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Kurzdistanz-Beamer im Vergleich: Die Stiftung Warentest bewertet 40 Projektoren und nimmt dabei 20 neue Geräte in die Untersuchung auf

Bietigheim-Bissingen, 03.09.2026 (PresseBox) – Die Stiftung Warentest hat Qualitätsurteile zu 40 Projektoren veröffentlicht. Laut der am 28. Mai 2026 aktualisierten Untersuchung, die als Testbericht in der Ausgabe 6/2026 erschien, kamen zuletzt 20 Geräte neu hinzu, darunter sieben Mini-Beamer mit eingebautem Akku. Geprüft wurden Modelle für Normdistanz, Kurzdistanz und Ultrakurzdistanz. Wer in einem kleinen Raum projizieren will, findet eine Einordnung zu Geräten mit kurzer Projektionsdistanz samt Hinweisen zu Aufstellung und Bildgröße.

Wie sich die drei Projektionsarten voneinander unterscheiden

Der nötige Abstand zwischen Gerät und Fläche bestimmt, wo ein Projektor überhaupt stehen kann. Die Stiftung Warentest unterscheidet in ihrer Untersuchung nach Normdistanz, Kurzdistanz und Ultrakurzdistanz. Für die Praxis im Wohnzimmer bedeutet das drei sehr verschiedene Aufstellorte:

  • Normdistanz: Das Gerät steht mehrere Meter entfernt, meist hinter den Sitzplätzen oder an der Decke.
  • Kurzdistanz-Beamer: Ein bis zwei Meter Abstand genügen für ein großes Bild, das Gerät kann auf einem Regal stehen.
  • Ultrakurzdistanz: Wenige Zentimeter vor der Wand entsteht bereits eine Bilddiagonale von deutlich über 100 Zoll.
  • Mobile Mini-Geräte: Sieben der neu geprüften Modelle bringen einen Akku mit und lassen sich im Garten aufstellen.

Warum die Preisspanne im Test so weit auseinandergeht

Die geprüften Geräte kosten laut Stiftung Warentest zwischen rund 69 Euro und 5.450 Euro. Das teuerste noch erhältliche Modell der Untersuchung liegt bei etwa 2.140 Euro. Eine solche Spanne innerhalb einer Produktgruppe ist ungewöhnlich und erklärt sich aus sehr unterschiedlichen Bauformen.

Ein Taschengerät mit Akku und ein fest installierter Ultrakurzdistanz-Projektor lösen dieselbe Aufgabe mit völlig verschiedenem Aufwand. Zwischen beiden liegen Auflösung, Helligkeit, Bauform des Objektivs und die Frage, ob überhaupt ein Lautsprecher eingebaut ist. Kurzdistanz-Beamer sitzen preislich meist in der Mitte dieser Spanne.

Was die Lichtquelle über die Nutzungsdauer aussagt

Die Lichtquelle ist das Bauteil, das über Jahre den Unterschied macht. Lampenmodelle verlieren mit der Betriebszeit an Helligkeit und brauchen irgendwann Ersatz, Laser- und LED-Geräte erreichen ihre volle Leuchtkraft sofort und halten sie über deutlich mehr Betriebsstunden.

Für die Auswahl heißt das, dass Auflösung und Lichtquelle zusammen betrachtet gehören. Eine Übersicht zu 4K-Projektoren für das Heimkino ordnet Auflösung, Lichtleistung und Aufstellvarianten für unterschiedliche Wohnsituationen ein.

Worauf Käufer bei Umgebungslicht achten sollten

Helligkeit bleibt der Punkt, an dem Projektion und Fernsehgerät auseinanderlaufen. Ein Bildschirm leuchtet gegen Tageslicht an, eine Projektionsfläche gibt nur zurück, was das Gerät liefert. Mit der dunkleren Jahreszeit ab September 2026 verschiebt sich dieses Verhältnis zugunsten der Projektion.

„Die Testspanne zeigt, dass Beamer längst keine einheitliche Produktgruppe mehr sind. Wer im hellen Wohnzimmer projizieren will, entscheidet über Leinwand und Verdunkelung mit, nicht nur über das Gerät“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Neue Geräte zeigt die Branche unmittelbar danach in Berlin. Nach Angaben der Veranstalterin läuft die Internationale Funkausstellung (IFA) vom 4. bis 8. September 2026 auf dem Berliner Messegelände.

Powerpack mit klappbarem Eurostecker von Hama

Monheim, 01.09.2026 (PresseBox) – Hama erweitert zur kommenden IFA sein Sortiment an Powerpacks um zwei neue Modelle mit integriertem TFT-Display und einem integrierten 230V-klappbaren Eurostecker. Die mobile Energielösung richtet sich an Pendler, Reisende, Business-Anwender und alle, die ihre Smartphones, Tablets oder Notebooks zuverlässig unterwegs laden möchten – entweder als 230-V-Ladegerät oder als Powerpack. Der Fokus liegt auf maximaler Transparenz beim Laden: Das integrierte Display liefert alle wichtigen Informationen in Echtzeit.

Schnell laden, clever informiert
Mit den neuen Powerpacks reagiert Hama auf den steigenden Bedarf nach leistungsstarken und gleichzeitig intelligenten Ladegeräten für den mobilen Alltag. Gerade unterwegs oder auf Reisen ist es praktisch, den Power Pack unterwegs an jeder Steckdose mit dem klappbaren Eurostecker aufladen zu können und außerdem den Ladezustand, die aktuelle Ausgangsleistung oder den Zustand des Akkus im Blick zu behalten.

Erhältlich sind die zwei tragbaren Energiespeicher in zwei Wattstärken – 30 und 65 Watt. Zu den zentralen Merkmalen des Hama Powerpacks zählen etwa das um 180 Grad drehbare, integrierte TFT-Display mit anpassbaren Anzeigemodi Eurostecker, der das Aufladen an nahezu jeder Steckdose besonders unterwegs oder auf Reisen erleichtert.. Nutzer können sich unter anderem die Batterietemperatur oder die aktuell abgegebene Ladeleistung in Watt an den jeweiligen Anschlüssen sowie die verbleibende Kapazität des Powerpacks anzeigen lassen. Ein weiterer Pluspunkt ist der integrierte Battery-Health-Modus. Dieser zeigt die Anzahl der bisherigen Ladezyklen an und gibt so einen schnellen Überblick über den Zustand des Akkus. Das fest integrierte Ladekabel sorgt dafür, dass immer das passende Kabel dabei ist und kann gleichzeitig als praktische Trageschlaufe genutzt werden. Für zusätzlichen Komfort verfügen beide Powerpacks über einen klappbaren EU-Netzstecker. Dadurch lässt sich der Akku direkt an der Steckdose aufladen – ganz ohne separates Netzteil. Dank Schnellladefunktion sind die Powerpacks schnell wieder einsatzbereit. Je nach Modell stehen unterschiedliche Ladeleistungen zur Verfügung. Beide Modelle glänzen mit 10.000 mAh und bieten einen USB-C-Ausgang. Das Basismodell liefert bis zu 30 Watt, die leistungsstärkere Version liefert über USB-C bis zu 65 Watt beziehungsweise 45 Watt und eignet sich damit auch zum schnellen Laden vieler Notebooks. Beide USB-A-Ports unterstützen ebenfalls bis zu 18 Watt. Der Nutzen liegt dabei klar auf der Hand: Die Hama Powerpacks kombinieren hohe Ladeleistung, intelligente Statusanzeigen und praktische Alltagstauglichkeit in einem kompakten Gerät. Nutzer behalten jederzeit den Überblick über Energieverbrauch und Akkuzustand und profitieren von einer flexiblen Stromversorgung – egal ob im Büro, auf Geschäftsreise, im Urlaub oder unterwegs in Deutschland.

Art.-Nr. 201786 Power Pack „Fold“10.000 mAh 30W, UPE1: 54,99 EUR
Art.-Nr. 201787 Power Pack „Fold“ 10.000 mAh 65W, UPE1: 69,99 EUR
1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers

Auf einen Blick
Artikelnummer: 201786 und 201787
Name: Power Pack „Fold“ 30W und Power Pack „Fold“ 65W
Preis:  54,99 Euro und 69,99 Euro
wichtigste Eigenschaften: 
Integriertes, drehbares TFT-Display, Hohe Schnellladeleistung bis 65 Watt über USB-C, Klappbarer EU-Netzstecker und fest integriertes Kabel

Lithium-Ionen-Akkus mit Ladebox von Hama

Monheim, 01.09.2026 (PresseBox) – Hama erweitert sein Sortiment um Lithium-Ionen-Akkus im AA- und AAA-Format. Die Lösung richtet sich an Familien und Vielnutzer, die auf Einwegbatterien verzichten möchten. Wiederaufladbare Li-Ion-Akkus sparen langfristig Kosten und reduzieren Abfall.
Die mitgelieferte Ladebox ermöglicht das gleichzeitige Laden von bis zu acht Akkus, wobei jeder Ladeschacht individuell gesteuert wird. Defekte oder nicht wiederaufladbare Batterien werden automatisch erkannt und ausgeschlossen.

Nachhaltig laden, langfristig sparen

Mit den neuen Lithium-Ionen-Akkus greift Hama ein Thema auf, das die Energie-Story des Unternehmens prägt: Energie soll nicht nur verfügbar sein, sondern auch möglichst komfortabel genutzt werden können. Wiederaufladbare Akkus mit zentraler Lade- und Aufbewahrungslösung helfen dabei, Energie effizient bereitzustellen und jederzeit einsatzbereit zu halten.

Gerade in Haushalten mit vielen batteriebetriebenen Geräten wie Spielzeug, Fernbedienungen oder Smart-Home-Komponenten lohnt sich der Umstieg auf Lithium-Ionen-Akkus. Sie überzeugen mit hoher Energiedichte, zuverlässiger Leistung und kommen ohne Memory-Effekt aus. Das mitgelieferte Gehäuse lässt sich per Magnet verschließen und dient gleichzeitig als praktische Transport- und Aufbewahrungsbox. Nach dem Anschluss über USB-C startet der Ladevorgang automatisch, während LED-Anzeigen jederzeit über den aktuellen Ladestatus informieren. Für zusätzliche Sicherheit sorgen eine Temperaturabschaltung und ein Verpolungsschutz. Je nach Bestückung sind die Akkus in rund zwei bis zweieinhalb Stunden wieder einsatzbereit. Damit bieten die Hama Lithium-Ionen-Akkus mit Ladebox eine langlebige und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Einwegbatterien.

Art.-Nr. 223559 Lithium-Ionen-Akkus AAA mit Ladebox, UPE1: 39,99 EUR
Art.-Nr. 223560 Lithium-Ionen-Akkus AA mit Ladebox, UPE1: 39,99 EUR
1 Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers

Auf einen Blick
Artikelnummer: 223559 und 223560
Name: Lithium-Ionen-Akkus mit Ladebox
Preis: 39,99 EUR
wichtigste Eigenschaften: 
USB-C-Kupplung/Buchse; Temperaturschutz/Kurzschlusschutz/Verpolungsschutz; Batterietyp: AAA Micro und AA Mignon

Energieeffizienz bleibt wichtigstes Kaufargument bei Hausgeräten, während der weltweite Umsatz mit Großgeräten 2026 fast stagniert

Bietigheim-Bissingen, 31.08.2026 (PresseBox) – Der weltweite Umsatz mit großen Elektrohausgeräten wächst 2026 kaum noch. Von Januar bis Mai lag das Plus laut der Branchenorganisation gfu Consumer & Home Electronics bei 0,1 Prozent, nach 6,6 Prozent im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Veröffentlicht wurden die Werte am 6. August 2026. Welche Werte auf dem Etikett tatsächlich zählen, ordnet eine Übersicht zu Spülmaschinen mit der Energieklasse A beim Ratgeberportal der Provimedia GmbH ein. Für Käufer verschiebt sich damit die Frage vom Neukauf zum richtigen Zeitpunkt des Ersatzes.

Warum Haushalte ihre Geräte inzwischen später ersetzen

Die weltweite Teuerung nimmt den Haushalten Spielraum. Laut gfu stieg die globale Inflationsrate von 3,3 Prozent zu Jahresbeginn auf 4,6 Prozent im Mai 2026. Verbraucher ersetzen ihre Geräte der Branchenorganisation zufolge zunehmend erst dann, wenn es nötig ist, und nicht mehr, um neue Funktionen zu erhalten.

Vier Beobachtungen prägen den Gerätemarkt im laufenden Jahr:

  • Weltweites Umsatzwachstum bei Großgeräten von Januar bis Mai 2026: 0,1 Prozent.
  • Umsatzwachstum ohne den chinesischen Markt im selben Zeitraum: 3,5 Prozent.
  • Globale Inflationsrate im Mai 2026: 4,6 Prozent nach 3,3 Prozent zu Jahresbeginn.
  • Umsatzplus bei mobilen Klimageräten im Mai 2026 gegenüber dem Vorjahr: über 250 Prozent.

Preisdruck verschiebt die Nachfrage in günstigere Klassen

Rabattaktionen bewegen sich nach Angaben der gfu weiter auf historisch hohem Niveau, wenn auch mit fallender Tendenz. Der Druck trifft vor allem das gehobene Preissegment, während günstigere Geräte Marktanteile gewinnen. Der größte Einzeleffekt geht dabei von China aus, dem weltweit größten Markt für Großgeräte, wo staatliche Austauschprämien 2024 und 2025 die Nachfrage vorgezogen hatten.

„Ein Gerät, das erst bei einem Defekt ersetzt wird, muss über zehn Jahre tragen. Dann entscheidet nicht der Kaufpreis über die Kosten, sondern der Verbrauch pro Spülgang“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wo Energieeffizienz über die Betriebskosten entscheidet

Die Sommer der vergangenen Jahre haben die Absatzstruktur verändert. Hitzewellen in ganz Europa führten laut gfu zu außergewöhnlichem Wachstum bei Kühlgeräten und Klimaanlagen, besonders bei mobilen Lösungen. Mobile Split-Klimageräte fanden dabei überdurchschnittlichen Anklang, weil sie bekannte Einschränkungen einfacher Monoblock-Geräte umgehen.

Für Spülmaschinen gilt eine andere Logik. Ein Geschirrspüler läuft ganzjährig und mehrfach pro Woche, sein Verbrauch verteilt sich also gleichmäßig über das Jahr. Genau deshalb bleibt die Energieeffizienz für diese Gerätegruppe der wirtschaftlich entscheidende Wert und nicht der saisonale Anlass.

Was ein späterer Ersatzkauf für die Auswahl bedeutet

Wer den Austausch hinauszögert, kauft am Ende meist unter Zeitdruck. Der Markt hält für diesen Fall ein breites Angebot bereit: Eine Übersicht zu vollintegrierten Spülmaschinen unter 500 Euro zeigt, welche Ausstattungsmerkmale in dieser Preislage üblich sind und wo Hersteller sparen.

Carine Chardon, Geschäftsführerin der gfu Consumer & Home Electronics, beschreibt den Markt im August 2026 als von Kaufzurückhaltung und Preisdruck geprägt. Für Hersteller und Handel bedeutet das nach Einschätzung der Organisation, dass Erfolg weniger über Preisstrategien entsteht als über einen erkennbaren Mehrwert für den Käufer.

Altersgerechte Assistenzsysteme: Der Weltmarkt liegt 2026 bei über 13 Milliarden US-Dollar, und Reinigungsroboter zählen ausdrücklich dazu

Bietigheim-Bissingen, 30.08.2026 (PresseBox) – Technische Helfer für das eigene Zuhause werden zu einem Markt für ältere Menschen. Nach Angaben der gfu Consumer und Home Electronics vom 25. Juni 2026 liegt der weltweite Markt für Ambient Assisted Living 2026 bei mehr als 13 Milliarden US-Dollar. Gemeint sind damit altersgerechte Assistenzsysteme für den Haushalt. Zu dieser Produktwelt zählt der Verband ausdrücklich auch selbstreinigende Sauggeräte, die autonom saugen und wischen. Wer die Gerätegattungen sortieren will, findet einen Ratgeber zu Haushaltsrobotern und ihren Einsatzgebieten mit den gängigen Bauformen.

Die Zuordnung ist bemerkenswert, weil Reinigungsroboter bislang vor allem als Komfortgerät verkauft wurden. In der Aufzählung des Verbands stehen sie zwischen Sturzsensoren im Bodenbelag, Notrufuhren und automatisierten Rollläden.

Wie groß der Markt für Assistenztechnik ausfällt

Die gfu stützt sich auf zwei Marktschätzungen. Das Analysehaus Mordor Intelligence ordnet den globalen Markt für Ambient Assisted Living im Jahr 2026 mit mehr als 13 Milliarden US-Dollar ein und erwartet bis 2035 über 35 Milliarden US-Dollar. Market Research Future rechnet für 2036 sogar mit mehr als 60 Milliarden US-Dollar.

Vier Größen umreißen das Feld:

  • Mehr als 13 Milliarden US-Dollar beträgt das globale Marktvolumen im Jahr 2026 nach der von der gfu zitierten Schätzung.
  • Über 35 Milliarden US-Dollar werden für das Jahr 2035 erwartet.
  • Rund 19 Millionen Menschen in Deutschland sind 65 Jahre oder älter.
  • Mehr als 22 Millionen Menschen zählt die stärkste Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen.

Welche Geräte im Haushalt zusammenwirken

Ein Assistenzsystem besteht selten aus einem einzelnen Gerät. Bewegungsmelder schalten nachts das Licht im Flur, Tür- und Fensterkontakte melden offene Öffnungen, Sensoren im Bodenbelag erkennen einen Sturz und lösen selbsttätig einen Notruf aus. Reinigungsroboter übernehmen in diesem Verbund die Aufgabe, die körperlich am meisten Mühe kostet.

Preisfragen entscheiden dabei häufig über die Anschaffung. Eine Einordnung, was ein Pflegeroboter finanziell bedeutet, zeigt die Spannbreite zwischen einfachen Haushaltsgeräten und Systemen mit Betreuungsfunktion.

Warum die Demografie den Ausschlag gibt

Steigende Lebenserwartung und niedrige Geburtenzahlen verschieben den Altersaufbau. Laut dem Demografieportal des Bundes, das die gfu zitiert, bilden Menschen ab 65 Jahren mit rund 19 Millionen die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Die 40- bis 59-Jährigen liegen mit mehr als 22 Millionen davor. Im Jahr 2035 soll jede vierte Person älter als 67 Jahre sein.

„Ein Saugroboter, der als Komfortgerät verkauft wird, landet in vielen Haushalten aus einem ganz anderen Grund: Bücken fällt schwer. Wer diese Zielgruppe ernst nimmt, muss Bedienung und Wartung entsprechend gestalten“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was die Technik im Alltag leisten soll

Bedienbarkeit ohne Vorkenntnisse ist nach Darstellung der gfu das entscheidende Merkmal dieser Produktgruppe. Einrichtung und Nutzung sollen ohne technische oder medizinische Kenntnisse gelingen, auch für Angehörige und Pflegekräfte. Sprachsteuerung, Erinnerungsdienste an Medikamente und Termine sowie Telemonitoring von Vitalwerten gehören zum Spektrum.

Für Reinigungsroboter bedeutet das konkrete Anforderungen an die Basisstation: Ein Gerät, dessen Staubbehälter wöchentlich per Hand geleert werden muss, verfehlt in diesem Umfeld seinen Zweck. Die Branche zeigt ihre Antworten darauf im September 2026 auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin.

Reparaturpflicht für Smartphones: Umsetzungsgesetz zur EU-Reparaturrichtlinie gilt seit dem 23. Juli 2026 unabhängig vom Kaufdatum

Bietigheim-Bissingen, 29.08.2026 (PresseBox) – Hersteller von Smartphones müssen defekte Geräte auf Verlangen eines Verbrauchers reparieren. Voraussetzung ist, dass dem Verbraucher wegen des Defekts keine Mängelrechte nach § 437 BGB gegen den Verkäufer zustehen. Der Anspruch besteht, solange und soweit der Hersteller die Reparierbarkeit nach den in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 genannten Rechtsakten gewährleisten muss; bei tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit besteht er nicht. Das regelt das Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie, verkündet am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 212; die Regelungen dazu stehen als §§ 479a bis 479g im Bürgerlichen Gesetzbuch. Für Gerätebesitzer verschiebt sich damit die Rechnung zwischen Neukauf und Weiternutzung, wie ein Beitrag über den wirtschaftlichen Nutzen von Handy-Refurbishing zeigt.

Sieben Jahre Ersatzteilverfügbarkeit: welche Teile Hersteller wem bereitstellen müssen

Gemäß Anhang II Teil B der Verordnung (EU) 2023/1670 gilt für Smartphones ein Mindestzeitraum von sieben Jahren nach dem Ende des Inverkehrbringens. Seit dem 20. Juni 2025 oder ab einem Monat nach dem Inverkehrbringen, je nachdem, was später eintritt, müssen Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte fachlich kompetenten Reparateuren zehn Ersatzteiltypen bereitstellen, sofern das Gerät sie hat. Deren Verfügbarkeit darf auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt werden, die beim Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten registriert sind. Dieser darf dafür einen Kompetenznachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung verlangen und die Registrierung binnen fünf Arbeitstagen begründet verweigern.

Fünf weitere Teile sind im selben Zeitraum auch Endnutzern bereitzustellen: Displaybaugruppe, Rückwand, Schutzfolie für klappbare Displays, Ladegerät sowie Halter für SIM-Karte (Subscriber Identity Module) und Speicherkarte. Die Rückwand zählt nur dazu, wenn sie für den Batteriewechsel vollständig entfernt werden muss; das Ladegerät entfällt bei Geräten nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2014/53/EU. Die ebenfalls genannte Batterie darf unter Zusatzbedingungen auf fachlich kompetente Reparateure beschränkt bleiben.

„Wer sich als fachlich kompetenter Reparateur registriert, kann mit gesetzlich vorgegebenen Mindestlieferfristen planen. Wie lange die Sieben-Jahres-Frist läuft, hängt allerdings davon ab, wann der Hersteller das Modell auslaufen lässt“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Was § 479e BGB Herstellern untersagt

Nach § 479e BGB dürfen Hersteller keine Hardware- oder Softwaretechniken einsetzen, die die Reparatur von Waren im Anwendungsbereich des § 479a BGB behindern. Das gilt nicht, soweit legitime und objektive Faktoren wie der Schutz geistigen Eigentums sie rechtfertigen. Insbesondere dürfen sie die Verwendung von Original-, gebrauchten, kompatiblen oder 3-D-gedruckten Ersatzteilen durch unabhängige Reparaturbetriebe nicht behindern, solange diese Teile im Einklang mit der Rechtsordnung stehen. Welche Defekte sich mit etwas Übung ohne Werkstatt beheben lassen, ordnet eine Übersicht zu Reparaturen in Eigenregie ein.

Aus dem Ökodesign-Recht ergeben sich für Smartphones weitere messbare Vorgaben:

  • fünf Arbeitstage Lieferfrist für Ersatzteile in den ersten fünf Jahren des Siebenjahreszeitraums, danach zehn Arbeitstage.
  • 800 Ladezyklen bei einer Restkapazität von mindestens 80 Prozent der Nennkapazität.
  • 45 Stürze ohne Schutzfolie oder getrennte Schutzabdeckung ohne Funktionsverlust im Prüfverfahren nach Anhang III.
  • Abweichend davon klappbare Smartphones, die für die Verwendung mit einer Schutzfolie auf dem klappbaren Display bestimmt sind: 35 Stürze im nicht erweiterten und 15 im erweiterten Zustand, geprüft mit der Folie.
  • Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen für das Betriebssystem, die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte bereitstellen: ab dem Ende des Inverkehrbringens mindestens fünf Jahre lang kostenlos zugänglich für alle Einheiten desselben Produktmodells mit demselben Betriebssystem.

Ab wann die Reparaturpflicht greift und welche Verträge sie erfasst

Das Umsetzungsgesetz trat am 23. Juli 2026 in Kraft. Auf Kaufverträge, die vor dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden, bleibt das bis dahin geltende Recht anwendbar; dieser Stichtag betrifft nur die kaufrechtlichen Änderungen. Die Reparaturpflicht der §§ 479a ff. BGB gilt laut Gesetzesbegründung ab dem 23. Juli 2026; wann das Gerät verkauft wurde, ist dafür unerheblich. Die Reparaturpflicht setzt voraus, dass ein Verbraucher die Ware gekauft hat; ob der Verkäufer Unternehmer oder Privatperson war, verlangt § 479a Nummer 2 BGB nicht. Unabhängig davon zählt die Reparierbarkeit nach § 434 Absatz 3 Satz 2 BGB zur üblichen Beschaffenheit; zwischen Unternehmern gilt das erst ab dem 1. Januar 2028 und lässt sich dort nach Satz 4 abbedingen. Laut dem Regierungsentwurf sind rund 17.100 Hersteller betroffen, gerechnet über alle Produktgruppen des Anhangs II der Richtlinie (EU) 2024/1799. Den einmaligen Erfüllungsaufwand allein für die Reparaturverpflichtung beziffert der Entwurf auf rund 78,5 Millionen Euro, für die Wirtschaft insgesamt auf rund 113 Millionen Euro.

Wie Verbraucher den Anspruch geltend machen

Ansprechpartner ist der Verkäufer, soweit dem Verbraucher wegen des Defekts Mängelrechte zustehen; sonst richtet sich das Reparaturverlangen an den Hersteller. Nach dem Gesetzeswortlaut erfolgt die Reparatur entweder unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt; ausdrücklich darf sie nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil zuvor ein anderer Reparaturbetrieb oder eine andere Person das Gerät repariert hat.

Wer die Pflicht erfüllt, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt

Sitzt der Hersteller außerhalb der Europäischen Union, treffen die Pflichten seinen Beauftragten in der Union, ersatzweise den Importeur und, wenn es keinen gibt, den Vertreiber der Ware. Die hier genannten Regelungen sind eine allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.