,- €
Die Kategorien und Basispreise gelten an der Theaterkasse. Bei einer Buchung über Reservix können zusätzliche Service- und Versandgebühren anfallen. Maßgeblich sind die im Buchungsprozess ausgewiesenen Endpreise.

Skiunfälle steigen auf 51.000 bis 53.000 je Saison: Das Kollisionsrisiko auf den Pisten erreichte 2024/25 den höchsten Wert seit 1979/80

Bietigheim-Bissingen, 18.10.2026 (PresseBox) – Zwischen 51.000 und 53.000 Skifahrer mussten in der Saison 2024/25 nach einem Unfall ärztlich behandelt werden. Diese Hochrechnung stammt aus der Analyse „Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport“ der Auswertungsstelle für Skiunfälle (ASU) des Versicherers ARAG, herausgegeben von der Stiftung Sicherheit im Skisport im Dezember 2025. DSV aktiv, die Versicherungsgemeinschaft des Deutschen Skiverbands, hat die Kernzahlen am 8. Januar 2026 veröffentlicht. Im Oktober 2026 öffnen die ersten Gletscherskigebiete der Alpen, und viele Skifahrer montieren zum Saisonstart wieder eine Kamera am Helm. Wie eine Kopfhalterung für Aufnahmen aus der Ich-Perspektive sicher sitzt, erklärt das Fachportal der Provimedia GmbH.

Die ASU wertet seit über vier Jahrzehnten die Unfall- und Verletzungsdaten der bei DSV aktiv versicherten Skifahrer aus und rechnet sie auf alle deutschen Skifahrer hoch. Die Zahl der Verletzten liegt damit über der Vorsaison und setzt den seit 2019/20 beobachteten Anstieg fort. Gegenüber der Basis-Saison 1979/80 liegt die Zahl der Verletzten laut der ASU trotz des jüngsten Anstiegs noch um gut 48 Prozent niedriger.

Wofür die Auswertungsstelle das Kollisionsrisiko als Warnsignal wertet

Das Risiko, bei einem Zusammenstoß auf der Piste verletzt zu werden, lag laut der ASU-Analyse in der Saison 2024/25 bei 1,90 Kollisionsunfällen je 1.000 Skifahrer. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung 1979/80, nach 1,73 in der Vorsaison. Der Anteil der Kollisionsverletzungen an allen Skiverletzungen betrug 20,84 Prozent und lag damit knapp unter den 21 Prozent des Vorjahres. Die Auswertungsstelle zählt dabei nicht nur eindeutige Zusammenstöße, sondern auch leichtere Kollisionen und Behinderungen, sofern die Verletzten sie als Mitursache angeben.

Für die Beteiligten beginnt nach einem Zusammenstoß häufig die Frage, wer von oben kam und wer die Fahrspur gewechselt hat. Eine Helmkamera, die mit Loop-Aufnahme fortlaufend die letzten Minuten überschreibt, hält den Hergang fest, ohne dass der Speicher am Ende des Skitages voll ist; das Fachportal beschreibt, wie sich die Aufnahmedauer einstellen lässt.

Warum mehr Verletzte im Krankenhaus bleiben

Das Risiko einer stationären Behandlung stieg laut der Analyse von 1,73 auf 2,03 je 1.000 Skifahrer; hochgerechnet entspricht das 8.400 bis 8.600 Krankenhausaufenthalten in der Saison 2024/25. Der Anteil der stationär versorgten Verletzten wuchs von 57 auf 62,4 Prozent, der Anteil der operierten von 48 auf 50,4 Prozent. Auch die Arbeitsunfähigkeit nahm zu: 63,1 Prozent der Verletzten fielen im Beruf aus, im Schnitt 39 Tage lang statt 30 Tage in der Vorsaison. In den 1980er-Jahren mussten nach Angaben der ASU zeitweise bis zu 3 von 1.000 Skifahrern stationär behandelt werden; das aktuelle Niveau bleibt darunter.

Welche Körperregionen 2024/25 das höchste Verletzungsrisiko trugen

Das Knie bleibt laut der Auswertungsstelle die am häufigsten verletzte Region: 27,1 Prozent aller Verletzungen entfielen darauf, bei Frauen 37,3 Prozent, bei Männern 20,7 Prozent. Umgerechnet auf 1.000 Skifahrer nennt die Analyse für die Saison 2024/25 sechs Risikowerte:

  • Knie 3,32 Verletzungen je 1.000 Skifahrer, nach 3,01 in der Vorsaison und damit der höchste Wert seit zehn Jahren
  • Schulter und Oberarm 2,65 nach 2,64, bei Männern die am häufigsten betroffene Region
  • Rumpf, Hüfte und Oberschenkel 2,48 nach 1,78, der stärkste Anstieg aller Regionen
  • Unterschenkel, Sprunggelenk und Fuß 1,46 nach 1,35
  • Kopf und Hals 1,17 nach 1,25, der einzige rückläufige Wert
  • Unterarm und Hand 1,14 nach 0,95

Der Anteil der Kopfverletzungen an allen Verletzungen stieg laut der Analyse trotz des gesunkenen Risikowerts von 6,6 auf 7,7 Prozent. Wer eine Kamera am Helm trägt, sollte deshalb auf eine Halterung achten, die sich bei einem Aufprall löst, statt den Kopf zu verdrehen.

Wie viele Gäste die deutschen Seilbahnen im Winter befördern

Wie groß die Gruppe ist, um die es geht, zeigen die Betreiber. Laut der Seite „Daten & Fakten“ des Verbands Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte, abgerufen im September 2026, zählten die deutschen Seilbahnen in der Wintersaison 2024/25 sechs Millionen Ersteintritte und 152,7 Millionen Euro Nettoverkehrseinnahmen. Im Sommer 2025 kamen 6,09 Millionen Ersteintritte hinzu, 1,6 Prozent mehr als im Vorjahr, bei einem Umsatz von 118 Millionen Euro. Rund 25 Prozent der Wintergäste sind nach Verbandsangaben keine Skiläufer. Die Unfallzahlen der Saison 2025/26 wird die Auswertungsstelle nach dem Muster der Vorjahre voraussichtlich um den Jahreswechsel 2026/27 vorlegen.

„Die Kollisionszahl ist die eigentliche Nachricht dieser Analyse, weil sie nicht von der Schneelage abhängt, sondern vom Verhalten auf der Piste. Eine Helmkamera ersetzt keinen Abstand, aber sie beendet den Streit darüber, wer ihn nicht gehalten hat. Wer zum Saisonstart die Aufnahmeschleife einstellt, hat im Ernstfall die letzten Minuten“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.