von Pressebox | Sep. 8, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 08.09.2026 (PresseBox) – 99 Prozent der aufgefundenen Straßenkatzen und ihrer Jungtiere sind laut dem neuen Katzenschutzreport krank. Veröffentlicht hat den Großen Katzenschutzreport der Deutsche Tierschutzbund am 4. August 2026, wenige Tage vor dem Weltkatzentag am 8. August. Der Verband stützt sich dabei auf eine Befragung seiner Mitgliedsvereine. Für Haushalte, die ein solches Tier aufnehmen, beginnt die Versorgung bei der Hygiene – etwa mit einer selbstreinigenden Katzentoilette mit UV-Sterilisation, die auf Keimreduktion ausgelegt ist.
Woran die aufgefundenen Tiere am häufigsten leiden
Der Report stützt sich für diese Angaben laut Methodenhinweis auf eine Onlinebefragung des Instituts Goldwind unter den Mitgliedsvereinen des Verbands. Befragt wurde von Oktober bis Dezember 2025; teilgenommen haben 591 Vereine, das entspricht 83 Prozent der angeschlossenen Vereine. Die Befunde beschreiben nicht Einzelfälle, sondern den Regelfall der Aufnahmesituation.
Laut Report treffen die Vereine am häufigsten auf Parasitenbefall, Unterernährung und Katzenschnupfen. 75 Prozent der frei geborenen Jungtiere sterben nach ihren Angaben innerhalb der ersten sechs Monate. Nur 17 Prozent der Vereine gehen davon aus, jeweils alle Jungtiere eines Wurfs erreicht zu haben; 84 Prozent schätzen, dass die von ihnen aufgenommenen Kitten von freilebenden Muttertieren abstammen.
Warum die Aufnahmekapazität der Tierheime nicht mehr reicht
Die Belastung der Einrichtungen wächst laut dem Report an zwei Stellen gleichzeitig: mehr Anfragen und weniger freie Plätze.
- 81 Prozent der Vereine verzeichneten eine stärkere Nachfrage nach der Aufnahme von Katzen.
- 96 Prozent hatten für diese Tiere nicht genug Platz.
- 71 Prozent berichten von wachsenden Populationen von Straßenkatzen in ihrem Einzugsgebiet.
- 67 Prozent stufen die emotionale Belastung der Arbeit als hoch oder sehr hoch ein.
Ein Teil des Zulaufs kommt aus unkastrierten Beständen. Nach Angaben des Verbands sind 73 Prozent der geschlechtsreifen Katzen, die in einem Tierschutzverein landen, nicht kastriert. Rund die Hälfte der Bauernhöfe lässt ihre Tiere nach den Angaben der befragten Vereine nicht kastrieren.
Was § 13b des Tierschutzgesetzes den Ländern erlaubt
Die Vorschrift ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen an freilebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf deren hohe Anzahl zurückzuführen sind und sich durch eine Verminderung dieser Anzahl verringern lassen. Beide Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen.
Innerhalb solcher Gebiete kann die Verordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbieten oder beschränken – aber nur, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Vorschreiben kann sie außerdem Kennzeichnung und Registrierung, und zwar für die dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können. Eine Kastrationspflicht nennt § 13b nicht ausdrücklich. Die Aufzählung möglicher Inhalte ist aber nicht abschließend, und die Verordnung muss die zur Verminderung der Anzahl freilebender Katzen erforderlichen Maßnahmen treffen.
Adressat der Ermächtigung sind die Landesregierungen, nicht der Bund und nicht einzelne Halter. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen. Kennzeichnung und Registrierung können die im Gebiet gehaltenen Katzen treffen, ein Auslaufverbot den unkontrollierten freien Auslauf im Gebiet. Solange keine solche Verordnung in Kraft ist, folgt aus § 13b für Halter keine Pflicht; andere Rechtsgrundlagen bleiben davon unberührt.
Der Deutsche Tierschutzbund hält diese Konstruktion für zu schwach und fordert eine bundesweite Regelung. Nach seinen Zahlen dauert es im Schnitt drei Jahre, bis vor Ort eine Katzenschutzverordnung gilt; erlassen wird sie von der Landesregierung oder einer Behörde, der sie die Ermächtigung übertragen hat. 77 Prozent der Vereine setzen sich laut Report aktiv dafür ein, 95 Prozent erwarten davon eine spürbare Entlastung ihrer Arbeit.
„Die Zahlen aus dem Report beschreiben kein Katzenproblem, sondern ein Organisationsproblem. Wo Aufnahme, Kastration und Vermittlung nicht zusammenlaufen, wächst der Bestand schneller nach, als ein Verein ihn versorgen kann“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Was die Aufnahme eines Tierheimtiers für den Haushalt bedeutet
Ältere Tiere bleiben in der Vermittlung besonders lange, weil viele Interessenten zum Jungtier greifen. Für sie kommt es auf einen niedrigen Einstieg und wenig Grabarbeit an, wie die Übersicht zu selbstreinigenden Katzentoiletten für Seniorenkatzen beschreibt. Wer ein scheues Tier aufnimmt, plant zusätzlich mit getrennten Rückzugsorten und mehreren Toiletten, bis sich die Katze an den Haushalt gewöhnt hat.
Für den September 2026 bleibt damit ein doppeltes Bild: Die Erhebung des Verbands zeigt eine Versorgungslücke, die auf kommunaler Ebene entsteht, und zugleich eine Vermittlungslage, in der Aufnahmebereitschaft unmittelbar wirkt.
Die vorstehenden Ausführungen geben eine allgemeine Einordnung nach dem am 18. August 2026 abgerufenen Gesetzeswortlaut und sind keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regelungen im Einzelfall greifen, klärt eine rechtliche Beratung.
von Pressebox | Sep. 8, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 08.09.2026 (PresseBox) – Hersteller vernetzter Produkte melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab dem 11. September 2026 binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Eine Schwachstellenmeldung folgt unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis, soweit die Angaben nicht schon in der Frühwarnung enthalten waren. Grundlage ist Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847.
Was erfasst ist und ab wann es gilt
Erfasst sind nach Artikel 2 Produkte, deren bestimmungsgemäßer Zweck oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekte, logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netz einschließt. Artikel 2 nennt Ausnahmen, etwa für Medizinprodukte und Fahrzeuge. Vernetzte Rauchmelder, Saugroboter und Thermostate fallen in der Regel darunter, wie die Übersicht sprachgesteuerter Heizungsthermostate zeigt.
Der Cyber Resilience Act trat am 10. Dezember 2024 in Kraft und gilt gemäß Artikel 71 Absatz 2 im Grundsatz erst ab dem 11. Dezember 2027. Vorgezogen sind Kapitel IV über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Artikel 35 bis 51) seit dem 11. Juni 2026 und Artikel 14 ab dem 11. September 2026. Nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) greift für Hersteller zuerst die Meldepflicht.
Wer meldet und wer die Meldung empfängt
Artikel 14 verpflichtet den Hersteller des Produkts mit digitalen Elementen, aktiv ausgenutzte Schwachstellen (Absätze 1 und 2) und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle (Absätze 3 und 4) zu melden. Nach Artikel 21 gilt ein Einführer oder Händler als Hersteller, wenn er das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder wesentlich ändert. Nach Artikel 22 gilt auch, wer weder Hersteller, Einführer noch Händler ist, als Hersteller, wenn er ein Produkt wesentlich ändert und bereitstellt – je nach Reichweite der Änderung begrenzt auf den geänderten Teil. Für Verwalter quelloffener Software gilt Artikel 14 Absatz 1, soweit sie an der Entwicklung beteiligt sind.
Empfänger sind nach Artikel 14 Absatz 7 gleichzeitig die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) und das als Koordinator benannte Computer-Notfallteam (CSIRT) des Mitgliedstaats der Hauptniederlassung in der Union. Hat der Hersteller keine Hauptniederlassung in der Union, bestimmt Artikel 14 Absatz 7 das zuständige CSIRT über eine Rangfolge, die beim Mitgliedstaat des Bevollmächtigten beginnt.
Welche Fristen für die Meldung gelten
Artikel 14 staffelt beide Meldeketten nach den Absätzen 2 und 4:
- Frühwarnung: unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis; bei Schwachstellen mit Angabe der Mitgliedstaaten, in deren Hoheitsgebiet das Produkt seiner Kenntnis nach bereitgestellt wurde.
- Meldung, soweit noch nicht vorgelegt: unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnis.
- Abschlussbericht, soweit noch nicht vorgelegt: bei einer Schwachstelle spätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur- oder Risikominderungsmaßnahme zur Verfügung steht, bei einem Sicherheitsvorfall binnen eines Monats nach Übermittlung der 72-Stunden-Meldung.
In beiden Ketten kann das CSIRT, das die Meldung ursprünglich erhalten hat, nach Artikel 14 Absatz 6 einen Zwischenbericht anfordern.
Wie lange Hersteller Schwachstellen behandeln
Der Unterstützungszeitraum nach Artikel 13 beträgt mindestens fünf Jahre; in ihm behandeln Hersteller Schwachstellen wirksam. Kürzer darf er nur ausfallen, wenn das Produkt voraussichtlich weniger als fünf Jahre im Betrieb ist. Artikel 13 erfasst nach Artikel 69 Absatz 2 nur Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 in den Verkehr gebracht oder danach wesentlich geändert werden. Nach Artikel 69 Absatz 3 gilt die Meldepflicht dagegen auch für Bestandsgeräte.
Der Ratgeber zur smarten Babyüberwachungskamera mit Funknetz-Anbindung und App nennt drei Kaufkriterien: Verschlüsselung, regelmäßige Firmware-Updates und ein eigenes Passwort. Anhang I Teil I Nummer 2 nennt Verschlüsselung als Beispiel, die sichere Standardkonfiguration ebenfalls – beides gilt nur, soweit zutreffend, und auf Grundlage einer Risikobewertung. Die Pflichten zur Schwachstellenbehandlung in Teil II gelten ohne diesen Vorbehalt. Ein eigenes Passwort setzt der Nutzer.
Welche Geldbußen ab Dezember 2027 drohen und für wen nicht
Sanktionen legen gemäß Artikel 64 die Mitgliedstaaten fest; er gilt erst ab dem 11. Dezember 2027. Der deutsche Durchführungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/6134) ist noch nicht beschlossen; seine Bußgeldvorschriften sollen ebenfalls am 11. Dezember 2027 in Kraft treten. Artikel 64 Absatz 2 sieht bei Verstößen gegen die Meldepflichten Geldbußen bis 15 000 000 Euro vor, bei Unternehmen bis 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Artikel 64 Absatz 10 nimmt Hersteller, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind, von diesen Geldbußen aus, soweit sie eine der 24-Stunden-Fristen versäumen. Die Meldepflicht selbst bleibt bestehen. Verwalter quelloffener Software sind ebenfalls von den Geldbußen ausgenommen; ihre Pflichten aus Artikel 24 bleiben davon unberührt.
„Der 11. September 2026 verschiebt keine Technik, sondern eine Erwartung“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wohin die Meldungen ab 2027 gehen
Ab dem 11. September 2026 informieren Hersteller nach Artikel 14 Absatz 8 die betroffenen Nutzer über aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle. Artikel 14 verlangt die Meldung über die einheitliche Plattform nach Artikel 16.
Artikel 16 selbst – Plattform, Weiterleitung an andere CSIRT, Bereitstellung an die Marktüberwachung – gilt nach Artikel 71 Absatz 2 erst ab dem 11. Dezember 2027. Unter außergewöhnlichen Umständen, insbesondere auf Antrag des Herstellers, kann die Verbreitung an andere CSIRT aus berechtigten Cybersicherheitsgründen so lange aufgeschoben werden, wie unbedingt erforderlich; die ENISA ist zu unterrichten.
Der vorstehende Überblick ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung; im Einzelfall klärt das eine rechtliche Beratung.
von Pressebox | Sep. 7, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 07.09.2026 (PresseBox) – Im ersten Halbjahr 2026 haben die japanischen Hersteller weltweit 4.356.628 Digitalkameras ausgeliefert. Das entspricht laut der Camera & Imaging Products Association (CIPA) 100,5 Prozent des Vorjahreszeitraums, während der Warenwert um 6,1 Prozent stieg. Veröffentlicht wurde die Halbjahresübersicht am 3. August 2026. Wer die vorhandene Ausrüstung länger nutzt statt sie zu ersetzen, findet in der Übersicht zum universellen Stativ mit Neigekopf die Auswahlkriterien für stabile Aufnahmen.
Wechselobjektive halten sich besser als die Gehäuse, für die sie gebaut werden
Bei den Objektiven fällt der Rückgang schwächer aus als bei den Kameras. Nach Angaben des Verbands lieferten die Hersteller im ersten Halbjahr 2026 weltweit 4.873.884 Wechselobjektive aus und erreichten damit 99,4 Prozent des Vorjahreszeitraums. Der Warenwert dieser Objektive stieg zugleich um vier Prozent. Kameras mit Wechselobjektiv kamen im selben Zeitraum auf 3.130.651 Stück und damit auf 95,4 Prozent.
Ein Markt, in dem Objektive stabiler laufen als Gehäuse, verschiebt die Anschaffung von der Kamera zur Optik. Welche Kennwerte dabei zählen, ordnet der Ratgeber zum lichtstarken Objektiv für schwache Lichtverhältnisse ein, von der Blendenöffnung bis zur Bildstabilisierung.
Spiegelreflexkameras verlieren mehr als ein Viertel ihrer Stückzahl
Innerhalb der Systemkameras trennen sich die beiden Bauarten weiter. Spiegelreflexkameras kamen der Statistik zufolge im ersten Halbjahr 2026 auf 256.988 ausgelieferte Stück und damit auf 72,8 Prozent des Vorjahreszeitraums. Spiegellose Modelle erreichten 2.873.663 Stück und 98,1 Prozent. Der Warenwert der spiegellosen Kameras legte dabei um 6,2 Prozent zu.
„Sinkende Stückzahlen bei steigendem Warenwert heißen nicht, dass weniger fotografiert wird. Sie heißen, dass seltener und dafür teurer gekauft wird – für Ratgeber verschiebt das die Frage vom Modellvergleich zur Nutzungsdauer“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Der europäische Markt folgt dem weltweiten Muster nur zum Teil
Nach Europa gingen im ersten Halbjahr 2026 laut der Verbandsstatistik insgesamt 967.061 Digitalkameras, das sind 97,8 Prozent des Vorjahreszeitraums. Kameras mit fest eingebautem Objektiv legten hier stärker zu als weltweit und erreichten 270.357 Stück oder 122,5 Prozent. Wechselobjektive kamen in Europa auf 1.134.936 Stück und 94,7 Prozent und lagen damit unter dem weltweiten Wert.
Was die Halbjahreszahlen im Einzelnen ausweisen
Die Zahlen des Verbands beziehen sich auf die Auslieferungen seiner Mitgliedsunternehmen von Januar bis Juni 2026, jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:
- Digitalkameras insgesamt: 4.356.628 Stück, 100,5 Prozent.
- Kameras mit fest eingebautem Objektiv: 1.225.977 Stück, 116,2 Prozent.
- Kameras mit Wechselobjektiv: 3.130.651 Stück, 95,4 Prozent.
- Spiegelreflexkameras: 256.988 Stück, 72,8 Prozent.
- Wechselobjektive: 4.873.884 Stück, 99,4 Prozent.
Eine Einschränkung nennt der Verband selbst: Seit Januar 2026 fließt ein weiteres Unternehmen in die Kamerastatistik ein, weshalb die Vorjahresvergleiche diese erweiterte Erhebungsbasis enthalten. Für die Richtung der Bewegung im Fotomarkt bleibt der Befund des ersten Halbjahres 2026 dennoch eindeutig: Kompaktkameras gewinnen, Gehäuse mit Wechselobjektiv verlieren Stückzahl, und der Wert je ausgelieferter Einheit steigt.
von Pressebox | Sep. 6, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 06.09.2026 (PresseBox) – In Deutschland steht ein erheblicher Teil der Küchen seit mehr als zwei Jahrzehnten unverändert an derselben Stelle. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) stehen in rund 16 Millionen Wohneinheiten Küchen, die älter als 20 Jahre sind. Das entspricht 36 Prozent des Küchenbestands. Wer beim Austausch eines Kochfelds die Sicherheitsfunktionen vergleichen will, findet eine Übersicht zur automatischen Topferkennung bei Kochfeldern mit den gängigen Abschaltmechanismen.
Warum der Bestand mehr über den Markt sagt als der Neubau
Der Wohnungsneubau trägt derzeit wenig zur Nachfrage bei. Laut der AMK wurden 2022 in Deutschland noch rund 300.000 Wohneinheiten fertiggestellt, für 2026 werden voraussichtlich weniger als 200.000 erwartet. Die Modernisierung bestehender Wohnungen bleibt damit der wichtigere Nachfragetreiber.
„Ein Kochfeld wird selten für sich getauscht, sondern meist mit dem Rest der Küche. Wer den Zeitpunkt kennt, an dem ohnehin gebaut wird, plant Technik und Anschlüsse günstiger ein als bei einem Notfalltausch“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Welche Ausstattung beim Austausch nachgefragt wird
Die Auswahl verschiebt sich in Richtung höherwertiger Technik. Nach Angaben der AMK zeigen die Handelsdaten eine wertorientierte Nachfrage: gefragt sind bessere Energieeffizienzklassen, größere Geschirrspüler, Kochfelder mit integriertem Dunstabzug sowie matte Oberflächen und schwarze Einbaubacköfen.
Kennzahl für das Jahr 2025 / Veränderung gegenüber dem Vorjahr
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Verkaufsmenge Einbaugeräte im
Möbel- und Küchenfachhandel / plus 0,8 Prozent.
Verkaufsumsatz Einbaugeräte im
Möbel- und Küchenfachhandel / plus 2,0 Prozent.
Durchschnittlicher Auftragswert je Gerät/ plus 1,2 Prozent.
Anteil der Küchenspezialisten am
Markt für Haushaltsgroßgeräte / 15,6 statt 14,9 Prozent.
Der Umsatz wächst in dieser Aufstellung schneller als die Menge. Für ein einzelnes Gerät bedeutet das: Käufer greifen im Mittel zu einer teureren Ausstattungsvariante als im Vorjahr, nicht zu mehr Geräten.
Was eine komplette Küche im Schnitt kostet
Der Durchschnittspreis einer Küche ist zuletzt weiter gestiegen. Laut den von der AMK vorgelegten Handelsdaten lag er 2025 bei 12.177 Euro, in den ersten beiden Monaten des Jahres 2026 bei 12.404 Euro. Der durchschnittliche Auftragswert im Küchenfachhandel stieg 2025 um 5,3 Prozent, während die Verkaufsmenge um 1,3 Prozent zurückging.
Die Küchenmöbelindustrie insgesamt setzte 2025 laut AMK rund 5,63 Milliarden Euro um und lag damit 0,42 Prozent unter dem Vorjahr. Volker Irle, Geschäftsführer der AMK, ordnete die Lage bei der Wirtschaftspressekonferenz am 3. Juni 2026 in Köln als stabil, aber nicht als Erholung ein.
Worauf beim Tausch eines einzelnen Kochfelds zu achten ist
Nicht jede Küchenmodernisierung beginnt mit dem ganzen Raum. Wird nur das Kochfeld getauscht, entscheiden Ausschnittmaß, Anschlussleistung und die Frage, ob ein Dunstabzug im Gerät sitzt oder an der Decke hängt. Eine Zwischenlösung für Haushalte ohne festen Einbau beschreibt die Darstellung einer Kochplatte mit stufenloser Temperaturregelung.
Die Zahlen der AMK beziehen sich auf den Möbel- und Küchenfachhandel. Verkäufe über Elektrofachmärkte, Baumärkte und den Onlinehandel sind darin nicht enthalten, weshalb sie den Gesamtmarkt für Kochfelder im September 2026 nur ausschnittweise abbilden.
von Pressebox | Sep. 6, 2026 | Consumer-Electronics
Bietigheim-Bissingen, 06.09.2026 (PresseBox) – Wer sich ein Gerät für die Bodenreinigung anschafft, kann sich beim Preis kaum orientieren. Laut der Stiftung Warentest kosten die geprüften Saug-Wisch-Roboter zwischen 240 und 1.300 Euro, und der Preis sagt nicht immer etwas über die Qualität aus. Die Prüfdatenbank umfasst inzwischen 44 saugende und wischende Geräte, zuletzt aktualisiert am 30. Juni 2026. Eine Übersicht zu Fensterputzrobotern mit Fernsteuerung ordnet die benachbarte Gerätegattung für senkrechte Flächen ein.
Wie weit die Geräte mit einer Akkuladung kommen
Der Unterschied bei der Reinigungsreichweite fällt größer aus als bei den meisten anderen Prüfpunkten. Nach Angaben der Stiftung Warentest errechneten die Prüfer für die besten Geräte Reichweiten bis 193 Quadratmeter je Akkuladung. Die schlechtesten kamen auf 33 Quadratmeter.
Der Wert bezieht sich auf freie Bodenfläche, nicht auf die Wohnungsgröße. Eine Wohnung mit 33 Quadratmetern freier Fläche ist in der Praxis deutlich größer, weil Möbel und verstellte Bereiche nicht mitgezählt werden.
Was der Kaufpreis über die Bewertung aussagt
Teurer heißt in dieser Produktgruppe nicht automatisch besser. Die Noten in der Datenbank reichen laut der Stiftung Warentest von Gut bis Mangelhaft, und die Prüfer beschreiben die Unterschiede zwischen den Modellen als groß. Mitte 2026 kamen sieben weitere Geräte hinzu, allesamt Saugroboter mit Wischfunktion und einer Servicestation mit Staub- und Wassertank.
- Preisspanne der geprüften Saug-Wisch-Roboter: 240 bis 1.300 Euro.
- Umfang der Prüfdatenbank: 44 saugende und wischende Geräte.
- Zuwachs Mitte 2026: sieben Modelle mit Servicestation.
- Reinigungsreichweite je Akkuladung: 33 bis 193 Quadratmeter.
„Eine Preisspanne von mehr als dem Fünffachen innerhalb derselben Gerätegattung ist ein Hinweis darauf, dass Käufer die Prüfkriterien kennen sollten. Wer nur den Preis vergleicht, vergleicht bei Reinigungsrobotern wenig“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.
Wo Serviceroboter außerhalb der Wohnung arbeiten
Die Prüfmaßstäbe der Stiftung Warentest gelten für Geräte im Privathaushalt. Serviceroboter im gewerblichen Einsatz werden nach anderen Kriterien beurteilt, weil dort Betriebszeit, Wartung und Einweisung des Personals hinzukommen. Einen Eindruck von dieser Geräteklasse gibt die Beschreibung smarter Lieferroboter für Gastronomie und Hotels.
Für den Haushalt bleibt die Abgrenzung nach oben deutlich. Die Prüforganisation bewertet Reinigungsroboter als eigenständige Produktgruppe und nicht nach den Maßstäben für herkömmliche Staubsauger, weil selbst die besten Roboter deren Leistung und Filterwirkung nicht erreichen.
Welche Herstellerangaben wenig hergeben
Zwei verbreitete Werbeangaben stuft die Prüforganisation als wenig aussagekräftig ein. Saugkraftangaben mit vielen Tausend Pascal, der Einheit für Druck, lassen sich laut der Stiftung Warentest getrost ignorieren, ebenso Hinweise auf besondere Laser-Navigation. Beides hat mit der gemessenen Qualität wenig zu tun.
Die Prüforganisation hat ihre Methode zudem verschärft. Seit November 2025 werden die Geräte mit den vom Anbieter empfohlenen Einstellungen für stark verschmutzte Böden geprüft, zuvor mit mittleren oder Standardeinstellungen. Ältere und neuere Ergebnisse sind deshalb nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.
von Pressebox | Sep. 4, 2026 | Consumer-Electronics
Zirndorf, 04.09.2026 (PresseBox) – METZ blue stellt sein TV-Sortiment umfassend neu auf und präsentiert ein zukunftsfähiges Line-up mit moderner QLED-Technologie, einer vielseitigen Smart-TV-Plattform und eigenständigen Design- und Ausstattungsmerkmalen. Mit zwei neuen Google TV-Modellen MQH8001 und MQH5001 reicht das neue Portfolio von kompakten 32 Zoll bis zu großzügigen 65 Zoll. Damit schafft METZ blue eine breite Auswahl für unterschiedliche Ansprüche und Nutzungsszenarien und setzt zugleich neue Impulse für den Fachhandel. Das komplette neue Line-up ist auf der IFA in Berlin am Metz Stand in Halle 23b, Stand 101 zu sehen.
Google TV: smarte Unterhaltung und flexibles Design
Der METZ blue MQH8001 verbindet moderne QLED-Technologie mit hohem Bedienkomfort und einem eleganten Auftritt. Quantum Dots sorgen für lebendige Farben, hohe Detailtreue und starke Kontraste. Das schlanke, nahezu rahmenlose Design wird durch einen runden Drehfuß ergänzt, mit dem sich der Bildschirm flexibel auf die gewünschte Sitzposition ausrichten lässt. Für klaren und ausgewogenen Klang sowie eine gute Sprachverständlichkeit sorgt die integrierte Front-Soundbar. Mit Google TV stehen Streaming-Dienste, Apps, Live-TV und Spiele zentral auf einer übersichtlichen Oberfläche zur Verfügung. Neben der Fernbedienung ermöglicht der integrierte Google Sprachassistent eine komfortable Steuerung per Sprache.
Erhältlich in 43, 50 und 55 Zoll.
UVP:
- 55MQH8001 55‘‘: 799,- Euro
- 50MQH8001 50‘‘: 749,- Euro
- 43MQH8001 43‘‘: 699,- Euro
Verfügbarkeit: 43“ und 50“ sofort verfügbar; 55“ ab Ende des Jahres
Auch mit dem MQH5001 setzt METZ blue in der kompakten Klasse auf eine Ausstattung, die sich vom Marktstandard abhebt. Drehbarer Mittelfuß und integrierte Soundbar bieten in dieser Geräteklasse einen echten Mehrwert im Alltag und zugleich überzeugende Argumente in der Beratung. Eine eigenständige Gehäusefarbe setzt darüber hinaus einen bewussten Designakzent. In Verbindung mit Google TV entsteht so ein attraktives Gesamtpaket für alle, die auch bei kleineren Bildschirmgrößen Wert auf Komfort, Design und vielseitiges Entertainment legen. Der MQH5001 erscheint in 32 und 40 Zoll.
UVP:
- 40MQH5001 40‘‘: 499,- Euro
- 32MQH5001 32‘‘: 449,- Euro
Verfügbarkeit: ab Ende November 2026
Mit seinem runderneuerten TV-Sortiment verbindet METZ blue moderne Bildtechnologie, smarte Plattformen und durchdachte Ausstattungsdetails über unterschiedliche Größen- und Geräteklassen hinweg.