von Pressebox | Okt. 10, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 10.10.2026 (PresseBox) – Wer mit einem Abrufdienst in Deutschland mindestens zehn Millionen Euro im Jahr umsetzt, soll einen Teil davon in europäische Werke investieren. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Investitionsverpflichtung vor, der als Bundestagsdrucksache 21/7820 vom 2. September 2026 vorliegt und den das Kabinett am 27. Mai 2026 beschlossen hatte. Anbieter kommerzieller Abrufdienste sollen danach jährlich mindestens 8 Prozent des mit diesem Dienst erzielten Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren. Laut dem Textarchiv des Bundestages war die erste Lesung für den 24. September 2026 angesetzt; geltendes Recht ist der Entwurf noch nicht. Einen Überblick über Anlaufstellen zur Finanzierung von Filmprojekten sammelt das Fachportal für Filmkameratechnik.
Vier Säulen tragen die Filmförderreform des Bundes
Die Verpflichtung ist der letzte Baustein einer Reform der vergangenen Legislaturperiode. Nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 27. Mai 2026 ruht sie auf vier Säulen. Das sind das reformierte Filmförderungsgesetz, die jurybasierte kulturelle Filmförderung, der Mittelaufwuchs auf 250 Millionen Euro jährlich und die Investitionsverpflichtung. Zusammen mit den Mitteln der kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stelle der Bund jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit; die Länderförderungen kämen hinzu. Mit dem Kabinettsbeschluss stünden auch die verdoppelten Bundesmittel zur Verfügung.
Den Anlass liefert die Begründung des Entwurfs: Zahlreiche Mitgliedstaaten hätten auf Grundlage der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bereits Direktinvestitionen vorgeschrieben, Deutschland nicht. Laut einer darin zitierten Studie der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vom September 2025 bleiben die Investitionen globaler Streamingdienste in Deutschland hinter der Größe des Marktes zurück. Auf das Vereinigte Königreich und Spanien entfielen demnach 2024 zusammen 58 Prozent.
Wen die Verpflichtung nach dem Entwurf treffen soll
Der Entwurf knüpft nicht an den Sitz an, sondern an das Publikum. Die Regeln sollen laut § 1 des Entwurfs gelten, wenn Werbung speziell deutsche Verbraucher anspricht und zusätzlich die Hauptsprache Deutsch ist oder die Inhalte speziell auf Nutzer in Deutschland zugeschnitten sind. Kommerzielle Anbieter von Abo- oder werbefinanzierten Abrufdiensten sollen laut § 3 Absatz 2 jährlich mindestens 8 Prozent des mit diesem Dienst im vorletzten Kalenderjahr erzielten Nettoumsatzes investieren. Für einen Dienst soll die Pflicht erst ab Beginn des 25. Kalendermonats nach seinem Markteintritt greifen. Für öffentlich-rechtliche Anbieter mit Mediatheken bemisst § 3 Absatz 3 die Summe an 8 Prozent der Programmkosten des vorletzten Kalenderjahres. Umsätze und Kosten für Tagesberichterstattung, Sportsendungen, Eigenproduktionen, digitale Spiele und pornografische Inhalte bleiben nach § 3 Absatz 4 außer Betracht. Die Filmabgabe und andere Zahlungen an Filmfördereinrichtungen sollen nach § 13 des Entwurfs nicht vom Umsatz, sondern von der errechneten Investitionsverpflichtung abgezogen werden.
Ausgenommen sind laut § 5 des Entwurfs Anbieter, die mit ihrem kommerziellen Abrufdienst weniger als zehn Millionen Euro Nettoumsatz pro Jahr erzielen; maßgeblich ist der Umsatz dieses Dienstes. Ausgenommen sind auch Anbieter, die weniger als 2 Prozent ihres Angebots audiovisuellen Werken widmen. Als betroffene Dienste nennt die Begründung unter anderem Amazon Prime, Netflix, Disney+ und Joyn. Auf begründeten Antrag kann die Filmförderungsanstalt in Ausnahmefällen Abweichungen oder Befreiungen gewähren, etwa bei spezialisierten Diensten; das bedarf der Genehmigung der obersten Bundesbehörde für Kultur und Medien.
Welche Subquoten und Anreize der Entwurf vorsieht
Die 8 Prozent sollen laut Entwurf gebunden sein: § 4 des Entwurfs nennt drei Subquoten, die sich überschneiden:
- mindestens 60 Prozent für die Herstellung neuer europäischer Werke statt für den Erwerb bestehender Rechte
- mindestens 80 Prozent für Werke in deutscher Originalsprache
- mindestens 70 Prozent für Werke unabhängiger Filmhersteller, die nicht vom Anbieter kontrolliert werden
Investitionen in Werke mit Kinoauswertung sollen nach § 4 des Entwurfs mit dem Faktor 1,5 auf die Quote für neue Werke zählen, wenn die Sperrfrist des Filmförderungsgesetzes eingehalten wird. Für Kinderfilme gilt der Faktor ohne diese Bedingung. Verpflichtet sich ein Anbieter laut § 9 des Entwurfs zu mindestens 12 Prozent seines Nettoumsatzes des vorletzten Jahres oder seiner Programmkosten und vereinbart zugleich eine beiden Seiten angemessene Nutzungsrechteregelung, darf er abweichen. Das betrifft Subquoten, anerkennungsfähige Investitionen, Rechterückfall und Nachweiszeitraum. Die Vereinbarung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen und bedarf nach Prüfung durch die Filmförderungsanstalt der Feststellung durch die oberste Bundesbehörde. Erbringt ein Anbieter den Nachweis nicht, kann die Filmförderungsanstalt laut § 17 des Entwurfs eine Ausgleichsabgabe von 75 Prozent der nicht erfüllten Investitionssumme festsetzen.
„Der Entwurf verteilt kein Fördergeld, sondern lenkt Ausgaben, die ohnehin anfallen, in deutschsprachige und unabhängige Produktionen. Ob daraus mehr Drehtage in Deutschland werden, entscheidet sich an den Subquoten, nicht an der Prozentzahl“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wann die Regelung nach dem Zeitplan des Entwurfs greifen könnte
Der Bundestag sollte den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung beraten; federführend soll der Ausschuss für Kultur und Medien sein. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme bereits Änderungen gefordert. Nach § 20 des Entwurfs soll das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, frühestens jedoch am 1. Januar 2027. Für das erste Jahr sieht § 19 des Entwurfs Übergangsregeln vor: Anbieter sollen binnen eines Monats nach dem Inkrafttreten die Auskünfte für 2025 erteilen.
Offen ist die europäische Ebene: Der Entwurf wurde nach der EU-Richtlinie für technische Vorschriften notifiziert. Nach einem Bericht von heise online vom 10. September 2026 hat die Europäische Kommission darin Nachbesserungen angemahnt und die Quoten infrage gestellt.
Was der Entwurf unabhängigen Herstellern in Aussicht stellt
Für unabhängige Hersteller ist der Rechterückfall der Hebel. Unabhängig ist nach § 2 Absatz 5 des Entwurfs, wen der auftraggebende oder an der Finanzierung beteiligte Anbieter gesellschaftsrechtlich nicht kontrolliert und auf wen er keinen vergleichbaren Einfluss ausüben kann. Kontrolle liegt laut Entwurf ab 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte sowie bei verbundenen Unternehmen vor. Investitionen sollen auf die Quote für unabhängige Hersteller nur zählen, wenn die ausschließlichen Rechte je nach Eigenanteil höchstens sieben, fünf oder drei Jahre beim Anbieter liegen (§ 8 des Entwurfs). Unter neun Prozent Eigenanteil gilt das nur, wenn der Hersteller die wesentlichen Rechte auf eigene Kosten einbringt. Vom Hersteller beantragte Förderung aus steuerfinanzierten Bundesmitteln, EU-Mitteln oder einem Europarats-Fonds soll als sein Eigenanteil gelten; Mittel der Filmförderungsanstalt und der Länder zählen laut Begründung nicht dazu. Für Produktionsverträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen wurden, soll der Rechterückfall nach § 19 des Entwurfs nicht gelten.
Mehr Produktionsaufträge bedeuten mehr Nachfrage nach Technik: Kameras, Objektive, Licht und Ton werden je Projekt meist gemietet. Wer für die Zeit danach mit zusätzlichen Aufträgen rechnet, findet Dienstleister für den Kameraverleih im Überblick, sortiert nach Ausstattung und Region.
Die vorstehenden Angaben geben eine allgemeine Information nach dem am 15. September 2026 abgerufenen Entwurfstext und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die geplanten Vorschriften einen einzelnen Anbieter oder Hersteller treffen, klärt im Einzelfall eine rechtliche Beratung.
von Pressebox | Okt. 9, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 09.10.2026 (PresseBox) – Im Oktober sind Igel nachts unterwegs, um sich Fettreserven für den Winterschlaf anzufressen. Genau dann laufen in vielen Gärten automatische Rasenmäher, deren Sensorik kleine Tiere oft nicht erkennt. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 empfohlen, einen Antrag abzulehnen, der den Betrieb solcher Geräte bundesweit auf die Tageshelligkeit beschränken sollte. Wie moderne Geräte navigieren und was ihre Hindernisserkennung leistet, beschreibt ein Beitrag über satellitengestützte Navigation bei automatischen Rasenmähern im Portal Roboter Ratgeber der Provimedia GmbH.
Womit die Geräte den Tieren gefährlich werden und warum Igel nicht ausweichen
Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung sammelt seit September 2022 gemeinsam mit Auffangstationen Funde von Igeln mit Schnittverletzungen durch elektrische Gartengeräte. Laut der Auswertung des Instituts vom 23. Januar 2024 wurden zwischen Juni 2022 und September 2023 insgesamt 370 Fälle aus Deutschland gemeldet. Knapp die Hälfte der gefundenen Tiere, 47 Prozent, überlebte die Verletzung nicht.
Die Verletzungen verteilen sich gleichmäßig über die Wochentage. Anne Berger vom Leibniz-Institut wertet das als Hinweis auf automatische Mäher: Diese Geräte seien nach ihren Angaben die einzigen, die legal auch sonntags benutzt werden dürften. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung führt im Anhang unter Nummer 32 „Rasenmäher“ ohne Ausnahme für automatische Geräte; ob Mähroboter darunter fallen, ist nicht geklärt. Mindestens 60 Prozent der verletzten Tiere wurden nach Angaben des Instituts erst Tage, in einzelnen Fällen Wochen nach dem Unfall gefunden.
Igel fliehen bei Gefahr nicht, sondern rollen sich zusammen und warten ab. Versuchsreihen des Instituts mit 19 handelsüblichen Geräten und Igelkadavern zeigten, dass einige Modelle Tiere verletzen, andere nicht – und dass fast alle Geräte den Kadaver erst nach einer körperlichen Berührung bemerkten.
Warum der Bundestag ein bundesweites Nachtfahrverbot abgelehnt hat
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte am 19. Mai 2026 beantragt, die Betriebszeiten automatischer Mäher gesetzlich auf die Tageshelligkeit zu begrenzen. Hersteller sollten nach dem Antrag ab 2027 bei Neugeräten den Betrieb von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang per Software und unabhängig von den Anwendereinstellungen ausschließen. Für bereits genutzte Geräte mit Helligkeitssensorik und Netzverbindung oder App-Steuerung war bis März 2027 ein kostenloses Update vorgesehen. Bis 2030 sollte eine Zertifizierung igelsicherer Geräte zur Voraussetzung für den Marktzugang werden; Ausnahmen waren für Vereinssportplätze geplant.
Der Umweltausschuss empfahl am 24. Juni 2026 die Ablehnung, mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Unionsfraktion verwies laut dem Ausschussbericht auf naturnahe Gartengestaltung und den Bürokratieaufwand einer Kontrolle, die SPD-Fraktion auf die fehlende Bundeszuständigkeit.
„Der Streit dreht sich um eine Technik, die im Garten längst Alltag ist, und um eine Tierart, die niemand bewusst gefährdet. Diese Mischung macht das Thema unbequem, nicht klein“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wie einzelne Kommunen den Nachtbetrieb schon heute begrenzen
Mehrere Städte haben eigene Regelungen erlassen. Der Antrag der Grünen nennt Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und München als Beispiele für Kommunen mit einer entsprechenden Verfügung. Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte den Bund im November 2025 in Saarbrücken aufgefordert, den Schutz kleiner Wildtiere vor motorisierten Gartengeräten zu erhöhen; acht Bundesländer verlangten dabei ausdrücklich bundeseinheitliche Beschränkungen für den Dämmerungs- und Nachtbetrieb.
Eine Online-Petition für ein bundesweites Nachtfahrverbot hatten bis Februar 2026 über 160.000 Menschen unterzeichnet. Welche Sensortechnik in den Geräten steckt und wo ihre Grenzen liegen, ordnet eine Beiträge zu Sensorik und Steuerung von Robotern ein.
Was das Artenschutzrecht verbietet – und was daneben nur Empfehlung ist
Der Igel zählt zu den besonders geschützten Arten. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung stellt unter „Mammalia spp.“ alle heimischen Säugetierarten unter besonderen Schutz, soweit sie dort nicht einzeln aufgeführt sind. Ausgenommen sind die namentlich genannten Arten wie Wanderratte oder Hausmaus, die dem Jagdrecht unterliegenden und die bereits unionsrechtlich geschützten. Besonders geschützt sind nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe c des Bundesnaturschutzgesetzes die Arten, die eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufführt. Nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Konkrete Vorgaben für das Mähen im Hausgarten enthält das Gesetz nicht. Unabhängig davon mindern vier Vorkehrungen das Risiko:
- den Mähbetrieb auf die Stunden bei Tageslicht legen, weil Igel dämmerungs- und nachtaktiv sind
- die Fläche vor dem Start absuchen, besonders unter Hecken und an Reisighaufen
- Laub- und Zweighaufen über den Herbst stehen lassen, sie dienen als Unterschlupf
- verletzte Tiere möglichst einer Auffangstation übergeben; § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erlaubt die Aufnahme zur Gesundpflege, verlangt aber die unverzügliche Freilassung, sobald sich das Tier selbständig erhalten kann
Wo die Auffangstationen an ihre Grenzen stoßen
Die ehrenamtlichen Stationen tragen die Folgen. Nach den Angaben im Antrag der Grünen mussten einzelne Einrichtungen wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp verhängen; allein in Leipzig wurden 2024 rund 400 verletzte und bis zu 40 getötete Igel registriert. Die Zahl der Geräte wächst unterdessen weiter: Zwischen Januar und April 2025 wurden den im Antrag zitierten Marktzahlen zufolge 110.000 automatische Mäher verkauft, 45 Prozent mehr als in den gleichen Monaten des Vorjahres.
Der Braunbrustigel steht seit 2024 als potenziell gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Der Ausschuss hat dem Plenum die Ablehnung empfohlen; ob der Bundestag das Thema in dieser Wahlperiode erneut aufruft, ist offen. Die Angaben geben den Stand vom 15. September 2026 wieder; sie sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
von Pressebox | Okt. 9, 2026 | Consumer-Electronics
Marl, 09.10.2026 (PresseBox) – Datacolor investiert weiter in die kontinuierliche Pflege und Verbesserung seiner SpyderPro-Software. Nach dem umfangreichen Funktions-Upgrade im vergangenen Jahr erhält das Flaggschiff der Displaykalibrierung jetzt eine weitere bedeutende Erweiterung: den Modus Feinkalibrierung. Die neue Technologie ermöglicht eine nochmals deutlich höhere Farbgenauigkeit und hebt die Displaykalibrierung auf ein Niveau, das bislang vor allem professionellen Referenz- und Proofing-Lösungen vorbehalten war.
Bereits im November des letzten Jahres hatte Datacolor das bislang größte Software-Update für den SpyderPro vorgestellt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehörten die Möglichkeit zum 3D-LUT-Export für die Kalibrierung externer Videomonitore, die Unterstützung moderner Displaytechnologien wie OLED, QD-OLED, Mini-LED und Apple XDR Displays, die Einführung von Device Preview Plus zur Simulation der Darstellung auf Smartphones, Tablets, Druckern und weiteren Ausgabegeräten sowie die Integration von Content Credentials für mehr Transparenz bei digitalen Inhalten.
Mit dem Modus Feinkalibrierung folgt nun der nächste wichtige Entwicklungsschritt.
Ein neuer Standard für Farbgenauigkeit
Die bisherige Standard-Kalibrierung des SpyderPro liefert bereits eine ausgezeichnete Farbgenauigkeit mit einem durchschnittlichen Delta E00 von 1,26. Ein Delta-E-Wert zwischen 1 und 2 gilt in der professionellen Bildbearbeitung, Fotografie und im Grafikdesign allgemein als anerkannter Qualitätsstandard für farbkritische Anwendungen.
Der neue Feinkalibrierungs-Modus verbessert diesen Wert auf durchschnittlich Delta E00 0,83. Damit unterschreitet SpyderPro die Schwelle von Delta E00 1,0, ab der Farbabweichungen für das menschliche Auge nicht mehr wahrnehmbar sind. Ein solches Niveau wird üblicherweise mit High-End-Referenzmonitoren und professionellen Proofing-Workflows in Verbindung gebracht.
Wie funktioniert die Feinkalibrierung (Deep Calibration)?
Der neue Kalibriermodus nutzt eine deutlich höhere Anzahl von Messpunkten über die gesamte Graustufenskala hinweg. Dadurch können Farbabweichungen wesentlich präziser erkannt und korrigiert werden.
Besonders profitieren Anwender von:
- einer verbesserten Rot-Grün-Neutralität
- einem reduzierten Blau-Gelb-Farbstich
- einer höheren Weißpunktgenauigkeit
- einer verbesserten Graustufenpräzision
- saubereren Schattenbereichen
- einem umfangreichen Kalibrierbericht
In umfangreichen Vergleichstests mit unterschiedlichsten Displays, darunter OLED-, Mini-LED-, XDR- und klassische LED-LCD-Monitore unter Windows und macOS, konnten im Feinkalibrierungs-Modus auf allen getesteten Displays Verbesserungen erzielt werden. Im Durchschnitt wurde die Graustufen-Genauigkeit um 30 % gesteigert. Einzelne Displays erreichten sogar Verbesserungen von mehr als 50 %.
Geschwindigkeit oder maximale Präzision? Die Wahl liegt beim Anwender.
Mit der Einführung des Feinkalibrierungs-Modus bietet der SpyderPro nun zwei Kalibrierungsmodi für unterschiedliche Anforderungen:
Standard Calibration
- Professionelle Farbgenauigkeit
- Durchschnittlich Delta E 1,26
- Schnelle Kalibrierung
Deep Calibration
- Erweiterte Messmethodik mit deutlich mehr Messpunkten
- Durchschnittlich Delta E 0,83
- Rund 30 % höhere Genauigkeit
Damit können Anwender flexibel entscheiden, ob sie besonders schnell zu einem bereits hervorragenden Ergebnis gelangen möchten oder die maximale Farbpräzision für anspruchsvollste Workflows benötigen.
Kostenloses Upgrade für bestehende SpyderPro-Kunden
Das Upgrade mit dem neuen Feinkalibrierungs-Modus steht bestehenden SpyderPro-Besitzern kostenlos zum Download zur Verfügung. Nutzer eines Spyder bzw. SpyderExpress können auf der Datacolor-Website auf SpyderPro upgraden und von den erweiterten Kalibrierungsmöglichkeiten profitieren.
Mit dem neuen Feinkalibrierungs-Modus unterstreicht Datacolor einmal mehr den Anspruch, bestehende Produkte kontinuierlich weiterzuentwickeln und Kunden auch nach dem Kauf durch leistungsfähige Software-Updates einen spürbaren Mehrwert zu bieten. Für Fotografen, Videografen, Content Creator, Designer und Druckvorstufenprofis eröffnet sich damit eine neue Stufe der Farbpräzision, die bislang nur mit deutlich kostspieligeren Referenzlösungen erreichbar war.
von Pressebox | Okt. 8, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 08.10.2026 (PresseBox) – Der Haushaltsstrompreis liegt im Jahr 2026 unter dem Wert des Vorjahres. Laut der Strompreisanalyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Datenstand August 2026, zahlt ein Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch in Neukundentarifen durchschnittlich 37,0 Cent je Kilowattstunde. Der Rückgang geht vor allem auf die Netzentgelte zurück, die um 1,7 Cent auf 9,2 Cent je Kilowattstunde gesunken sind. Für ein Bügeleisen mit der üblichen Leistung von 2.000 bis 2.500 Watt ergibt das im Oktober 2026 rund 74 bis 93 Cent je Stunde Dauerheizung. Welche Leistung ein Gerät tatsächlich braucht, erklärt ein Erläuterung der sinnvollen Wattzahl eines Bügeleisens im Fachportal der Provimedia GmbH.
Der BDEW-Durchschnitt bildet Tarife ab, die zum Berechnungszeitpunkt abschließbar waren, gewichtet nach der Vertragsstruktur der Bundesnetzagentur. Bestehende Verträge und Sondertarife wie Wärmepumpen- oder Heizstrom bleiben außen vor. Der Grundpreis ist anteilig enthalten.
Warum der Strompreis 2026 trotz gestiegener Großhandelspreise sinkt
Der Rückgang hat vor allem eine politische Ursache. Nach Angaben des BDEW macht sich in den Netzentgelten der Zuschuss des Bundes zu den Übertragungsnetzentgelten bemerkbar. Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb liegen mit 15,2 Cent je Kilowattstunde etwas niedriger als im Vorjahr, Steuern, Abgaben und Umlagen bleiben mit 12,6 Cent unverändert. Der Anstieg der Großhandelspreise infolge des Iran-Kriegs spiegelt sich dem Verband zufolge bisher nicht nennenswert in den Neutarifpreisen wider.
Die Zusammensetzung zeigt, wie wenig der Verbraucher selbst beeinflusst. Beschaffung und Vertrieb machen 41,0 Prozent des Preises aus, Netzentgelte 25,0 Prozent und Steuern, Abgaben und Umlagen 34,0 Prozent. Allein die Mehrwertsteuer schlägt laut BDEW mit 5,91 Cent je Kilowattstunde zu Buche, die Stromsteuer mit 2,05 Cent.
Was das Statistische Bundesamt für den August 2026 misst
Die amtliche Preisstatistik bestätigt die Richtung. Laut der Pressemitteilung Nummer 320 des Statistischen Bundesamts vom 10. September 2026 kostete Strom im August 2026 um 5,5 Prozent weniger als im August 2025. Haushaltsenergie insgesamt verbilligte sich um 0,7 Prozent, weil auch Erdgas mit minus 2,9 Prozent und Fernwärme mit minus 1,0 Prozent günstiger wurden. Leichtes Heizöl verteuerte sich dagegen um 49,6 Prozent, fällt bei den Konsumausgaben aber kaum ins Gewicht.
Die Gesamtinflation lag laut derselben Mitteilung im August 2026 bei 2,9 Prozent. Strom gehört damit zu den wenigen Posten im Warenkorb, die gegen den Trend billiger geworden sind. Das Statistische Bundesamt führt die rückläufigen Preise bei Strom, Erdgas und Fernwärme teilweise auf die seit Jahresbeginn umgesetzten Maßnahmen der Bundesregierung zurück.
Wie viel eine Stunde Bügeln bei 37,0 Cent tatsächlich kostet
Die Leistungsaufnahme eines Bügeleisens steht auf dem Typenschild, die Kosten je Stunde ergeben sich aus Leistung mal Strompreis.
Drei Leistungsklassen zeigen die Spanne bei 37,0 Cent je Kilowattstunde:
- Reisebügeleisen mit 1.000 Watt: 37 Cent je Stunde Dauerheizung
- Dampfbügeleisen mit 2.400 Watt: rund 89 Cent je Stunde Dauerheizung
- Dampfbügelstation mit 3.000 Watt: 1,11 Euro je Stunde Dauerheizung
Die Werte sind Obergrenzen. Das Thermostat schaltet die Heizung ab, sobald die Sohle ihre Solltemperatur erreicht hat; im Betrieb heizt ein Bügeleisen deshalb nur einen Teil der Zeit. Wer die Wäsche leicht feucht bügelt und nach Temperatur sortiert, verkürzt die Heizphasen weiter; wie das im Alltag gelingt, zeigt die Sammlung zu energiesparenden Bügelmethoden desselben Portals.
Wo Haushalte beim Tarif noch Spielraum haben
Der Preis hängt vom Vertrag ab, nicht nur vom Markt. Laut der Vertragsstruktur der Bundesnetzagentur, die der BDEW seiner Analyse zugrunde legt, liefen 2024 bundesweit 78 Prozent der Haushaltsverträge als Tarifprodukte und 22 Prozent in der Grundversorgung. Die Grundversorgung ist meist der teurere Tarif, und der Wechsel ist fast überall möglich. Nach Angaben der Bundesnetzagentur beliefern in 95 Prozent der Netzgebiete mehr als 20 verschiedene Lieferanten Stromkunden, in 91 Prozent sogar mehr als 50.
„Beim Bügeleisen entscheidet nicht die Wattzahl über die Stromrechnung, sondern der Tarif dahinter. Wer noch in der Grundversorgung steckt, zahlt für jede Stunde Bügeln mehr, als das Gerät je einsparen könnte“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Preise im Herbst 2026 noch offen sind
Die BDEW-Zahl beschreibt den bisherigen Jahresverlauf, nicht das ganze Jahr. Ob der gestiegene Großhandelspreis im Winterhalbjahr in die Neukundentarife durchschlägt, zeigt erst die nächste Fortschreibung der Analyse. Die halbjährliche Auswertung des Statistischen Bundesamts für das erste Halbjahr 2026 erfasst anders als der BDEW auch bestehende Verträge und liefert damit die Gegenprobe zum Neukundenwert.
Für den Bügelalltag bleibt die Rechnung einfach: Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde kostet eine Stunde mit einem 2.400-Watt-Gerät höchstens 89 Cent, in der Praxis deutlich weniger. Der größere Hebel liegt im Vertrag, nicht in der Steckdose.
von Pressebox | Okt. 7, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 07.10.2026 (PresseBox) – Die Hersteller von Büro- und Objektmöbeln in Deutschland haben ein weiteres schwaches Halbjahr hinter sich. Laut dem Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA) vom 25. August 2026 lag der Gesamtumsatz der Branche im ersten Halbjahr 2026 bei rund 718 Millionen Euro, 5,6 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Inlandsmarkt gab um 8,5 Prozent nach, das Auslandsgeschäft wuchs um 5,0 Prozent. Zum Ende des Berichtszeitraums drehte das Vorzeichen: Im Juni 2026 lag der Monatsumsatz 7,8 Prozent über dem Vorjahreswert. Für Unternehmen, die eine Neueinrichtung seit Jahren vor sich herschieben, wird die Planung damit wieder zum Thema; eine Anleitung zur Planung einer neuen Büroeinrichtung ordnet die Schritte von der Flächenanalyse bis zur Möbelauswahl.
Der Verband mit Sitz in Wiesbaden vertritt die Hersteller von Büro- und Objektmöbeln sowie von Akustik-, Licht- und weiteren Ausstattungslösungen. Seine Halbjahreszahlen beruhen nach eigenen Angaben auf aktuellen Erhebungen des Verbands und stehen im Kontext einer Gesamtwirtschaft, die von Strukturkrisen in zentralen Branchen und anhaltender Investitionszurückhaltung geprägt ist.
Wo die Büromöbelindustrie seit 2025 Umsatz verliert
Das Halbjahresminus setzt einen Rückgang fort, der schon das Vorjahr geprägt hat. Nach Angaben des IBA vom 19. Februar 2026 erzielte die Branche im Jahr 2025 einen Gesamtumsatz von rund 2,2 Milliarden Euro und lag damit 8,8 Prozent unter dem Vorjahr. Das Inlandsgeschäft ging 2025 um 10,3 Prozent zurück, der Auslandsumsatz um 2,8 Prozent. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl sank um 2,9 Prozent, die geleisteten Arbeitsstunden um 5,5 Prozent.
Die Verluste verteilen sich ungleich. Laut dem Verband erwiesen sich Hersteller als robuster, die neben klassischem Büromobiliar auch Einrichtungen für Bildung, Gesundheitswesen oder projektbezogene Objektmöblierung anbieten und in mehreren Märkten aktiv sind. Statt eines flächendeckenden Stellenabbaus setzten viele Unternehmen 2025 auf das Auslaufen befristeter Verträge, natürliche Fluktuation und Zurückhaltung bei Neueinstellungen.
Warum das Exportgeschäft die Halbjahresbilanz stützt
Der Auslandsumsatz ist im ersten Halbjahr 2026 der einzige wachsende Posten. Nach Angaben des IBA stieg die Exportquote der Büromöbelhersteller auf 23,9 Prozent; im Jahr 2025 hatte sie sich bereits von 20,5 auf 21,9 Prozent erhöht. Bei einem Inlandsminus von 8,5 Prozent und einem Auslandsplus von 5,0 Prozent verschiebt sich das Gewicht der Branche Schritt für Schritt in Richtung Export, ohne dass der Heimatmarkt seine Rolle als Hauptabsatzgebiet verliert.
Der Verband deutet die Juni-Zahlen vorsichtig. Neben dem Umsatzplus von 7,8 Prozent im Monatsvergleich zeigte sich laut IBA auch der Auftragseingang etwas stabiler. Zugleich stieg der ifo-Geschäftsklimaindex im Juli 2026 zum dritten Mal in Folge auf 86,6 Punkte, getragen von besseren Erwartungen, nicht von einer besseren Lageeinschätzung. Ob daraus ein nachhaltiger Trend wird, ließ der Verband ausdrücklich offen.
„Ein Juni mit acht Prozent Plus nach achtzehn Monaten Rückgang ist kein Aufschwung, sondern ein aufgestauter Bedarf, der sich einen Spalt öffnet. Wer jetzt Büroflächen neu plant, trifft auf Hersteller mit freien Kapazitäten und kurzen Lieferzeiten“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Rolle die Weiternutzung gebrauchter Büromöbel bekommt
Die Branche investiert trotz der Lage in Kreislaufkonzepte. Nach Angaben des IBA steht mit der Plattform newen seit April 2026 erstmals eine digitale Infrastruktur bereit, über die Unternehmen bereits genutztes Inventar strukturiert zurückführen können. Ergänzend hat der Verband ein Nachhaltigkeitsstatement zur Kreislauffähigkeit und ein Statement zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen formuliert. Für die Planungs-, Vertriebs- und Serviceprozesse entwickelt er den OFML-Standard (Office Furniture Modeling Language) weiter, ein Datenformat für die Konfiguration von Büromöbeln.
Für Einkäufer verschiebt sich damit die Frage von der Anschaffung zur Bewertung. Wer neue Arbeitsplätze ausschreibt, verlangt zunehmend Nachweise zu Herkunft, Materialien und Rücknahme. Ein Leitfaden zu Nachhaltigkeitszertifikaten für Büromöbel in Ausschreibungen erklärt, welche Siegel es gibt, was sie prüfen und wie sich Kriterien für Lieferanten formulieren lassen.
Was die Orgatec Ende Oktober 2026 für die Branche bedeutet
Die Hersteller setzen auf die Leitmesse als Impuls. Die Orgatec, die internationale Messe für Arbeitswelten und Objekteinrichtung, findet laut IBA vom 27. bis 30. Oktober 2026 in Köln statt; der Verband richtet dort erneut das Wherever Whenever Work Culture Festival aus, das Architekten, Planer, Personalverantwortliche und Unternehmensvertreter zusammenbringt. Der IBA-Vorsitzende Helmut Link sieht nach Verbandsangaben einen erheblichen Nachholbedarf an modernen Büroumgebungen, weil viele Kunden die Neugestaltung ihrer Büros in den vergangenen Jahren aufgeschoben haben.
Die Halbjahresmeldung des Verbands lässt sich in sechs Werten zusammenfassen:
- Gesamtumsatz Januar bis Juni 2026: rund 718 Millionen Euro, minus 5,6 Prozent
- Inlandsumsatz: minus 8,5 Prozent
- Auslandsumsatz: plus 5,0 Prozent
- Exportquote: 23,9 Prozent nach 21,9 Prozent im Gesamtjahr 2025
- Monatsumsatz Juni 2026: plus 7,8 Prozent zum Vorjahresmonat
- Gesamtumsatz 2025: rund 2,2 Milliarden Euro, minus 8,8 Prozent
Für Unternehmen, die im Herbst 2026 über neue Flächen entscheiden, ergibt sich aus den Zahlen ein günstiger Zeitpunkt. Die Hersteller haben Kapazitäten frei, und die Messe zeigt Ende Oktober das Angebot gebündelt. Ob die Orgatec den erhofften Schub bringt, wird die Jahresbilanz des Verbands im Februar 2027 zeigen.